Kein staatlich-wirtschaftlicher Zwang zu einer Kultur

Quelle: GA 024, S. 371, 2. Ausgabe 1982, 07.1917

Der Mensch muß sich zu einem Volke, zu einer Religionsgemeinschaft, zu jedem Zusammenhang, der sich aus seinen allgemein-menschlichen Aspirationen ergibt, bekennen können, ohne daß er in diesem Bekenntnisse von seinem politischen oder wirtschaftlichen Zusammenhange durch die Staatsstruktur abgehalten wird.