Quelle: GA 331, S. 266, 1. Ausgabe 1989, 17.07.1919, Stuttgart
Sehen Sie, in dem dreigliedrigen sozialen Organismus haben wir ein selbständiges Geistesleben, dann ein selbständiges Staats- oder Rechtsleben und ferner ein selbständiges Wirtschaftsleben. Dieses selbständige Wirtschaftsleben, ich habe ja oftmals davon gesprochen, das wird sich aufzubauen haben auf korporativen genossenschaftlichen Grundlagen, das heißt, daß sich einerseits aus den verschiedenen Berufsgruppen und andererseits aus gewissen Zusammenhängen zwischen Produktion und Konsumtion Assoziationen bilden.