Mit dem Erbbaurecht (auch Erbpacht) ermöglicht der Gesetzgeber eine rechtliche Trennung zwischen dem Eigentümer eines Grundstücks und dem Eigentümer des Bauwerks, das sich auf diesem Grundstück befindet. Mit dem Erbbaurecht kommt also der Gesetzgeber einer der Hauptforderungen der Bewegung der sozialen Dreigliederung entgegen: Ein Haus kann, insofern es Ware ist, gehandelt werden, die Nutzung des Grundstück dagegen als einem Stück Natur oder dem Ort, an dem sich die Ware befindet oder produziert wird, ist eine Frage des Rechts.
Artikel & Essays
Herrschaft eines toten Geistes Artikel
Anarchos und Anthros für einmal geeint
Idee und Entwicklung des Eigentums
am Beispiel des Grundeigentums Artikel
Das Kapital und das dreigliedrige Eigentum Artikel
Mit dem Erbbaurecht auf dem richtigen Weg?
Bodenreform und Wohnprojekte
(Interview) Interview
Erbbaurecht in West und Ost II
Die Bodenfrage vom Standpunkt der Dreigliederung Artikel