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Am Beispiel der Abstimmung über eine Verschärfung der staatlichen Auflagen für einen artgerechteren Tierschutz, zeige ich auf, weshalb eine solche «Verbesserung» des Tierschutzes, aus der Sicht der Dreigliederung der falsche Weg ist. Es zeigt sich, dass es im Sinn der Dreigliederung besser wäre, die gegenwärtigen, strengen Vorschriften der BioSuisse (Bioproduzentenvereinigung) nicht ins Gesetz zu übernehmen, sondern die Reichweite dieser Richtlinien dadurch zu erweitern, dass sie Teil der Ausweitung der assoziativ inspirierten BioSuisse bleiben. Das konkrete Beispiel beweist, dass ein Tierschutz der über den staatlichen Zwang hinausgeht, direkt aus der assoziativ verfassten Zusammenarbeit von Produzenten, Händlern und Konsumenten hervorgeht.