„Sinnfällige“ ( = traditionelle) und „verdeckte“ Dreigliederung

Zwischenantwort an Lindenau und Schmundt

01.06.1976

Übersicht über die Kontroverse
Vom Grenzverlauf zwischen den Gliedern des sozialen Organismus
zwischen Heinz Kloss, Wilhelm Schmundt, Christof Lindenau und Hartwig Wilken

 

1. Vorbemerkung

Ehe ich auf die Erwiderungen von Schmundt und Lindenau eingehe, ist eine terminologische Vorbemerkung zu der Frage angebracht, wie wir die beiden zur Aussprache stehenden Gliederungsweisen des sozialen Organismus bezeichnen wollen. Gleich Schmundt halte ich die Gegenüberstellung einer „institutionellen“ und einer „funktionalen“ Betrachtungsweise für wenig glücklich, da beide auf eine funktionale Gliederung zielen und beide beanspruchen, sich in Institutionen darzuleben. Die Bezeichnung „traditionelle Dreigliederung“ aber ist inhaltlos. Vollends die Bezeichnung „triviale Dreigliederung“ ist unehrerbietig gegen Dr. Steiner, (der doch, selbst nach Schmundt, diesem Aspekt zum mindesten eine Teilberechtigung zugestand) und unbrüderlich gegen die Anhänger einer sich primär in traditioneller Weise am Sinnfälligen ausrichtenden Dreigliederungsbewegung; „trivial“ appelliert an emotionale Vorurteile.

Ich schlage vor, die institutionelle oder traditionelle als die „sinnfällige Dreigliederung“ zu bezeichnen und die von Schmundt skizzierte als die „verdeckte“. (Wäre sie nicht verdeckt, so hätten wir nicht bis zum Jahre 1968 warten brauchen, bis W. Schmundt sie zum ersten Male einer breiten Öffentlichkeit darlegte. Auch falls sie schon bei R. Steiner veranlagt war, müßte man von einer „Entdeckung“ durch Schmundt sprechen, wenn auch nur von einer Wieder- oder Neuentdeckung.)

[Beiträge, Heft 28, Seite 61]

 

2. Zur Charakterisierung der sinnfälligen Dreigliederung

In meiner Skizze der sinnfälligen Abgrenzung des Kulturlebens (in Heft 27) mußte ich ausgehen von dem, was ist, um einigermaßen klare Konturen geben zu können; von einem erhofften künftigen Zustand auszugehen wäre nicht ohne umständlichste Erläuterungen möglich gewesen. Lindenau mißdeutet das, wenn er mir unterstellt, ich hielte die gegenwärtigen Zustände für gesund; wären sie das, wozu brauchten wir dann eine Dreigliederungsbewegung! Selbstverständlich wäre unter dem Gesichtspunkt dessen, was sein sollte, sehr vieles zu ändern. Nur ist es doch auch wieder voreilig, für diesen Soll-Zustand jeweils nur eine einzige Möglichkeit ins Auge zu fassen. Was an der Zuordnung eines Forschungslabors zu einem Industriekonzern unbefriedigend ist, kann entweder dadurch geheilt werden, daß man diese Zuordnung aufhebt, oder aber dadurch, daß der betreffende Konzern im Rahmen einer erneuerten Gesellschaftsordnung ganz selbstverständlich inbezug auf Umweltschutz oder Spritzgift-Verwendung anderen als den von Lindenau vorausgesetzten reinen Profitgesichtspunkten den Vorrang gibt.

