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Karmaordnung und Rechtsordnung
Autor/in:
Erscheinungsjahr: 1958
Quellenangaben: Das Goetheanum, 37.Jg., Nr.33, 1958, S.258-261
Die Wandlung durch karmischen Ausgleich und die Rechtsordnung dürfen nicht konfundiert werden. Die erstere ist nicht einem juristischen Strafvollzug vergleichbar