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Abgeordneter dürfen auch im Wirtschaftsleben tätig sein
Quelle: GA 328, S. 133-134, 1. Ausgabe 1977, 25.02.1919, Zürich
Mir hat einmal jemand hinterher nach meinem Vortrag gesagt: Also haben wir doch wiederum einen Hinweis auf die alten Gliederungen Platos: Nährstand, Wehrstand, Lehrstand! - Das, was ich gesagt habe, ist das Gegenteil der Gliederung in Nähr-, Wehr- und Lehrstand; denn es werden nicht die Menschen in Stände gegliedert, sondern es wird eine Gliederung versucht des sozialen Organismus. Wir Menschen sollen gerade nicht abgeteilt werden! Es kann ganz gut derselbe Mensch tätig sein in dem geistigen Glied, oder tätig sein im rechtlichen und sogar in dem wirtschaftlichen Gliede. Der Mensch ist gerade dadurch emanzipiert von irgendwelcher Einseitigkeit in irgendeinem der Glieder des sozialen Organismus. Es handelt sich also nicht darum, daß die Menschen in solche selbständigen Klassen abgeteilt werden sollen, wenn man den gesunden sozialen Organismus entwickelt, sondern daß der soziale Organismus selber nach seinen Gesetzen geordnet wird. Das ist der durchgreifende Unterschied. Früher hat man Menschen gegliedert. Nun soll, der Denkweise unserer Zeit entsprechend, der soziale Organismus selbst gegliedert werden, damit der Mensch hinschauen kann auf dasjenige, worin er drinnen lebt, um je nach seinen Bedürfnissen, nach seinen Verhältnissen und Fähigkeiten in dem einen oder in dem anderen Gliede tätig sein zu können. Es wird zum Beispiel ganz gut möglich sein, daß in der Zukunft ein Mensch, der im Wirtschaftsleben tätig ist, zu gleicher Zeit Abgeordneter ist auf dem Gebiet des rein politischen Staates. Er wird aber dann ganz selbstverständlich seine wirtschaftlichen Interessen in einer anderen Weise geltend machen müssen, als er geltend machen kann dasjenige, was allein in Betracht kommt auf dem Gebiete des Rechtsstaates. Diese drei Glieder werden selber sorgen für die Abgrenzung ihrer Territorien. Es wird nicht alles durcheinanderkonfundiert werden, daß sich das eine in das andere hineinmischt.