Art, Maß und Zeit der Arbeit wird demokratisch festgelegt

Quelle: GA 024, S. 019-020, 2. Ausgabe 1982, 07.1919

In der abgelaufenen geschichtlichen Epoche waren das Rechtsleben und das Geistesleben ein « Überbau » des Wirtschaftslebens. In der Zukunft sollen sie selbständige Glieder des sozialen Organismus sein neben dem Wirtschaftskreislauf. Die Maßnahmen, die innerhalb des letzteren zu treffen sind, sollen aus der wirtschaftlichen Erfahrung und aus dem Verbundensein der Menschen mit den einzelnen Wirtschaftsgebieten sich ergeben. Assoziationen aus den Berufständen, aus den miteinander verschlungenen Interessen der Produzenten und der Konsumenten sollen sich bilden, die sich nach oben hin zu einer Zentralwirtschaftsverwaltung zuspitzen. Dieselben Menschen, welche dieser Wirtschaftsorganisation angehören, bilden auch eine in bezug auf Verwaltung und Vertretung selbständige Rechtsgemeinschaft, in der alles dasjenige geregelt wird, das in den Urteilsbereich jedes mündig gewordenen Menschen fällt. Da wird auf demokratischer Grundlage alles dasjenige gestaltet, was jeden Menschen zum gleichen gegenüber jedem andern Menschen macht. Innerhalb der Verwaltung dieser Gemeinschaft wird zum Beispiele das Arbeitsrecht (Art, Maß, Zeit der Arbeit) geregelt. Damit fällt diese Regelung aus dem Wirtschaftskreislauf heraus. Der Arbeiter steht im Wirtschaftsleben als freier Vertragschließender denen gegenüber, mit denen er gemeinsam produzieren muß. Über seine wirtschaftliche Mitarbeit an einem Produktionszweig muß wirtschaftliche Sachkunde entscheiden; in bezug auf die Ausnutzung seiner Arbeitskraft entscheidet er mit, als mündiger Mensch auf dem demokratischen Rechtsboden außerhalb des Wirtschaftskreislaufes.