Geistesleben, Rechtsordnung, Wirtschaft

01.09.1919

Quelle: Zeitschrift "Soziale Zukunft", 3. Heft, September 1919

[852/01] Innerhalb der gegenwärtigen sozialen Bewegung wird viel von sozialen Einrichtungen, wenig aber von sozialen und unsozialen Menschen geredet. Die « soziale Frage » findet kaum Beachtung, die sich erhebt, wenn man beachtet, daß gesellschaftliche Einrichtungen ihr soziales oder antisoziales Gepräge durch die Menschen erhalten, die in denselben wirken. Sozialistische Denker glauben, in der Verwaltung der Produktionsmittel durch die Gemeinschaften das sehen zu müssen, was die Forderungen weiter Volkskreise befriedigen werde. Sie setzen dabei ohne weiteres voraus, daß bei einer solchen Verwaltung das menschliche Zusammenwirken sich im sozialen Sinne gestalten müsse. Sie haben gesehen, daß die privatkapitalistische Wirtschaftsordnung zu unsozialen Zuständen geführt hat. Sie meinen, wenn diese Wirtschaftsordnung verschwunden sein werde, müssen auch deren antisoziale Wirkungen aufgehört haben.
[852/02] Sicherlich sind mit der modernen privatkapitalistischen Wirtschaftsform soziale Schäden im weitesten Umfange entstanden. Aber ist denn irgendwie erwiesen, daß diese eine notwendige Folge jener Wirtschaftsordnung sind? Nun kann aber eine Wirtschaftsordnung durch ihr eigenes Wesen nichts anderes bewirken, als daß sie Menschen in Lebenslagen bringt, durch die sie für sich und andere Güter in zweckmäßiger oder unzweckmäßiger Art erzeugen. Die moderne Wirtschaftsordnung hat die Produktionsmittel in die Macht einzelner Personen oder Personengruppen gebracht. Die technischen Errungenschaften ließen sich durch die wirtschaftliche Machtkonzentration am zweckmäßigsten ausnützen. Solange diese Macht sich nur auf dem Gebiete der Gütererzeugung betätigt, hat sie eine wesentlich andere soziale Wirkung, als wenn sie auf das rechtliche oder geistige Lebensgebiet übergreift. Und dieses Übergreifen hat im Laufe der letzten Jahrhunderte zu den sozialen Schäden geführt, auf deren Beseitigung die moderne soziale Bewegung dringt. Derjenige, der im Besitze der Produktionsmittel ist, erhält über andere eine wirtschaftliche Übermacht. Diese führte dazu, daß er in den Verwaltungen und Volksvertretungen die ihm helfenden Kräfte fand, durch die er sich auch andere gesellschaftliche Vormachtstellungen gegenüber den von ihm wirtschaftlich Abhängigen verschaffen konnte, die auch in einer demokratischen Staatsordnung einen praktisch rechtlichen Charakter tragen. Ebenso führte die wirtschaftliche Übermacht zu einer Monopolisierung des geistigen Lebens bei den wirtschaftlich Mächtigen.
[852/03] Es scheint nun das Einfachste zu sein, die wirtschaftliche Übermacht bei den Einzelnen zu beseitigen, um auch deren rechtliche und geistige Übermacht aus der Welt zu schaffen. Man kommt zu dieser « Einfachheit » des sozialen Denkens, wenn man nicht bedenkt, daß in der von dem modernen Leben gebotenen Verbindung von technischer und wirtschaftlicher Betätigung die Notwendigkeit liegt, im Betriebe des Wirtschaftslebens Initiative und individuelle Tüchtigkeit der Einzelnen zur möglichst fruchtbaren Entfaltung kommen zu lassen. Die Art, wie unter den modernen Bedingungen produziert werden muß, macht dies notwendig. Der Einzelne kann seine Fähigkeiten im Wirtschaften nicht zur Geltung bringen, wenn er in seiner Arbeit und in seinen Entschließungen an den Willen der Gemeinschaft gebunden ist. Möge der Gedanke noch so stark blenden: der Einzelne soll nicht für sich, sondern für die Gesamtheit produzieren; seine Richtigkeit innerhalb gewisser Grenzen sollte nicht verhindern, auch die andere Wahrheit anzuerkennen, daß aus der Gesamtheit heraus keine wirtschaftlichen Entschließungen stammen können, die sich in der wünschenswerten Art durch die Einzelnen verwirklichen lassen. Deshalb kann ein wirklichkeitsgemäßes Denken die Heilung sozialer Schäden nicht in einer neuen Gestaltung des Wirtschaftslebens suchen, durch die ein gesellschaftliches Produzieren an die Stelle der Verwaltung der Produktionsmittel durch Einzelne trete. Es muß vielmehr angestrebt werden, die Schäden, die bei dem Walten der Initiative und Tüchtigkeit der Einzelnen entstehen können, ohne Beeinträchtigung dieses Waltens zu verhindern. Das ist nur möglich, wenn die rechtlichen Beziehungen der wirtschaftenden Menschen nicht von den Interessen des Wirtschaftslebens beeinflußt werden, und wenn auch dasjenige, was für die Menschen durch das Geistesleben geleistet werden soll, von diesen Interessen unabhängig ist.