Ähnlich ungenau argumentiert Lindenau inbezug auf die Zuordnung der Lehrer und der Verlagsanstalten. Die Tätigkeit des Lehrers im Klassenzimmer dem Geistesleben zuzuordnen bedeutet nach Lindenau, dem Lehrer das Recht auf einen völlig willkürlichen Einsatz seiner pädagogischen Fähigkeiten zuzugestehen — was soviel heißen würde wie: das Recht nicht nur auf Freiheit, sondern auch auf den Mißbrauch der Freiheit. Mit dem gleichen Recht oder vielmehr Unrecht könnte ich den Gedanken, diese Tätigkeit stattdessen (mit Schmundt) dem Wirtschaftsleben zuzuordnen, dadurch ad absurdum führen, daß ich unterstellte, dann habe sich der Lehrer ganz an den Wünschen der „Konsumenten“, d.h. der Eltern und allenfalls der Schüler auszurichten; damit würde ich dann meinerseits Schmundts Anliegen nicht gerecht.

Das Verlagswesen ist nicht durch eine Grenzlinie vom Wirtschaftsleben getrennt, sondern liegt, wie die ganzen „Stützbereiche“, in einem Grenzsaum, der Merkmale beider Großsysteme aufweist und dessen endgültige Zuordnung ich (Heft 27, S. 11) ausdrücklich offenlasse.

Daß die Grenzfindung zwischen den Gliedern des sozialen Organismus schwierig (nach Schmundt „problematisch“) ist, ist kein Gegenbeweis gegen die Möglichkeit und Notwendigkeit, solche Grenzen zu finden. Wenn aber Lindenau schreibt „Er (Schm.) beruhigt sich nicht dabei, diese Grenzen zu ziehen“, so steht die darin implizierte Behauptung, daß ich mich damit beruhige, in Widerspruch zur 2. Hälfte meines Aufsatzes, deren Anliegen von Schmundt gerechter gewürdigt wird als von Lindenau.

3. Zur Charakterisierung der verdeckten Dreigliederung

Der eigentliche grundlegende Unterschied zwischen der sinnfälligen und der verdeckten Dreigliederung besteht darin, daß sich in der letzteren, der von Schmundt gemeinten, klare institutionelle Grenzlinien nur in Ausnahmefällen ziehen lassen. Ein-und-dieselbe Institution übt Funktionen aus, die sie bald diesem, bald jenem Bereich des Sozialorganismus zuordnen.

Über die „Kuratorien“, die Schmundt doch wiederholt als typischerweise zum Geistesleben gehörig gekennzeichnet hat, schreibt er mir in einem Brief:

[Beiträge, Heft 28, Seite 62]

 

„Wenn in einer Industrie- und Handelskammer leitende Persönlichkeiten von Unternehmen oder Kulturinstitutionen beratend zusammenkommen, dann ist sie ein Organ des „Geisteslebens“. Wenn aber diese Kammer mit ihrem Arbeitskollektiv Planungsunterlagen ausarbeitet, gehört sie ins „Wirtschaftsleben“. — Sofern ein Aufsichtsrat beratende Gespräche führt, gehört er ins „Geistesleben“, faßt er einen Beschluß, diese oder jene Persönlichkeit als Leiter des betreffenden Unternehmens dem bevollmächtigenden Gremium vorzuschlagen, so übt er einen Akt des Rechtslebens aus; man wird diesen als Schlußpunkt der Beratung ansehen und dem Geistesleben zurechnen können; wohl aber gehört das Bevollmächtigen als solches zum „Rechtsleben“, und insofern, wie dies heute geschieht, der Aufsichtsrat diese Bevollmächtigung besorgt, ist er ein Organ des Rechtslebens.“

Und gar vom Rechtsleben schreibt er mir: „Als saubere Beispiele von Institutionen des Rechtslebens kann man daher nur die Parlamente der Staats- und kommunalen Zusammenhänge nennen. Aber auch das nur bedingt...“, — was doch wohl so ausgelegt werden kann, daß für Schmundt die Regierung (Exekutive) des politischen Staates auch für Geistesleben und Wirtschaft mitzuständig und deshalb kein Glied des reinen Rechtslebens ist.

