Der Kruzifixbeschluß 1995 - Hintergründe Schriftsätze
Ein Mysteriendrama der Neuzeit
Das Buch zum Kruzifixbeschluß 1995
Die Initiative für die Verfassungsklage gegen Schulkruzifixe in Bayern ging 1995 von Ernst und Renate Seler aus. Fünfzehn Jahren nach dem Kruzifixbeschluß des Bundesverfassungsgerichts hat sich Ernst Seler nun entschieden, sein Buch «Der Kruzifixbeschluß 1995 - Hintergründe Schriftsätze - Ein Mysteriendrama der Neuzeit» über unsere Webseite zu veröffentlichen. Darin beschreibt er seine damaligen Erlebnisse und macht die entsprechenden Dokumente verfügbar.
Das Buch ist ausschließlich in elektronischer Form als verschlüsselte, nicht ausdruckbare PDF (240 Seiten) verfügbar. Bei Zahlungseingang bekommen Sie das Buch mit dem Kennwort als eMail-Anhang. Die reine digitale Version kostet 7 Euro (inkl. MwSt). Brauchen Sie eine schriftliche Rechnung über die Post kommen 1 Euro (inkl. MwSt) hinzu.
Einen ersten Einblick in den Inhalt des Buches bietet das Vorwort
Das Buch bestellen Sie hier
Die Geschichte des Kruzifix-Urteils
Schon 1987 hatten Ernst und Renate Seler ihre Ablehnung der Kruzifixe an Schulen auf Anregungen von Rudolf Steiner zurückgeführt:
"Es gilt, das Elternrecht in der religiösen Erziehung zu stärken und die von dem Staate, aus den Nachkriegswirren vielleicht verzeihliche Anmaßung einer religiösen Prägung zurückzuweisen. Ein Kind kann sich beim Anblick eines über halben Meter großen Leichnams nicht freuen. Wenn es ständig den Leichnam anschauen muß, wird ihm die Freude an den lebendigen Christus genommen. (...) Wir Christen müssen Christus in uns lebendig machen und haben kein Recht, anderen Menschen unsere christlichen Ideale aufzuzwingen. Auch der Staat hat nicht das Recht dazu." (Brief an das Schulminister, 1988)
"Wir sind bemühende Christen aus der Erneuerung der Anthroposophie und können in einer allgemein öffentlichen Schule so etwas nicht dulden." (Brief an das Schulamt, 1987)
Ernst Seler wurde dann jahrelang mit der Begründung psychiatrisiert, daß sein «Kampf gegen die Schulbehörden und die Kirche» Symptom einer Geisteskrankheit sei. Er gab nicht auf und brachte den Fall zum Bundesverfassungsgericht, der in seinem Sinne entschied:
Aus der Glaubensfreiheit des Art. 4 I GG folgt [...] der Grundsatz staatlicher Neutralität gegenüber den unterschiedlichen Religionen und Bekenntnissen. Der Staat, in dem Anhänger unterschiedlicher oder gar gegensätzlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen zusammenleben, kann die friedliche Koexistenz nur gewährleisten, wenn er selber in Glaubensfragen Neutralität bewahrt. (Bundesverfassungsgericht, 1995)
Daraus folgerte das Bundesverfassungsgericht, daß die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, gegen das Grundgesetz verstößt.
Sylvain Coiplet