[852/04] Man kann nicht sagen, die Verwalter des Wirtschaftslebens können sich doch, trotz ihrer Inanspruchnahme durch die wirtschaftlichen Interessen, ein gesundes Urteil über die Rechtsverhältnisse wahren; und da sie aus ihren Erfahrungen und ihrer Arbeit die Bedürfnisse des Wirtschaftslebens gut kennen, so werden sie auch das Rechtsleben, das sich innerhalb des Wirtschaftskreislaufes entfalten soll, am besten ordnen können. Wer eine solche Meinung hat, der beachtet nicht, daß der Mensch aus einem gewissen Lebensgebiete heraus nur die Interessen dieses Gebietes entwickeln kann. Aus dem Wirtschaftsleben heraus kann er nur wirtschaftliche Interessen entwickeln. Soll er aus ihm auch die Rechtsinteressen entfalten, so werden diese nur verkappte Wirtschaftsinteressen sein. Wahrhaftige Rechtsinteressen können nur auf einem Boden entstehen, auf dem das Rechtsleben seine abgesonderte Pflege findet. Auf einem solchen Boden wird man nur nach dem fragen, was rechtens ist. Und wenn man im Sinne solcher Fragen Rechtsregelungen vorgenommen hat, dann wird, was so entstanden ist, auf das Wirtschaftsleben einwirken. Man wird dem Einzelnen keine Beschränkung aufzuerlegen brauchen in bezug auf die Aneignung der wirtschaftlichen Macht; denn diese Macht wird nur dazu führen, daß er seinen Fähigkeiten gemäß wirtschaftliche Leistungen vollbringt, nicht aber dazu, daß er durch sie rechtliche Vorteile erwirbt.
[852/05] Naheliegend ist der Einwand, daß die Rechtsverhältnisse sich doch in dem Verkehr der wirtschaftenden Menschen offenbaren, daß sie also gar nicht als etwas Besonderes außer dem Wirtschaftsleben erfaßt werden können. Das ist zwar theoretisch richtig, macht aber nicht notwendig, daß auch praktisch die wirtschaftlichen Interessen für die Regelung der Rechtsverhältnisse bestimmend seien. Der geistige Leiter eines Betriebes wird zu den Handarbeitern dieses Betriebes in einem Rechtsverhältnis stehen müssen; das bedingt nicht, daß er als Betriebsleiter bei Festsetzung dieses Verhältnisses mitzusprechen hat. Er wird aber mitsprechen und dabei seine wirtschaftliche Übermacht in die Waagschale werfen, wenn das wirtschaftliche Zusammenarbeiten und die Regelung der Rechtsverhältnisse auf einem gemeinsamen Verwaltungsboden sich vollziehen. Nur wenn das Recht auf einem Boden geordnet wird, auf dem eine Rücksicht auf das Wirtschaften gar nicht in Frage kommen kann und das Wirtschaften gegenüber dieser Rechtsordnung keine Macht erringen kann, werden beide so ineinander arbeiten können, daß das Rechtsgefühl der Menschen nicht verletzt und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht aus einem Segen für die Gesamtheit zu einem Unsegen wird.
