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Der Gewinn aus der Bodennutzung unterliegt der selben Regel
Quelle: GA 023, S. 116-117, 6. Ausgabe 1976, 28.04.1919, Stuttgart
Eine Regelung dieser Art wird in Betracht kommen bei Kapitalmassen von einer bestimmten Höhe an, die von einer Person oder einer Personengruppe durch Produktionsmittel (zu denen auch Grund und Boden gehört) erworben werden, und die nicht auf der Grundlage der ursprünglich für die Betätigung der individuellen Fähigkeiten gemachten Ansprüche persönliches Eigentum werden.
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Was an Kapitalvermehrung durch die Produktionsmittel - nach Abzug des rechtmäßigen Zinses entsteht, das verdankt seine Entstehung der Wirkung des gesamten sozialen Organismus. Es soll also auch in der geschilderten Art wieder in ihn zurückfließen. Der Rechtsstaat wird nur eine Bestimmung darüber zu treffen haben, dass die Überleitung der in Frage kommenden Kapitalmassen in der angegebenen Art geschehe; nicht aber wird es ihm obliegen, Entscheidungen darüber zu treffen, zu welcher materiellen oder geistigen Produktion ein übergeleitetes oder auch ein erspartes Kapital zur Verfügung zu stellen ist. Das würde zu einer Tyrannis des Staates über die geistige und materielle Produktion führen.
Diese aber wird in der für den sozialen Organismus besten Art durch die individuellen menschlichen Fähigkeiten geleitet. Nur wird es demjenigen, der nicht selbst die Wahl darüber treffen will, an wen er ein durch ihn entstandenes Kapital übertragen soll, frei überlassen sein, für das Verfügungsrecht eine Korporation der geistigen Organisation einzusetzen.
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Innerhalb einer so geregelten sozialen Ordnung ist zugleich der freien Initiative der einzelnen Menschen und auch den Interessen der sozialen Allgemeinheit Rechnung getragen; ja es wird den letzteren eben dadurch voll entsprochen, da£ die freie Einzel-Initiative in ihren Dienst gestellt wird. Wer seine Arbeit der Leitung eines andern Menschen anzuvertrauen hat, wird bei einer solchen Regelung wissen können, da£ das mit dem Leiter gemeinsam Erarbeitete in der möglichst besten Art für den sozialen Organismus, also auch für den Arbeiter selbst, fruchtbar wird. Die hier gemeinte soziale Ordnung wird ein dem gesunden Empfinden der Menschen entsprechendes Verhältnis schaffen zwischen den durch das Rechtsbewusstsein geregelten Verfügungsrechten über in Produktionsmitteln verkörpertes Kapital und menschlicher Arbeitskraft einerseits und den Preisen der durch beides geschaffenen Erzeugnisse andrerseits.