Kein Arbeitszwang außer Notwendigkeit zu arbeiten um nicht zu verhungern

Quelle: GA 337a, S. 078, 1. Ausgabe 1999, 30.05.1919, Stuttgart

Ist Arbeitszwang in Aussicht genommen?

Nun, sehr verehrte Anwesende, wer in den Geist meines Buches «Die Kernpunkte der Sozialen Frage» eindringt, der wird sehen, daß dasjenige, was nun wirklich jedem einigermaßen menschlich denkenden Menschen - das sage ich hier ganz unverblümt - als das Scheußlichste erscheinen muß, ein bürokratisch angeordneter Arbeitszwang, daß der in der Zukunft [in einem dreigegliederten sozialen Organismus] wegfallen kann. Natürlich ist ja jeder aus den sozialen Verhältnissen heraus gezwungen zu arbeiten, und man hat nur die Wahl, entweder zu verhungern oder zu arbeiten. Einen anderen Arbeitszwang als den, der sich auf diese Weise aus den Verhältnissen ergibt, kann es nicht geben [in einer sozialen Ordnung], in der doch die Freiheit des menschlichen Wesens eine Grundbedingung ist.