Quelle: BIB 000m, S. 230-231, 1. Ausgabe 1972, 27.01.1919
Wenn einer in einen Betrieb eintritt, wird ihm ein Teil des Eigentums zugeschrieben, gleichgültig, ob er Arbeiter oder Unternehmer ist. Das Verdienen ist aber davon ganz unabhängig. Das Existenzminimum muß sich aus dem Wirtschaftsprozeß heraus ergeben. Es ist nicht gesetzlich oder vertragsmäßig zu regeln.