Justizfreiheit

Es gehört zur Unabhängigkeit der Justiz, daß Richter gar nicht vom Staat eingesetzt werden können, soweit es um Fragen des Straf- und Zivilrechts geht. Strafrichter brauchen selber keine Juristenausbildung, sondern Lebenserfahrung, die sie nur dann auffrischen können, wenn sie diese Aufgabe nicht auf Lebenszeit, sondern für wenige Jahre übernehmen. Für die juristischen Feinheiten müssen sie dann über Rechtsberater verfügen.

Sylvain Coiplet