Die Waldorfschule und das Geld
Zur Verknappung der Staatsknete

01.09.1998

Quelle
Zeitschrift „Beiträge zur Dreigliederung, Anthroposophie und Kunst“
Heft 47, September 1998
Nachdruck mit freundlicher Genehmigung des Autors

„Das Heil einer Gesamtheit von zusammenarbeitenden Menschen ist um so größer, je weniger der einzelne die Erträgnisse seiner Leistungen für sich beansprucht, das heißt, je mehr er von diesen Erträgnissen an seine Mitarbeiter abgibt, und je mehr seine eigenen Bedürfnisse nicht aus seinen Leistungen, sondern aus den Leistungen der anderen befriedigt werden.“

Die Freie Waldorfschule hat als Bewegung in den letzten Jahrzehnten versäumt, die soziale Dreigliederung zur Grundlage ihrer inneren sozialen Struktur zu machen. Die Gehaltsordnungen sind im Prinzip genauso gestaltet, wie sonst im öffentlichen Leben auch. Viel Wert wurde, allerdings erfolglos auf die „Freiheit vom Staat“ gelegt, was aber durch die Abhängigkeit von staatlichen Geldern immer mehr zur Farce wurde. Die Notwendigkeit, die staatlichen Prüfungen zu übernehmen, ließen die an den staatlichen Schulen gelehrten Unterrichtsinhalte immer stärker in den Unterricht der Oberstufen einfließen. Auch der große Zufluß von staatlich ausgebildeten Lehrern machte es nicht einfacher, Gedanken wie die der sozialen Dreigliederung an den Waldorfschulen weiter auszuarbeiten und zur Praxis werden zu lassen.

So gibt es beispielsweise Schulen, an denen Kolleginnen und Kollegen, die in den Abitur-Prüfungsfächern arbeiten, bis zu 30% mehr verdienen, als die übrigen. Die kollegiumsinterne Begründung: sie trügen auch mehr Verantwortung.

Die Entwicklungen führen, nicht nur durch verstärkten staatlichen Druck, sondern durch z. T. freiwillige Selbstaufgabe dazu, daß Fächer wie die Sprachgestaltung, die Sprachtherapie und die Heileurythmie langsam aus den Lehrplänen der Waldorfschulen hinausgedrängt werden, und das bei einem verstärkten Therapiebedarf der Schülerinnen und Schüler.

Außerdem kommt es zu den merkwürdigsten Entwicklungen bei den sogenannten „Deputatsberechnungen“. Dieses Wort sollte zum pädagogischen Unwort des Jahres erklärt werden, denn schnürt man die Berechnungen der zu leistenden Quantität an Pflichterfüllung zu eng, wird jeder Idealismus verunmöglicht. Das ist besonders schlimm, wenn man bedenkt, daß die Waldorfschule gerade von dem lebt, was die an der Schule beteiligten mehr leisten, als ihre Pflicht. Vergleicht man diese Art von Berechnung mit dem oben zitierten sozialen Hauptgesetz, dann wird deutlich, daß es da keinen Zusammenhang mehr gibt.

Es gibt Schulen, in denen diskutiert wird, ob zum Beispiel der Aufenthalt im Umkleideraum vor und nach der Unterrichtsstunde vom Deputat abgezogen werden soll, da hier ja kein Unterricht stattfindet. Diese enge Betrachtung von „Unterricht“ ist erschreckend und total unpädagogisch.

Ein anderer Aspekt: die meisten anthroposophischen Studienstätten haben sich verpflichten müssen, das Abitur als Voraussetzung des Studienganges einzuführen. Mit diesem Zugeständnis wurde die weitere Zahlung von Staatsgeldern erkauft. Bei der zunehmenden Verknappung dieser Gelder und der Kürzung von Zuschüssen im Bildungswesen zeigt sich jetzt, wie kurzschlüssig diese Entscheidung war.

Rudolf Steiner verlangte einmal, daß kein Schüler und keine Schülerin die Waldorfschule verlassen sollte, der bzw. die nicht die Grundbegriffe der sozialen Dreigliederung kennengelernt habe. Wie soll das jedoch zu leisten sein, wenn nicht einmal die Kollegien diese gemeinten Grundbegriffe kennen, wenn es soweit ist, daß einige meinen, das die Dreigliederung an den Waldorfschulen vorhanden sei, wenn das Gehalt nicht am Ende, sondern zu Beginn des Monats gezahlt wird? Diese Vorauszahlung gibt es auch für die Beamten und niemand würde dort behaupten, im bundesdeutschen Beamtenwesen sei die Dreigliederung verwirklicht!

Die soziale Dreigliederung wäre heute nicht nur als soziales Gestaltungsprinzip der Waldorfschulen vonnöten, sondern sie wäre in die allgemeine öffentliche Diskussion einzubringen. Sie hätte bereits vor Jahrzehnten Kulturfaktor werden müssen. Das ist nicht gelungen, obwohl auch während der Erarbeitung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland Möglichkeiten gegeben hat, diese soziale Dreigliederung ins Gespräch zu bringen.

Ob die genannten Entwicklungen überhaupt noch zu stoppen sind, oder ob die Waldorfschule als solche ihren Geist in dieser Entwicklung verlieren wird bzw. bereits verloren hat, werden die nächsten Jahre zeigen.