[852/06] Wenn die wirtschaftlich Mächtigen in der Lage sind, ihre Macht zur Erringung von Rechtsvorteilen zu gebrauchen, so wird sich bei den wirtschaftlich Schwachen der Widerstand gegen diese Vorteile entwickeln. Und dieser muß, wenn er genügend stark geworden ist, zu revolutionären Erschütterungen führen. Ist durch das Vorhandensein eines besonderen Rechtsbodens das Entstehen solcher Rechtsvorteile unmöglich, so werden solche Erschütterungen nicht eintreten können. Was von diesem Rechtsboden aus fortwährend geschieht, wird ein geordnetes Ausleben der Kräfte sein, die sich ohne denselben in den Menschen ansammeln und zu gewaltsamen Entladungen führen. Wer Revolutionen vermeiden will, der muß an die Errichtung einer gesellschaftlichen Ordnung denken, durch die im Flusse der Zeit geschieht, was sich sonst in einem weltgeschichtlichen Augenblick vollziehen will.
[852/07] Man wird sagen, in der modernen sozialen Bewegung handelt es sich ja zunächst nicht um Rechtsverhältnisse, sondern um Überwindung der wirtschaftlichen Ungleichheiten. Auf diesen Einwand wird erwidert werden müssen, daß Forderungen, die in den Menschen leben, keineswegs immer durch die Gedanken richtig ausgedrückt werden, die das Bewußtsein von ihnen bildet. Diese bewußten Gedanken sind Ergebnisse desjenigen, was unmittelbar erfahren wird. Was aber die Forderungen hervorbringt, das sind tiefere Zusammenhänge des Lebens, die nicht unmittelbar erfahren werden. Wer an die Herbeiführung von Zuständen des Lebens denkt, durch die diese Forderungen befriedigt werden sollen, der muß in die tieferen Zusammenhänge zu dringen versuchen. Die Betrachtung des in der neueren Zeit bestandenen Verhältnisses zwischen Recht und Wirtschaft ergibt, daß das rechtliche Leben der Menschen in Abhängigkeit gekommen ist von dem wirtschaftlichen. Würde man nun darnach streben, die wirtschaftlichen Ungleichheiten, die im Gefolge dieser Abhängigkeit aufgetreten sind, in äußerer Art aus der Welt zu schaffen durch eine einseitige Änderung der Wirtschaftsformen, so müßten sich in kurzer Zeit ähnliche Ungleichheiten ergeben, wenn man den neuen Wirtschaftsformen wieder die Möglichkeit ließe, ihre Rechtsformen aus sich selbst zu schaffen. Nur wenn man Zustände des gesellschaftlichen Lebens herbeiführt, durch die neben den wirtschaftlichen Anforderungen und Interessen die rechtlichen selbständig erlebt und befriedigt werden können, wird man wirklich an das herankommen, was durch die soziale Bewegung sich an die Oberfläche des modernen Menschendaseins drängt.
[852/08] Und in der gleichen Art wird man an die Beziehungen des geistigen Lebens zum rechtlichen und wirtschaftlichen herantreten müssen. Unter den Verhältnissen, die sich im Laufe der letzten Jahrhunderte ergeben haben, konnte die Pflege des Geisteslebens aus sich selbst ihre Wirkung auf das politisch-rechtliche und das wirtschaftliche Leben nur in einem sehr beschränkten Maße ausüben. Aus den Interessen der staatlichen Rechtsmacht gestaltete sich einer der wichtigsten Zweige der Geistespflege: das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Wie es den staatlichen Bedürfnissen entsprach, so wurde der Mensch erzogen und unterrichtet. Und zu der staatlichen trat die wirtschaftliche Macht hinzu. Wer innerhalb der bestehenden Unterrichts- und Erziehungseinrichtungen zur Entwickelung seiner Fähigkeiten als Mensch kommen sollte, der mußte dies auf Grund der wirtschaftlichen Macht, die sich aus seinem Lebenskreise heraus ergab. So wurden diejenigen geistigen Kräfte, die innerhalb des politisch-rechtlichen und des wirtschaftlichen Lebens sich betätigen konnten, in ihrem Gepräge völlig ein Abdruck dieses Lebens. Ein freies Geistesleben mußte darauf verzichten, seine Leistungen in das staatlich-politische Leben hineinzutragen. Und in das wirtschaftliche konnte es dies nur in dem Grade, als sich dieses noch von dem staatlich-politischen unabhängig erhalten hatte. Innerhalb der Wirtschaft