Staat bei Ab- statt Einsetzung des Unternehmers übergeordnet

Quelle: BIB 000m, S. 231, . Ausgabe 1972, 27.01.1919

Auf eine Frage von Molt:

Durch die Wahl des Unternehmers seitens der Arbeiterschaft würde eine Unterdrückung der Freiheit eintreten. Was absolut gewährleistet sein muß, ist dies: Ihr müßt mir dasjenige für meine geistige Leistung geben, was ich für nötig halte. Für das, daß der Unternehmer geistiger Leiter ist, bekommt er sein volles Einkommen.

Molt: Wer bestimmt, wer Unternehmer wird?

Dr. Steiner: «In der Praxis wird die Kontinuität gewahrt. Die Unternehmer bleiben bis zu einem gewissen Grade bestehen. Die Absetzung des Unternehmers wird auf dem Wege der Schädigung durch den Staat erfolgen. Der Unternehmer muß vor Absetzung geschützt sein, solange er nichts macht, was die Allgemeinheit schädigt. Die drei Sphären stehen nicht nebeneinander. Der staatliche Organismus ist allen einzelnen übergeordnet. Im Wirtschaftskörper sind nur die Wirtschafter, im geistigen nur die Geistesarbeiter. Die Absetzung des Unternehmers müßte auf gesetzlichem Wege erfolgen.