Das Recht auf Erziehung wirkt sich auf den Lohn der Eltern aus

Quelle: GA 331, S. 078, 1. Ausgabe 1989, 22.05.1919, Stuttgart

Lesen Sie in meiner Schrift über die soziale Frage nach. Da werden Sie sehen, daß ja in der Zukunft manches ganz anders sein wird. So zum Beispiel steht der Familienvater in ganz anderer Art im sozialen Organismus als der Ledige, und zwar deshalb, weil, wenn der Rechtsstaat sich wirklich so ausbildet, wie ich es annehme, dann jedes Kind das Recht auf Erziehung besitzt. Dann ist die Situation nicht die, daß der Familienvater seinen kärglichen Lohn auf eine große Familie verteilen muß, während der Ledige alles für sich verbrauchen kann. Die Verhältnisse werden ganz andere.