offenbart sich ja die Notwendigkeit, den Fähigen zur Geltung kommen zu lassen, weil deren Fruchtbarkeit abstirbt, wenn der Unfähige, aber durch die Verhältnisse wirtschaftlich Mächtige, allein waltet. Würde aber die Tendenz vieler sozialistisch Denkenden verwirklicht, das Wirtschaftsleben nach dem Muster des politisch-rechtlichen zu verwalten, dann würde die Pflege des freien Geisteslebens völlig aus der Öffentlichkeit hinausgedrängt. Ein Geistesleben aber, das sich abseits von der politisch-rechtlichen und wirtschaftlichen Wirklichkeit entwickeln muß, wird lebensfremd. Es muß seinen Inhalt aus Quellen holen, die nicht lebensvoll mit dieser Wirklichkeit zusammenhängen; und es gestaltet diesen Inhalt dann im Laufe der Zeit so aus, daß er wie eine lebendig gewordene Abstraktion neben dieser Wirklichkeit einherläuft, ohne in ihr eine sachgemäße Wirkung zu erzeugen. Auf diese Art entstehen zwei Strömungen im Geistesleben. Die eine holt ihren Inhalt aus den von Tag zu Tag auftretenden Anforderungen des politisch-rechtlichen und des Wirtschaftslebens und sucht Einrichtungen zu treffen, die sich aus diesen Anforderungen ergeben. Sie dringt dabei nicht zu den Bedürfnissen der geistigen Wesenheit des Menschen vor. Sie trifft äußere Einrichtungen und spannt die Menschen in diese hinein, ohne dabei auf das hinzuhorchen, was die innere Menschennatur dazu sagt. Die andere geht von inneren Erkenntnisbedürfnissen und Willensidealen aus. Sie gestaltet diese so, wie das Innere des Menschen sie verlangt. Aber diese Erkenntnisse entstammen der Betrachtung. Sie sind nicht der Niederschlag dessen, was in der Praxis des Lebens erfahren wird. Und diese Ideale sind aus den Vorstellungen darüber entstanden, was wahr, gut und schön ist. Aber sie haben nicht die Kraft, die Lebenspraxis zu gestalten. Man denke, was abseits von seiner Lebenspraxis der Kaufmann, der Industrielle, der Staatsbeamte als seine Erkenntnisvorstellungen, seine religiösen Ideale, seine künstlerischen Interessen innerlich erlebt, und was an Ideen in derjenigen Tätigkeit enthalten ist, die in seiner Buchführung zum Ausdruck kommt, oder für die ihn Erziehung und Unterricht als sein Amt bedingend vorbereiten. Zwischen den beiden geistigen Strömungen liegt ein Abgrund. Er wurde in der neueren Zeit noch besonders breit gemacht dadurch, daß diejenige Vorstellungsart für des Menschen Verhältnis zur Wirklichkeit maßgebend wurde, die in der Naturwissenschaft ihre volle Berechtigung hat. Diese Vorstellungsart geht auf die Erkenntnis von Gesetzen an Dingen und Vorgängen aus, die außerhalb des Bereiches der menschlichen Betätigung und Wirksamkeit liegen. Dadurch ist der Mensch gewissermaßen nur der Zuschauer dessen, was er in den Naturgesetzen erfaßt. Und wenn er in der Technik die Naturgesetze zur Wirksamkeit bringt, so wird er nur der Veranlasser davon, daß geschieht, was durch Kräfte bewirkt wird, die außerhalb seines eigenen Wesens liegen. Die Erkenntnis, durch die er sich auf diese Art betätigt, trägt einen von seiner eigenen Natur verschiedenen Charakter. Sie offenbart ihm nichts darüber, was in den Weltvorgängen liegt, in die sein eigenes Wesen verwoben ist. Zu einer solchen Erkenntnis bedarf er einer Anschauung, die außermenschliche und menschliche Welt in eines zusammenfaßt.
[852/09] Nach einer solchen Erkenntnis strebt die moderne anthroposophisch orientierte Geisteswissenschaft. Sie anerkennt vollkommen die Bedeutung der naturwissenschaftlichen Vorstellungsart für den Fortschritt der neueren Menschheit. Aber sie ist sich klar darüber, daß was durch naturwissenschaftliche Erkenntnis vermittelt wird, nur den äußeren Menschen erfaßt. Sie anerkennt auch die Wesenheit der religiösen Weltanschauungen; aber sie wird sich bewußt, daß diese Weltanschauungen im Laufe der neuzeitlichen Entwickelung zu einer inneren Angelegenheit der Seele geworden sind, neben denen das äußere Leben abläuft, ohne von ihnen durch Menschen gestaltet zu werden.
