Wahlberechtigter darf unabhängig davon auch wirtschaftlichen Kredit genießen

Quelle: GA 329, S. 221-222, 1. Ausgabe 1985, 14.10.1919, Bern

Es handelt sich ja nicht darum, daß etwa erneuert werde, wie manche geglaubt haben, dasjenige, was in der vorchristlichen, in der platonischen Weltanschauung gefordert wurde als Lehrstand, Wehrstand, Nährstand. Nein, damals hat man die Menschheit als solche gegliedert in drei Stände; so daß der eine zu dem einen, der andere zum zweiten, der dritte zum dritten Stande gehört hat. Gerade das soll vermieden werden, daß die Menschen nicht Menschen sein können im Ganzen, sondern in Stände zerfallen. Es wird nicht die Menschheit als solche gegliedert, sondern es wird das menschliche Leben gegliedert. Und derjenige, der im Leben drinnensteht, er steht in einer gewissen Weise auf allen drei Böden: In dem Geistesleben insofern er einen lebendigen Anteil hat an dem Geistesleben in der einen oder anderen Weise; er steht darinnen in dem Rechtsleben, in den gesamten Rechtsfragen, weil er ein mündig gewordener Mensch ist in diesem Teil, entweder direkt durch irgendein Referendum oder indirekt durch Vertretung und dergleichen, und er steht in dem, worinnen er durch seine Person Kredit hat, oder Sach- und Fachkenntnis hat, in einem bestimmten Wirtschaftsgebiete, in welchem er eingegliedert ist durch eine Assoziation; das ganze Wirtschaftsleben ist in sich gegliedert.