Andererseits zählt Schmundt erhebliche Teile dessen, was sich unseren Augen sinnfällig als kulturelle Tätigkeit darbietet, weder zum Geistes- noch zum Wirtschaftsleben, sondern zum Konsumtionsbereich. Zu ihm gehören „die freiberuflich Tätigen, Institute und Kleinbetriebe ohne gegliederte Verwaltung und Vereinigungen des kulturellen Lebens“. Demnach würden ein freiberuflicher Bildhauer, ein ‚freiberuflich‘ Musik oder Fremdsprachen lehrender Privatlehrer, aber auch z.B. ein Schuhmacher dem Konsumtionsbereich angehören, — zufolge Schmundts Ausführungen auf S. 15-16 von Heft 27 aber auch ganze „Privatschulen“, die er dort von den „Freien Schulen“ unterscheidet.

Somit gehören nach Schmundt

zum Wirtschaftsleben eine Freie Schule als Ganzes, aber auch, zusammen mit den Büroangestellten und Hausmeistern, die einzeln im Klassenzimmer tätigen Lehrer;

zum Geistesleben die „beratende Konferenz“ und bis zu einem gewissen Grade der Schulvorstand;

zum Konsumtionsbereich freiberufliche Privatlehrer, aber doch wohl auch die Lehrer an wenigstufigen (Ein- bis Dreiklassen-)Schulen, aber auch ein kleines privates Forschungsinstitut — z.B. das von H.G. Schweppenhäuser in Freiburg.

Kleine Handwerksbetriebe und vor allem auch die bäuerlichen Kleinbetriebe finden sich plötzlich jenseits des Produktionszaunes im Konsumtionsbereich. Den Schlüssel zu dieser zunächst doch recht befremdenden und gewiß nicht selbstverständlichen, geschweige denn unmittelbar aus R. Steiners Schriften ableitbaren Aufteilung bietet ein Satz, mit dem Schmundt das Wirken im Produktionsbereich charakterisiert. Es „geschieht in der neuzeitlichen Industriegesellschaft vorwiegend im Rahmen von Arbeitskollektiven.“[1]

Ist das alles wirklich schon genügend durchdacht, um unreflektiert sogar der nichtanthroposophischen Öffentlichkeit vorgelegt, statt auf internen Arbeitstagungen gemeinsam bedacht zu werden? Ist Lindenau wirklich sicher, daß Schmundt nicht die Funktionsbedingungen der Industriegesellschaft, und zwar vornehmlich die ihres industriellen Sektors, auf die Gesamtgesellschaft projiziert hat?

[Beiträge, Heft 28, Seite 63]

 

Ist es ein Zufall, daß Schmundt seit 1968 fast immer die gleichen Beispiele — vornehmlich Aktiengesellschaften und größere Schulen — angeführt und weite Bereiche wie Handwerk und Landwirtschaft, aber auch ganze Provinzen des kulturellen Bereiches kaum je erwähnt?

In diesem Zusammenhang ist zu bedauern, daß weder das Goetheanum (1968) noch der Achberg (1973) ihren Schmundt-Broschüren eine Vorbemerkung vorangestellt haben, die darauf hingewiesen hätte, daß hier eine vollständig neue Interpretation vom Wesen der Dreigliederung gegeben werde.[2]

Der Achberg hat zwei Jahre nach seiner Schmundt-Schrift ein Buch von H.E. Lauer herausgebracht[3], das in Sätzen wie dem,

"daß die Wirtschaft nur einem Drittel der menschlichen Lebensbedingungen und -bedürfnisse zugeordnet ist, nämlich dem des Leibes, während Seele und Geist einer ganz anderen Ernährung bedürfen“

ganz ausgeht von vor-Schmundtschen, sinnfälligen Abgrenzungen — ohne daß das aber in einem Vor- oder Nachwort der Verlagsredaktion zum Ausdruck gebracht wurde.