[852/10] Um zu ihren Erkenntnissen zu kommen, stellt die Geisteswissenschaft allerdings Anforderungen an den Menschen, für die er zunächst aus dem Grunde wenig Neigung entwickelt, weil er sich in den letzten Jahrhunderten daran gewöhnt hat, in Lebenspraxis und inneres Seelenleben als in zwei voneinander getrennte Gebiete sich einzuleben. Aus dieser Gewöhnung heraus hat die Anschauung sich ergeben, die gegenwärtig jedem Bestreben Unglauben entgegenbringt, das aus geistigen Einsichten heraus über die soziale Gestaltung des Lebens ein Urteil gewinnen will. Man hat im Auge, was man als soziale Ideen erlebt hat, die aus einem lebensfremden Geistesleben heraus geboren sind. Man erinnert, wenn von solchen Ideen die Rede ist, an Saint Simon, an Fourier und andere. Die Meinung, die man über solche Ideen gewonnen hat, ist deshalb berechtigt, weil diese aus einer Erkenntnisrichtung heraus entwickelt sind, die nicht an der Wirklichkeit erlebt, sondern die erdacht ist. Und aus dieser Meinung ist die verallgemeinerte entstanden, daß keine Geistesart geeignet ist, Ideen hervorzubringen, die mit der Lebenspraxis so verwandt sind, daß sie verwirklicht werden können. Aus dieser verallgemeinerten Meinung sind die Ansichten entstanden, die in ihrer heutigen Gestalt mehr oder weniger auf Marx zurückweisen. Ihre Träger halten nichts von Ideen, die in der Herbeiführung sozial befriedigender Zustände tätig sein sollen, sondern sie behaupten, die Entwickelung der wirtschaftlichen Tatsachen müsse zu einem Ziele führen, aus dem sich solche Zustände ergeben. Man will gewissermaßen die Lebenspraxis ihren Gang gehen lassen, weil Ideen innerhalb dieser Praxis ohnmächtig seien. Man hat das Vertrauen in die Kraft des Geisteslebens verloren. Man glaubt nicht, daß es eine solche Art des Geisteslebens geben könne, welche die Lebensfremdheit des in den letzten Jahrhunderten zur allgemeinen Geltung gekommenen überwindet. Eine solche Art des Geisteslebens wird nun aber mit der anthroposophisch orientierten Geisteswissenschaft angestrebt. Diese sucht aus solchen Quellen zu schöpfen, die zugleich die Quellen der Wirklichkeit sind. Die Kräfte, die in der innersten Menschennatur walten, sind dieselben, die in der außermenschlichen Wirklichkeit tätig sind. Bis zu diesen Kräften steigt die naturwissenschaftliche Vorstellungsart nicht hinab, indem sie verstandesmäßig ihre an den äußeren Tatsachen gewonnenen Erfahrungen zu Naturgesetzen verarbeitet. Aber auch die auf mehr religiöser Grundlage ruhenden Weltanschauungen verbinden sich gegenwärtig nicht mehr mit diesen Kräften. Sie nehmen die Überlieferungen auf, ohne bis zu ihrem Ursprung im Menschen-Innern zu dringen. Geisteswissenschaft aber sucht bis zu diesem Ursprunge zu kommen. Sie entwickelt Erkenntnismethoden, durch welche in die Schächte des Menschen-Innern hinuntergestiegen wird, in denen das außermenschliche Geschehen sich in das Menschen-Innere fortsetzt. Die Erkenntnisse dieser Geisteswissenschaft stellen im Innern des Menschen erlebte Wirklichkeit dar. Sie drängen sich zu Ideen zusammen, die nicht erdacht sind, sondern die gesättigt sind von den Kräften der Wirklichkeit. Solche Ideen sind daher auch imstande, die Kraft der Wirklichkeit dann in sich zu tragen, wenn sie richtunggebend sein wollen für das soziale Wollen. Es ist begreiflich, daß man zunächst einer solchen Geisteswissenschaft gegenüber Mißtrauen hat. Man wird dieses Mißtrauen aber nur so lange haben, als man nicht erkennt, wie sie wesenhaft verschieden ist von der Wissenschaftsströmung, die sich in der neueren Zeit herausgebildet hat, und von der heute allgemein angenommen wird, daß sie die allein mögliche sei. Ringt man sich zur Erkenntnis dieser Verschiedenheit durch, dann wird man nicht mehr glauben, daß man soziale Ideen meiden muß, wenn man die sozialen Tatsachen praktisch gestalten will; sondern man wird gewahr werden, daß man praktische soziale Ideen nur aus einem Geistesleben heraus gewinnen kann, das seinen Weg zu den Wurzeln des Menschenwesens nehmen kann. Man wird durchschauen, wie in der neueren Zeit die sozialen Tatsachen deshalb in Unordnung gekommen sind, weil die Menschen mit Gedanken sie zu meistern suchten, denen die Tatsachen fortwährend sich entwanden.
