Quelle: GA 332a, S. 095, 2. Ausgabe 1977, 26.10.1919, Zürich
Es wird sich darum handeln, daß nicht aus staatlichen Bedürfnissen heraus die Richter bestellt werden, sondern daß die Gründe, aus denen heraus man einen Richter bestellt, ähnliche sind wie die, die man im freien Geistesleben geltend macht dafür, daß man den besten Erzieher an irgendeinen Platz hinbringt. Das Richterwerden wird etwas ähnliches sein wie das Lehrer- und Erzieherwerden.