Rechtliche Gleichheit statt nur Renaissance des römischen Rechts

Quelle: GA 296, S. 026, 4. Ausgabe 1991, 09.08.1919, Dornach

Es muß das Wirtschaftsleben auf seihen eigenen Grund und Boden gestellt werden. Innerhalb der wirtschaftlichen Gliederung des sozialen Organismus müssen nur Güter verwaltet und Produktionsprozesse geleitet werden. Das muß selbständig werden. Wenn man aber aus dem sozialen Organismus herauswirft das Rechtsleben und das Geistesleben der früheren Weise, dann muß man sie in neuerer Weise begründen. Das heißt, wir brauchen dann neben dem Wirtschaftsleben, das Güter verwaltet und Produktionsprozesse leitet, wir brauchen daneben das demokratische Staatsleben, das auf die Gleichheit der Menschen gebaut wird. Wir brauchen nicht bloß Renaissance des römischen Rechtes, wir brauchen Neugeburt des Staatslebens auf der Basis der Gleichheit der Menschen. Und wir brauchen nicht nur eine Renaissance des Geisteslebens, wie sie eingetreten ist im Beginne der Neuzeit, wir brauchen eine Neugestaltung, eine Neuschöpfung des Geisteslebens. Und wir müssen uns bewußt werden, vor dieser Neuschöpfung des Geisteslebens müssen wir stehen.