Erscheinungsjahr: 1955
Quellenangaben: Die Drei, 25.Jg., H.6/1955, S. 241-248
Rudolf Steiner hatte, als er das soziale Hauptgesetz formulierte, sowohl das Einströmen neuer geistiger Antriebe in das soziale Leben als auch die Schaffung von Einrichtungen im Sinne des Gesetzes im Auge.