Soweit bei Schmundts Modell institutionelle Grenzziehungen überhaupt möglich sind, erweisen sie sich mithin als noch ungleich schwieriger und unübersichtlicher denn im Rahmen des Modells einer sinnfälligen Dreigliederung. Dazu sagt Schmundt im vorliegenden Heft: „Bei der funktionellen Dreigliederung besteht das Problem der Grenzen innerhalb des ... Produktionsbereiches nicht; dessen Glieder sind durch ihre Funktionen eindeutig bestimmt.“

Dies Ineinandergreifen der Funktionsprozesse ist unbestreitbar und es wäre ein eindeutiges Verdienst von Schmundt, es uns neu ins Bewußtsein gerückt zu haben, verbände er damit nicht so unzumutbare Neuzuordnungen wie die der (größeren) Schulen zum Wirtschaftsleben[4]

Was den Produktionsbereich angeht, so haben wir es offenbar mit der Urgegebenheit zu tun, daß jede Institution zwar ihrer Hauptfunktion nach primär einem der drei institutionellen Groß-Systeme angehört, daneben aber stets sekundär auch Funktionen auszuüben hat, die ihrer Art nach einem der beiden anderen Systeme angehören — eine Verschränkung, die ich 1961, vielleicht noch unzulänglich, als Leistungs- und Rahmenverwaltung zu charakterisieren versucht habe.[5]

Sich der verdeckten Dreigliederung bewußt zu werden, stellt eine Herausforderung an unsere Bewußtseins- und Erkenntniskräfte dar. Weniger geeignet ist sie so, wie Schmundt sie schildert, als Grundlage für gesellschaftspolitische Willensbildungen und Handlungen. Schmundt selber spricht jetzt davon, daß von Dr. Steiner 1919 ein politischer- und ein Erkenntnis-Impuls ausgegangen seien; „die Forderung nach Befreiung des Bildungswesens vom Staat und das Erkennen des sozialen Organismus und seiner 3 Funktionssysteme“. Aber die politische Forderung Steiners zielte auf alle drei Glieder des Sozialorganismus; das beweist deutlicher noch als seine veröffentlichten Schriften der sog. Rednerkurs;[6] hätte Steiner

[Beiträge, Heft 28, Seite 64]

 

nicht, wenn irgendwo, dann in diesen vertraulichen Ansprachen die verdeckten, verborgenen Funktions-Aspekte ansprechen müssen? Aber im Rednerkurs spricht R. Steiner von den „drei großen Fragen der Gegenwart“ als „der richtigen Gestaltung des Geisteslebens, der richtigen Gestaltung des staatlich-politischen Lebens, der richtigen Gestaltung des Wirtschaftslebens“[7] — also durchweg der politischen Gestaltung und nicht bloß der selbstverständlichen vorherigen erkenntnismäßigen Durchdringung.

4. Zusammenfassende Bemerkungen

1 - Die Lehre von der sinnfälligen Dreigliederung teilt grundsätzlich jede Institution demjenigen Groß-System des Sozialen Organismus zu, auf das sich Wesen und Schwergewicht ihrer Arbeit beziehen : z.B. die Schule dem Geistes-, die Handelskammer dem Wirtschaftsleben usf.
Die Lehre von der verdeckten Dreigliederung bereichert dies Bild dadurch, daß sie uns anleitet, darauf zu achten, daß in schlechthin jeder Institution sekundär auch Merkmale der zwei anderen Groß-Systeme zu finden sind und z.B. den Lehrer dazu anregt, sich klarzumachen, in welchen Situationen er nicht geistige, sondern wirtschaftliche oder rechtevereinbarende oder rechteschützende Arbeit leistet, und entsprechend auch den Industriellen oder den Bürgermeister zur wachen Selbstbeobachtung und Selbstbesinnung erzieht. Sie verlangt uns also erhebliche zusätzliche Erkenntnisbemühungen ab.

2 - Die Lehre von der verdeckten Dreigliederung ist eine unentbehrliche Ergänzung der Lehre von der sinnfälligen Dreigliederung, würde aber, da die ihr zugrundeliegenden Phänomene sich der unmittelbaren Wahrnehmung und z.T. auch der normativen Regelung entziehen, nur in begrenztem Umfange für die Begründung einer breitangelegten politischen Bewegung zur Herbeiführung der Dreigliederung nach dem Vorbild der Dreigliederungsbewegung von 1919/21 nutzbar gemacht werden können.

