Keine Beurteilung der Berechtigung von Bedürfnissen

Quelle: GA 024, S. 216-217, 2. Ausgabe 1982, 07.1919

Der sozial richtige Wert eines Gutes (einer Ware) kann sich nur im Vergleich mit anderen Gütern ergeben. Er muß gleich sein dem Wert aller anderen Güter, welche der Hersteller zur Befriedigung seiner Bedürfnisse braucht bis zu dem Zeitpunkte, in dem er ein gleiches Gut wieder hergestellt hat, unter Berücksichtigung derjenigen Bedürfnisse, die durch ihn bei anderen Menschen befriedigt werden müssen. (In die letzteren Bedürfnisse sind einzurechnen zum Beispiel die seiner Kinder, der Teil, den er zur Erhaltung erwerbsunfähiger Menschen zu leisten hat usw.) Daß ein solcher Güterwert zustande komme, muß durch die Einrichtungen eines gesunden Wirtschaftslebens vermittelt werden. Diese Einrichtungen können nur durch ein Netz von Korporationen geschaffen werden, welche aus den Erfahrungen der Konsumtion die Produktion regeln. Es kann selbstverständlich nicht von einer Beurteilung der Berechtigung von Bedürfnissen die Rede sein, sondern nur von einer durch die wirtschaftliche Erfahrung und die wirklichen wirtschaftlichen Verhältnisse gestützten Vermittelung zwischen Konsum und Produktion. Entstehende Bedürfnisse, die von der Gesamtheit eines Wirtschaftskreises nicht getragen werden können, werden keinen Gegenwert finden können in den Gütern, welche derjenige herstellt, der die Bedürfnisse hat.