[852/11] Eine Geistesanschauung, die in die Wesenheit des Menschen eindringt, findet da Antriebe zum Handeln, die unmittelbar im sittlichen Sinne auch gut sind. Denn der Trieb zum Bösen entsteht im Menschen nur dadurch, daß er in seinen Gedanken und Empfindungen die Tiefen seines Wesens zum Schweigen bringt. Werden daher die sozialen Ideen durch die hier gemeinte Geistesanschauung gewonnen, so müssen sie ihrer eigenen Natur nach auch sittliche Ideen sein. Und da sie nicht nur erdachte, sondern erlebte Ideen sind, so haben sie die Kraft, den Willen zu ergreifen und im Handeln weiterzuleben. Soziales Denken und sittliches Denken fließen für wahre Geistesanschauung in eins zusammen. Das Leben, das solche Geistesanschauung entfaltet, ist innerlich verwandt jeder Lebensbetätigung, die der Mensch auch für die gleichgültigste praktische Handlung entwickelt. Daher werden durch sie soziale Gesinnung, sittlicher Antrieb und lebenspraktisches Verhalten so ineinander verwoben, daß sie eine Einheit bilden.
[852/12] Solch eine Geistesart aber kann nur gedeihen, wenn sie in völliger Unabhängigkeit von Mächten sich entfaltet, die nicht unmittelbar aus dem Geistesleben selbst stammen. Rechtlich-staatliche Regelungen der Geistespflege benehmen den Kräften des Geisteslebens ihre Stärke. Dagegen wird ein Geistesleben, das ganz den in ihm liegenden Interessen und Impulsen überlassen wird, ausgreifen bis in alles, was der Mensch im sozialen Leben vollbringt. - Man wendet immer wieder ein, daß die Menschen erst völlig anders werden müßten, wenn man das soziale Verhalten auf die sittlichen Impulse bauen wollte. Dabei bedenkt man nicht, welche sittlichen Antriebe im Menschen verkümmern, wenn man sie nicht aus einem freien Geistesleben heraus erstehen läßt, sondern ihnen eine solche Richtung gibt, durch die ein politisch-rechtliches Gesellschaftsgebilde seine vorgezeichneten Arbeitsgebiete besorgen lassen kann. Ein im freien Geistesleben erzogener und unterrichteter Mensch wird allerdings aus seiner Initiative in seinem Beruf manches hineintragen, das einen von seinem Wesen bestimmten Charakter trägt. Er wird sich in das gesellschaftliche Getriebe nicht hineinfügen lassen wie das Rad in eine Maschine. Aber letzten Endes wird das Hineingetragene die Harmonie des Ganzen nicht verkümmern, sondern erhöhen. Was an den einzelnen Stellen des gesellschaftlichen Lebens geschieht, wird der Ausfluß dessen sein, was in den Geistern der Menschen lebt, die an diesen Stellen wirken.
[852/13] Menschen, die in einer von der hier gekennzeichneten Geistesart gebildeten seelischen Atmosphäre atmen, werden die von der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit geforderten Einrichtungen in einem Sinne beleben, der die sozialen Forderungen befriedigt. Mit Menschen, deren innere Natur sich nicht eins weiß mit ihrer äußeren Betätigung, werden Einrichtungen, die man glaubt, zur Befriedigung dieser Forderungen zu treffen, nicht sozial wirken können. Denn nicht Einrichtungen können durch sich sozial wirken, sondern sozial gestimmte Menschen in einer Rechtsorganisation, die aus den lebendigen Rechtsinteressen heraus geschaffen ist, und in einem Wirtschaftsleben, das in der zweckmäßigsten Art die den Bedürfnissen dienenden Güter erzeugt.
[852/14] Ist das Geistesleben ein freies, das sich nur aus dem heraus entwickelt, was es in sich selbst als Antriebe hat, dann wird das Rechtsleben um so besser gedeihen, je einsichtsvoller die Menschen für die Regelung ihrer Rechtsverhältnisse aus der lebendigen Geisteserfahrung heraus erzogen werden; und dann wird auch das Wirtschaftsleben in dem Grade fruchtbar sein, als die Menschen für dasselbe durch die Geistespflege tüchtig gemacht werden.
