Auseinander der differenzierten Grenzen

Quelle: GA 024, S. 021-026, 2. Ausgabe 1982, 07.1919

Eine Einwendung, die oft gegen die Idee der Dreigliederung des sozialen Organismus gemacht wird, ist, daß ein Staat, der diese Dreigliederung durchführt, seine internationalen Beziehungen zu anderen Staaten stören müsse. Welche Bedeutung dieser Einwand hat, wird man nur erkennen, [] wenn man das Wesen der internationalen Staatenverhältnisse in der Gegenwart ins Auge faßt. Am auffälligsten für eine dahingehende Beobachtung ist, daß die wirtschaftlichen Tatsachen in der neuesten Zeit Gestalten angenommen haben, die mit den Staatenabgrenzungen nicht mehr im Einklange stehen. Die geschichtlichen Bedingungen, aus denen sich diese Staatenabgrenzungen ergeben haben, haben wenig zu tun mit den Interessen des Wirtschaftslebens, das die in den Staatsgebieten lebenden Völker führen. Die Folge davon ist, daß die Staatsleitungen die internationalen Beziehungen herstellen, für deren Herstellung das naturgemäßere wäre, wenn sie durch die wirtschaftenden Personen oder Personengruppen unmittelbar zustande käme. Ein Industriebetrieb, der ein Rohprodukt eines auswärtigen Staates braucht, sollte zum Erhalt dieses Rohproduktes nichts anderes nötig haben, als sich mit der Verwaltung desselben auseinanderzusetzen. Und alles, was zu dieser Auseinandersetzung gehört, sollte sich nur innerhalb des Wirtschaftskreislaufes abspielen. Man kann sehen, daß in der neuesten Zeit das Wirtschaftsleben Formen angenommen hat, die auf ein solches Abschließen in sich selbst hinweisen. Und daß in dieses in sich geschlossene Wirtschaftsleben, das allmählich dahin strebt, über die ganze Erde hin eine Einheit zu werden, die staatlichen Interessen sich hineinstellen als störendes Element. Was haben die historischen Bedingungen, unter denen England die Herrschaft über Indien bekommen hat, zu tun mit den wirtschaftlichen Bedingungen, aus denen heraus ein deutscher Fabrikant Waren aus Indien bezieht?

Die Weltkriegskatastrophe offenbart, daß das Leben der neueren Menschheit die Störung der nach Einheit strebenden [] Weltwirtschaft durch die Interessen der Staatsgebiete nicht verträgt. Die Konflikte, in die Deutschland mit den Ländern des Westens gekommen ist, haben zum Untergrunde diese Störung. Und auch in die Konflikte mit den Ländern des Ostens spielt das gleiche hinein. Wirtschaftliche Interessen forderten eine Bahn aus dem österreichisch-ungarischen Gebiete nach Südosten. Die Staatsinteressen Österreichs und diejenigen der Balkanländer machten sich geltend. Und es entstand die Frage, ob diesen Interessen nicht zuwiderläuft, was den wirtschaftlichen Forderungen entspricht. Das Kapital, das im Dienste der Wirtschaft stehen soll, wird dadurch in Zusammenhang gebracht mit den Staatsinteressen. Die Staaten wollen, daß ihre Kapitalisten in ihren Dienst sich stellen. Die Kapitalisten wollen, daß die im Staate konzentrierte Macht ihren wirtschaftlichen Interessen dienstbar werde. Das Wirtschaftsleben wird dadurch in die Staatsgebiete eingefangen, während es in seiner neueren Entwickelungsphase über alle Staatsgrenzen hinaus zu einem einheitlichen Wirtschaftsleben strebt.

Diese Internationalität des Wirtschaftslebens weist darauf hin, daß in der Zukunft die einzelnen Gebiete der Weltwirtschaft in Beziehungen treten müssen, die unabhängig sind von den Beziehungen, in denen die Völker durch die außer dem Wirtschaftsgebiete liegenden Lebensinteressen stehen werden. Die Staaten werden die Herstellung der Wirtschaftsbeziehungen den an der Wirtschaft beteiligten Personen oder Personengruppen überlassen müssen.

