Nationalitätsrechte

10.05.1921

Quelle
Wochenschrift „Dreigliederung des Sozialen Organismus“
Jahrgang 2, Nummer 45, 10. Mai 1921, S. 3
Bibliographische Notiz

Nachdem über „Oberschlesien und Dreigliederung” die Meinungen heftig aufeinandergeplatzt sind und in den verschiedensten Formen der Vorwurf des Verrats am Deutschtum erhoben und widerlegt ist, und das Hin und Her immer mehr zunimmt, dürfte es angebracht sein, einen Punkt mit aller Deutlichkeit zu betonen:

Denen, die in Oberschlesien im Sinne der Dreigliederung des sozialen Organismus gearbeitet haben, ist in Oberschlesien selber bei ihren öffentlichen Vorträgen niemals ein solcher Vorwurf gemacht worden. Die deutschen Oberschlesier, die durch die Propaganda von seiten der Polen wie der Deutschen doch gründlich über nationale Treue aufgeklärt worden waren, hätten sicherlich bündig und scharf sich äußern können, wenn sie in der Lösung der oberschlesischen Frage durch die Dreigliederung einen Verrat am Deutschtum gesehen hätten. Es wäre in den Vorträgen, die in aller Öffentlichkeit stattfanden und auf die durch Annoncen und Plakate hingewiesen war, in denen freie Aussprache stattfand und auch eifrig ausgenutzt wurde, möglich gewesen vorzubringen, was man gegen den Standpunkt der Dreigliederer glaubte außerhalb Oberschlesiens vorbringen zu müssen. Daß das nicht geschah, ist charakteristisch und entscheidend für die Beurteilung des „Vaterlandverrats”.

Was in Oberschlesien sonst so gut wie unmöglich war, nämlich Deutsche und Polen in eine Versammlung zu bringen und solche Versammlungen auch durchzuführen, das gelang der Idee der Dreigliederung. Mit dieser Tatsache ist schon ihre wirklichkeitsgemäße Einstellung für Oberschlesien bewiesen. Polen haben im Anschluß an die Vorträge erklärt, daß im früheren Preußen selbst ein ausgesprochener Allpole sich nicht bereit gefunden hätte, Posen und Westpreußen von Deutschland abzureißen, wenn diese Idee der Dreigliederung in der Praxis bestanden hätte — denn freies Geistesleben, polnische bzw. deutsche Schule, Kirche und Richter, das wäre ja ihrer aller Sehnsucht gewesen. Und auch jetzt schiene ihnen allein die Dreigliederung der Weg zu einem friedlichen Zusammenleben der Bevölkerung zu sein.

Was hat denn der preußische Staatsnationalismus mit seiner Politik für Deutschland bewirkt? Die Intensivierung des polnischen Nationalbewußtseins, die Stärkung der polnischen Kassen und Genossenschaften und schließlich die Bereitschaft sich loszureißen – und als historische Folge den Übergang der deutschen Ansiedlungen an einen polnischen Staat. War diese Politik so weitsichtig, großzügig und das Deutschtum stärkend, daß man glaubt, mit ihren Schlagwörtern noch immer weiter arbeiten zu können?

Allmählich beginnen ja mehr und mehr Deutsche einzusehen, daß die politischen Maßnahmen nicht ins Kulturelle eingreifen dürfen, besonders am Beispiel der Tschechoslowakei, wo an vier Millionen Deutsche in der Ausübung ihres nationalen Geisteslebens durch den tschechischen Staatsnationalismus gehindert werden. In der Tschechoslowakei scheint es ihnen einleuchtend, daß die Deutschen ihre eigenen, durch sie selbst getragenen Schulen haben müßten – unabhängig von einem Staate mit einer Mehrheit, die tschechisch spricht. Inn eigenen Lande diese Einsicht von der Notwendigkeit der Abgliederung des Kulturellen vom Staate zu verwirklichen, dazu können sich viele noch nicht entschließen.

