"Schule in Freiheit" - Volksinitiative gibt nicht auf

27.10.2000

Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, die Nichtzulassung der Volksinitiative "Schule in Freiheit" durch das schleswig-holsteinische Parlament für rechtmäßig zu erklären, da sie erhebliche Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben würde. Damit wird die Volksinitiative zunächst gestoppt. Das eigentliche Anliegen der Initiative - die Weiterentwicklung des Schulwesens zu mehr Selbstverwaltung - stand aber in diesem Verfahren nicht zur Diskussion. Es soll nun geprüft werden, an welchen Stellen der Verfassungsentwurf so verändert werden muß, daß er einer erneuten Prüfung Stand hält.

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht mag zwar ein harter Rückschlag für die bisherige Initiative bedeuten, es hat aber auch eine positive Seite. Gelingt es, die Geldfrage herauszuhalten und sich auf die Entstaatlichung der Lehr- und Prüfberechtigung zu konzentrieren, so gibt es den freien Schulen die Möglichkeit, erst einmal zu zeigen, was sie alles (anders) können. Nur so lassen sich Eltern dazu bewegen, auch etwas dafür zu bezahlen, solange es nicht anders geht. Gut bezahlte Staatslehrer machen keine Waldorfschule.

Nachtrag zum 15.04.2000