[852/15] Alles im sozialen Zusammenleben der Menschen an Einrichtungen Zustandegekommene ist ursprünglich das Ergebnis des von den Absichten getragenen Willens. Das Geistesleben hat in diesem Zustandekommen gewirkt. Nur wenn das Leben kompliziert sich gestaltet, wie es unter dem Einfluß der technischen Produktionsweise der neuen Zeit geschehen ist, verliert der gedankengetragene Wille seinen Zusammenhang mit den sozialen Tatsachen. Diese gehen dann ihren eigenen mechanischen Gang. Und der Mensch sucht sich im abgezogenen Geisteswinkel den Inhalt, durch den er seine seelischen Bedürfnisse befriedigt. Aus dem Gang der Tatsachen, über die der geistgetragene Wille der Einzelmenschen keine Gewalt gehabt hat, sind die Zustände geworden, nach deren Änderung die moderne soziale Bewegung strebt. Weil der im Rechtsleben und im Wirtschaftskreislauf arbeitende Geist nicht mehr der ist, in dem das Geistesleben des einzelnen Menschen seinen Weg findet, sieht sich dieser in einer Gesellschaftsordnung, die ihn als Einzelmenschen rechtlich und wirtschaftlich nicht zur Entfaltung kommen läßt. - Menschen, welche dieses nicht durchschauen, werden einer Anschauung, die den sozialen Organismus in die selbständig verwalteten Gebiete des Geisteslebens, des Rechtsstaates, des Wirtschaftskreislaufes gliedern will, immer wieder den Einwand entgegenhalten: dadurch werde die notwendige Einheit des gesellschaftlichen Lebens zerstört. Ihnen muß erwidert werden: diese Einheit zerstört sich selbst, indem sie sich aus sich selbst erhalten will. Denn das Rechtsleben, das aus der wirtschaftlichen Macht heraus sich entwickelt, untergräbt in seinem Wirken diese wirtschaftliche Macht, weil es von den wirtschaftlich Schwachen als ein Fremdkörper im sozialen Organismus empfunden wird. Und der Geist, der in einem Rechts- und Wirtschaftsleben herrschend wird, wenn diese seine Wirksamkeit selbst regeln wollen, verdammt den lebendigen Geist, der aus dem Seelenquell der einzelnen Menschen sich emporarbeitet, zur Ohnmacht gegenüber dem praktischen Leben. Wird aber in einem selbständigen Gebiet die Rechtsordnung aus dem Rechtsbewußtsein geschaffen und wird in einem freien Geistesleben der geistgetragene Einzelwille entwickelt, dann wirken Rechtsordnung und Geisteskraft mit der wirtschaftlichen Betätigung zur Einheit zusammen. Sie werden dies können, wenn sie in selbständigen Lebensgebieten ihrem eigenen Wesen nach sich ausbilden. Gerade in ihrer Absonderung werden sie den Zug zur Einheit annehmen, während sie aus einer künstlichen Einheit heraus gebildet, sich entfremden.
[852/16] Mancher sozialistisch Denkende wird eine Anschauung, wie die gekennzeichnete, mit den Worten abtun: Wirtschaftlich erstrebenswerte Zustände kann doch nicht die Gliederung des sozialen Organismus, sondern allein eine entsprechende wirtschaftliche Organisation herbeiführen. Wer so spricht, der beachtet nicht, daß in der wirtschaftlichen Organisation willenbegabte Menschen betätigt sind. Sagt man ihm dieses, so wird er lächeln, denn er findet es selbstverständlich. Und doch denkt er an eine gesellschaftliche Struktur, in der diese « Selbstverständlichkeit » keine Berücksichtigung finden soll. In der wirtschaftlichen Organisation soll ein Gemeinschaftswille walten. Der aber muß das Ergebnis der Einzelwillen der in der Organisation vereinigten Menschen sein. Diese Einzelwillen werden nicht zur Geltung kommen, wenn der Gemeinschaftswille restlos aus dem wirtschaftlichen Organisationsgedanken kommt. Sie werden aber unverkümmert sich entfalten, wenn neben dem Wirtschaftsgebiet ein Rechtsgebiet steht, auf dem keine wirtschaftlichen Gesichtspunkte, sondern allein die des Rechtsbewußtseins maßgebend sind; und wenn neben beiden ein freies Geistesleben Raum findet, das nur geistigen Antrieben folgt. Dann wird nicht eine mechanisch wirkende Gesellschaftsordnung entstehen, der auf die Dauer die menschlichen Einzelwillen doch nicht angepaßt sein könnten; sondern es werden die Menschen die Möglichkeit finden, die Gesellschaftszustände fortwährend von ihren sozialgerichteten Einzelwillen aus zu gestalten. In dem freien Geistesleben wird der Einzelwille seine soziale Richtung erhalten; in dem selbständigen Rechtsstaate wird aus den sozial gesinnten Einzelwillen der gerecht wirkende Gemeinschaftswille entstehen. Und die sozial orientierten Einzelwillen, organisiert durch die selbständige Rechtsordnung, werden sich gütererzeugend und güterverteilend im Wirtschaftskreislauf den sozialen Forderungen gemäß betätigen.
