Menschennatur und soziale Dreigliederung

Autor/in:
Erscheinungsjahr: 1977
Quellenangaben: Beiträge zur Dreigliederung des sozialen Organismus, 18. Jahrgang, Heft 31, Dezember 1977, S. 24-33

Zusammenfassung

Der Mensch ist Bedarfswesen, mündiges Wesen und Fähigkeitswesen. Daraus ergibt sich eine dreifach verschiedene Mitmenschlichkeit.

Einordnung

Christof Lindenau rechnet in diesem Text nicht nur die Gesetze, sondern auch Verträge und jedwede Verabredung zum Rechtsleben. Diesen grundlegenden Fehler haben ihm manche seiner Kollegen seitdem nachgemacht und sich damit von der durch Rudolf Steiner ursprünglich vorgenommenen Unterscheidung zwischen Rechtsleben und Wirtschaftsleben verabschiedet.

Sylvain Coiplet