Sollen dadurch nicht die geistigen Kulturbeziehungen in restlose Abhängigkeit kommen von den Wirtschaftsinteressen, so müssen diese Beziehungen aus ihren eigenen Voraussetzungen heraus ihr internationales Leben entfalten. []

Es soll hier sicherlich nicht in Abrede gestellt werden, daß die wirtschaftlichen Beziehungen Grundlagen abgeben können auch für den geistigen Verkehr. Doch muß anerkannt werden, daß der in dieser Art bewirkte geistige Verkehr erst fruchtbar werden kann, wenn neben ihm sich Völkerbeziehungen bilden, die nur aus den Bedürfnissen des Geisteslebens selbst kommen. Im einzelnen Volke entringt sich das Geistesleben der Persönlichkeiten den wirtschaftlichen Untergründen. Es nimmt Gestaltungen an, die mit den Formen des Wirtschaftslebens nichts zu tun haben. Diese Gestaltungen müssen zu den entsprechenden bei andern Völkern in Beziehungen kommen können, die nur aus ihrem eigenen Leben hervorgehen. Es ist nicht zu leugnen, daß in dem gegenwärtigen Augenblicke der Menschheitsentwickelung der internationalen Gestaltung der geistigen Lebensgebiete der egoistische Drang der Völker nach Abschluß in ihrem Volkstum widerstrebt. Die Völker streben danach, sich Staatsgebilde zurechtzuzimmern, deren Grenzen die ihrer Volkstümer sind. Und dieses Streben erweitert sich zu dem andern, den geschlossenen Volksstaat auch zu einem geschlossenen Wirtschaftsgebiet zu machen.

Die gekennzeichnete Tendenz der Weltwirtschaft wird diesen Volksegoismen in der Zukunft entgegenarbeiten. Und sollen nicht aus diesem Entgegenarbeiten nie endende Konflikte entstehen, so werden sich die in den Volkstümern auslebenden geistigen Kulturinteressen aus ihrem eigenen Wesen heraus unabhängig von den Wirtschaftsverhältnissen verwalten und aus diesen Verwaltungen heraus internationale Beziehungen bilden müssen. Das wird nicht anders möglich sein, als wenn sich die Gebiete, in denen gemeinsames Geistesleben herrscht, Grenzen geben, die relativ unabhängig [] sind von den Gebietsgrenzen, die aus den Voraussetzungen des Wirtschaftslebens entstehen.

Es ist nun ganz selbstverständlich die Frage naheliegend, wie das Geistesleben aus dem Wirtschaftsleben seinen Unterhalt beziehen soll, wenn die Verwaltungsgrenzen der beiden Gebiete nicht zusammenfallen. Die Antwort ergibt sich, wenn man bedenkt, daß ein sich selbst verwaltendes Geistesleben dem selbständigen Wirtschaftsleben als eine Wirtschaftskorporation gegenübersteht Diese letztere kann aber für ihre wirtschaftlichen Grundlagen mit den Wirtschaftsverwaltungen ihres Gebietes Beziehungen eingehen, gleichgültig, zu welchem größeren Wirtschaftsgebiete diese Verwaltungen gehören. Wer sich als praktisch möglich nur dasjenige vorstellt, was er bisher gesehen hat, der wird, was hier vorgebracht wird, für graue Theorie halten. Und er wird glauben, daß die Ordnung der entsprechenden Verhältnisse an der Kompliziertheit derselben scheitern müsse. Nun, ob die Verhältnisse kompliziert sein werden oder nicht: das wird lediglich von der Geschicklichkeit derjenigen Persönlichkeiten abhängen, die mit ihrer Ordnung zu tun haben werden. Niemand aber sollte, weil er vor einer solchen vermeintlichen Kompliziertheit zurückschreckt, sich Maßnahmen entgegenstellen, die von den weltgeschichtlichen Notwendigkeiten der Gegenwart gefordert sind. (Man vergleiche damit die Ausführungen meines Buches « Die Kernpunkte der sozialen Frage », S. 141. [Sylvain Coiplet: Die Seitenzahl bezieht sich wohl auf eine der ersten Auflagen])

Das internationale Leben der Menschheit strebt darnach, die geistigen Beziehungen der Völker und die wirtschaftlichen der einzelnen Erdgebiete voneinander unabhängig zu gestalten. Dieser Notwendigkeit in der Entwickelung der Menschheit wird durch die Dreigliederung der sozialen [] Organismen Rechnung getragen. In dem dreigliedrigen sozialen Organismus bildet das Rechtsleben auf demokratischer Grundlage das Band zwischen dem Wirtschaftsleben, das aus seinen Bedürfnissen heraus internationale Beziehungen herstellt, und dem Geistesleben, das solche aus seinen Kräften gestaltet.