[852/17] Den meisten Menschen fehlt heute noch der Glaube an die Möglichkeit, von den Einzelwillen aus eine sozial befriedigende Gesellschaftsordnung zu begründen. Dieser Glaube fehlt, weil er aus einem Geistesleben nicht erstehen kann, das aus dem Wirtschafts- und dem Staatsleben heraus in Abhängigkeit sich entwickelt hat. Eine Geistesart, die nicht in Freiheit aus dem Leben des Geistes selbst sich entwickelt, sondern aus einer äußeren Organisation heraus, die weiß eben nicht, was der Geist wirklich vermag. Sie sucht nach einer Leitung für ihn, weil sie nicht gewahr wird, wie er sich selbst leitet, wenn er nur die Kraft aus seinen eigenen Quellen schöpfen kann. Sie möchte die Leitung des Geistes als eine Nebenwirkung der wirtschaftlichen und rechtlichen Organisation entstehen lassen und beachtet nicht, daß Wirtschaft und Rechtsordnung nur leben können, wenn der sich selbst folgende Geist sie durchdringt.
[852/18] Zur sozialen Neugestaltung gehört nicht nur ein guter Wille, sondern auch der Mut, welcher dem Unglauben an die Kraft des Geistes sich entgegenstellt. Diesen Mut kann eine wahre Geistesauffassung beleben; denn sie fühlt sich fähig, Ideen hervorzubringen, die nicht allein einer inneren Seelenorientierung dienen, sondern die, indem sie entstehen, schon die Keime der praktischen Lebensgestaltung in sich tragen. Der Wille, in geistige Tiefen hinunterzusteigen, kann ein so starker werden, daß er in allem mitwirkt, was der Mensch vollbringt.
[852/19] Wenn man von einer im Leben wurzelnden Geistesauffassung spricht, so wird man von vielen auch so verstanden, als ob man die Summe der Impulse meinte, zu denen ein Mensch gedrängt wird, der sich in ihm gewohnten Lebensbahnen bewegt, und der jedes Eingreifen von geistiger Seite her in das Gewohnte für eine idealistische Verschrobenheit hält. Die hier gemeinte Geistesanschauung soll aber weder mit der abstrakten Geistigkeit verwechselt werden, die ihre Interessen nicht in die Lebenspraxis hinein zu erstrecken vermag, noch mit derjenigen Geistesrichtung, die eigentlich den Geist sofort verleugnet, wenn sie an die praktische Lebensorientierung denkt. Diese beiden Vorstellungsarten werden nicht gewahr, wie der Geist in den Tatsachen des äußeren Lebens waltet; und sie fühlen daher kein rechtes Bedürfnis, in dieses Walten bewußt einzudringen. Nur ein solches Bedürfnis aber ist auch der Erzeuger derjenigen Erkenntnis, welche die « soziale Frage » in dem richtigen Lichte sieht. Die gegenwärtigen Lösungsversuche dieser « Frage » erscheinen deshalb so ungenügend, weil vielen noch die Möglichkeit fehlt, zu sehen, was der wahre Inhalt der Frage ist. Man sieht die Frage auf wirtschaftlichen Gebieten entstehen; man sucht nach wirtschaftlichen Einrichtungen, die Antworten sein sollen. Man glaubt, in wirtschaftlichen Umgestaltungen die Lösung zu finden. Man erkennt nicht, daß diese Umgestaltungen nur durch Kräfte kommen können, die in dem Aufleben des selbständigen Geistes- und Rechtslebens aus der Menschennatur heraus befreit werden.

Rudolf Steiner