Quelle: GA 337a, S. 049, 1. Ausgabe 1999, 25.05.1919, Stuttgart
Als eine besondere Verwirklichung desjenigen, was mit der Dreigliederung gemeint ist, würde das noch nicht gelten können, wenn meinetwillen alle Metallarbeiter Württembergs in der Weise behandelt würden, wie Sie gesagt haben, obwohl es sich formal durchaus durchführen ließe. Aber ich muß, wenn ich von der Dreigliederung spreche, ausdrücklich betonen, daß ich eine einseitige Abgliederung des Wirtschaftslebens vom Staatsleben unter Verbleiben des geistigen Lebens beim Staatsleben für das Gegenteil des Erstrebten ansehe, weil ich eine Zweigliederung für ebenso schädlich wie eine Dreigliederung für notwendig halte. Wenn durch solche Dinge ein einzelner Wirtschaftszweig abgegliedert würde, würde ich das durchaus nicht als im Sinne der Dreigliederung ansehen. Es könnte sich allerdings formell in einem sozialen Organismus, der nach der Dreigliederung hinarbeitet, so etwas auch vollziehen.