3 - Eine gemeinsame Gesprächswoche von innerlich beteiligten Anthroposophen (etwa in Rüspe, Achberg oder Dornach) wäre geeigneter, das Verhältnis zwischen den verschiedenen Auffassungen einer Klärung zuzuführen, als die Veröffentlichung immer neuer Aufsätze.

4 - Im Rahmen einer solchen Gesprächswoche könnten auch die drei Dreiheiten

Leib — Seele — Geist
Kopf — Brust — Gliedmaßen
Nerven-Sinnes-, rhythmisches und Stoffwechsel-System

sinnvoll in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt werden.

5 - Schon in einer 1961 in einer Fachzeitschrift veröffentlichten Abhandlung über Selbstverwaltung[8] habe ich Begriffe erarbeitet, deren Heranziehung sich bei der weiteren Auseinandersetzung um Schmundt als hilfreich erweisen würden. Ich denke z.B. an Begriffe wie Leistungsverwaltung und Rahmenverwaltung (s. dazu schon Heft 27 S. 13) und besonders die Dreigliederung der heute gewöhnlich (so u.a. auch bei Schmundt) als Produzenten und Konsumenten gegenübergestellten Gruppen,

[Beiträge, Heft 28, Seite 65]

 

Über eine so bedeutungsvolle Frage wie die, ob das Geistesleben überhaupt irgendwelcher zentraler Selbstverwaltungsorgane bedarf, kann z.B. sinnvoll erst diskutiert werden, wenn man sich die Unterscheidung zwischen einer lenkenden und einer bloß koordinierenden Selbstverwaltung vor das geistige Auge gestellt hat.

Die Wiederveröffentlichung jener (von mir seither um wichtige Einzelheiten erweiterten) Untersuchung oder wenigstens ihrer Hauptergebnisse ist seit Jahren einerseits in Achberg, andererseits in Berlin-Freiburg (Institut für soziale Gegenwartsfragen) geplant, konnte aber bislang nicht verwirklicht werden.

Anmerkungen

[1] Schmundt: Entwurf zeitgemäßer Wirtschaftsgesetze (Ms. 1975), S. 3

[2] Auch die Besprechung von Schmundts Achberg-Broschüre durch H. v. Hatzbach im „Goetheanum“ vom 18. Jan. 76 unterläßt diesen Hinweis.

[3] Hans E. Lauer: Wie können wir überleben? Achberg: Achberger Verlagsanstalt 1975 S. 99; s.a. S.160. Die Besprechung dieser Schrift im „Goetheanum“ (4. April 1976 S. 109) vermeidet ihrerseits einen Hinweis auf Schmundts Auffassungen.

[4] die übrigens Lindenau selber, vielleicht ohne es zu merken, indirekt ablehnt, wenn er von dem spricht, was „nur nebenbei Wirtschaftsleben ist, wie z.B. was der Lehrer an seinen Schülern leistet.“

[5] Vgl. Verf.: Typen der Selbstverwaltung, in Schmollers Jb. Jg. 81, 1961, H. 3, S. 69-93 und dazu H. 27 der „Beiträge“, S. 13.

[6] R. Steiner: Rednerkurs (vom 12.-17. Febr. 1921 in Stuttgart). Zehn Vorträge über Aufgaben und Methoden des Wirkens für die Dreigliederung... hrg. von Roman Boos. Dornach 1933 (Studienmaterial zur Sozialwissenschaft II).

[7] Rednerkurs, 1933, S. 68

[8] s. Schmollers Jahrbuch, Jg. 81, 1961,  Heft 3 S. 69-93

[Beiträge, Heft 28, Seite 66]

Quelle

Beiträge zur Dreigliederung des sozialen Organismus, 18. Jahrgang, Juni 1976, Heft 28, Seite 61-66