Interessant ist es zu lesen, zu welchen Ergebnissen ein Kenner der Ostmarkenverhältnisse, der Professor der Staatswissenschaften an der Universität Breslau Waldemar Mitscherlich in seinem Werke „Der Nationalismus Westeuropas” (Leipzig, Verlag C. L. Hirschfeld 1920) auf S. 291/292 kommt:

„Vor allen Dingen muß der Staat sich von einer Anschauungsweise lossagen, die in dem Wort zusammengefaßt werden könnte: cuius regio, illius natio. Als fundamentales Recht wird der Staat das Recht auf Nationalität anerkennen müssen. Dieses muß etwas sein, welches der einzelnen Persönlichkeit nicht genommen, was weder direkt noch indirekt angetastet werden darf. Die Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Nationalität hätte auf eigener Willensentschließung zu beruhen, die mit dem Eintritt der Mündigkeit erfolgen könnte. Unterbliebe diese Erklärung, so würde die Persönlichkeit der Nationalität des Vaters angehören. Ein Wechsel in der Zugehörigkeit der Nationalität muß stattfinden können.

Als Inhalt der Nationalitätsrechte des Individuums wäre vorwiegend anzusehen: Erziehung des Nachwuchses im Geiste und in der Sprache der eigenen Nationalität. Um das zu ermöglichen, hat jede Nationalität für die eigenen Kulturbedürfnisse selbst zu sorgen, hat insbesondere Schulen und Universitäten durch eigene Mittel aus Steuern, Stiftungen, Schenkungen zu unterhalten, und zwar hat die Nationalität in ihrer Gesamtheit dafür aufzukommen.

Das ist für diejenigen von besonderer Wichtigkeit, die mit Angehörigen anderen Volkstums vermischt leben. Für die Unterrichtsbedürfnisse dieser in der Diaspora lebenden Nationalitätsangehörigen hat die Nationalitätsgemeinschaft bei ausreichender Schülerzahl zu sorgen, wenn von diesen ein Wunsch nach dieser Richtung hin ausgesprochen wird. Der Schulunterricht würde naturgemäß in der Sprache der eigenen Nationalität erfolgen.

Werden die Rechte in dieser und ähnlicher Form festgesetzt, so sind die größten Schwierigkeiten überbrückt. Der Staat gewährt damit in liberalster Weise seinen Mitgliedern ein möglichst freies uneingeschränktes Leben unter Wahrung individueller Eigenart und Eigenart der Nationalität.

Der Nationalitätenhader wird damit nicht beseitigt werden. Rivalitäten, Ausdehnungsgelüste werden fortdauern. Aber die Möglichkeiten, den einzelnen in seiner Nationalität zu beeinträchtigen, werden geringer, Gehässigkeiten und Aufhetzungen wird der Boden mehr und mehr entzogen werden, und die Wahrscheinlichkeit, das gegenseitige Verhältnis allmählich in versöhnliche Formen hinüberzuleiten, wird zunehmen.”

Vielleicht machen auch diese Darlegungen Mitscherlichs manchen chauvinistischen Schreier wütend; dann würde man deutlich sehen können, wie sehr in diesem ganzen Streit denen, die glauben Diplome auf Vaterlandsliebe zu besitzen, Angst und Bange geworden ist, daß ihre angemaßten Diplome nicht mehr ziehen.

Menschen, die glauben, man könnte etwas gelernt haben aus den Ereignissen seit 1914, werden es dagegen begrüßen, diesen Weg zu einer realen Versöhnung, zu einem friedlichen, wetteifernden Zusammenleben der Nationalitäten in einem Buche aufgezeigt zu sehen, das auf mehr als 350 Seiten den Nationalismus als Erkenntnisproblem, nach seinen historischen Voraussetzungen und seiner Entstehung, Ausbreitung, in seiner Stellung zum Staate und der Wirtschaft usw. behandelt.

[Dreigliederung, Jahrgang 2, Nummer 49, S. 3]

Anmerkung von Sylvain Coiplet

Es geht hier um die am 10.5.1921 erschienene gekürzte Version eines am 12.4.1921 fertiggestellten längeren Artikels.