Führt Ertragsbeteiligung zur Ablösung des Lohnverhältnisses?

01.04.1961

Ich kann nicht umhin, mich zu diesem Thema noch einmal zu äußern, und zwar aus dreierlei Gründen. Einmal kann ich nicht leugnen, daß mir die Ausführungen von Herrn Dieter Vogel in Nr. 1 und 2 der „Dreigliederung" in mancher Hinsicht im Sinne anthroposophischer Sozialwissenschaft fragwürdig erscheinen. Es ist indessen wenig fruchtbar, jemandes Arbeit im einzelnen zu zerpflücken und danach zu trachten, sie zu widerlegen. Wohl aber möchte ich den Versuch machen, noch einmal die Frage anzugehen, ob mit der Ertragsbeteiligung, wie sie heute von manchen Betrieben angestrebt oder gar schon durchgeführt wird, tatsächlich der Weg beschritten ist zur Ablösung des Lohnverhältnisses und ob überhaupt das, was Rudolf Steiner mit dem freien Vertragsverhältnis zwischen Arbeitsleiter und Arbeitsleister gemeint hat, auf eine Verteilung des Ertrages hinausläuft. Gleichzeitig möchte ich gern einige Einwände aufgreifen, die gegen meinen eigenen Beitrag mit dem Thema „Ertragsbeteiligung und soziales Hauptgesetz" gemacht worden sind. So wurde bei mir eine Trennung der beiden Probleme: „Überwindung des Warencharakters der Arbeitskraft“ und „Soziales Hauptgesetz“ vermißt. Außerdem wurde gesagt, daß ich keine konkrete Darstellung gegeben hätte, wie es nun richtig gemacht werden müßte.

Von diesen drei Gesichtspunkten werde ich mich im folgenden leiten lassen. Daß dabei einmal mehr auf die Grundlagen des ganzen Fragenkomplexes um das Thema — Arbeit und und Lohn — eingegangen werden muß, ist wohl angesichts der Verschiedenartigkeit der Auffassungen nicht zu umgehen. Diese müssen eben solange miteinander ausgetauscht und aneinander korrigiert werden, bis die von Rudolf Steiner aufgezeigten, im Geistigen veranlagten, sozialen Grundforderungen der Zeit, die verwirklicht werden wollen, klar vor uns stehen.

Bei der Frage, ob eine Ertragsbeteiligung der Arbeitnehmer identisch sei mit dem von Rudolf Steiner geforderten vertragsmäßigen Teilungsverhältnisses in bezug auf das von Arbeitsleiter und Arbeiter gemeinsam Geleistete (s. Kernpunkte S. 94) kann ich mich verhältnismäßig kurz fassen, weil sie H. G. Schweppenhäuser in seinem Aufsatz — „Arbeit, Lohn und Preis in ihrem Zusammenhang" bereits eingehend behandelt hat. Darin ist klargestellt, daß das Wort „Anteil" an jener Stelle der Kernpunkte, die Dieter Vogel auf S. 22 Dreigliederung Nr. 2 zitiert, „sich gar nicht bezieht auf das finanzielle Ergebnis der gemeinsamen Tätigkeit und auch nicht beziehen kann, denn das Wort „Anteil“ direkt auf den gemeinsamen Ertrag beziehen, hieße doch nur, auf Grund von etwas andersartigen Vereinbarungen, als sie bisher im Lohnsystem bestehen, dennoch Arbeitskraft gegen Ware (bzw. Geld) zu tauschen.“

Diese Feststellung ist ohne Zweifel richtig, denn niemand kann leugnen, daß bei einer Ertragsbeteiligung der Belegschaft nach wie vor eine unmittelbare Beziehung zwischen der aufgewendeten Arbeit der einzelnen und den Erlebnissen ihrer eigenen Leistungen bestehen bleibt. Vielfach wird ja gerade dieser Bezug sogar in besonders differenzierter Weise ausgeklügelt, oder aber es findet einfach ein prozentualer Zuschlag auf die einzelnen Löhne statt.

Einhelligkeit besteht wohl darüber, daß das eigentliche Übel des Lohnverhältnisses darin liegt, daß Arbeit gegen Lohn, das heißt, gegen Bezahlung geleistet wird, so daß die Fiktion entsteht, daß die Arbeitskraft von ihrem Träger abgelöst und wie ein wirtschaftlicher Wert taxiert und gegen andere wirtschaftliche Werte ausgetauscht werden könne. Daß derjenige, der andere gegen Lohn beschäftigt, die Möglichkeit hätte, sie auszubeuten, das heißt, ihnen weniger Geld zu geben als ihre Arbeitskraft wert ist, ist heute gewiß nicht mehr das Hauptproblem. Er hat sie meist gar nicht mehr, denn bei der „Knappheit an Arbeitskräften“ und der Macht (dem „Staatspielen“) der Gewerkschaften, sitzt er vielfach gar nicht mehr am längeren Hebelarm. Wohl aber zeigt sich unverhüllt, daß das Arbeiten auf Erwerb in steigendem Maße den Egoismus der Arbeitenden gefördert hat. Nichts anderes würde auch eine staatlich angeregte Ergebnisbeteiligung — etwa im Sinne des angekündigten Regierungsentwurfs — bewirken. Demgegenüber kann man nur immer wieder auf das soziale Hauptgesetz hinweisen, wonach für die Mitmenschen zu arbeiten und ein gewisses Einkommen zu erzielen, zwei von einander ganz getrennte Dinge sein müßten. Daraus folgt, daß die Überwindung des Warencharakters der Arbeit durch gar nichts anderes möglich ist als eben dadurch, daß dem sozialen Hauptgesetz zur vollen Geltung verholfen werde. Daß es „stimmt“, kann jeder, der mit ein wenig Intimität die Welt der Arbeit kennen gelernt hat, bestätigen. Rudolf Steiner hat die Überwindung des Lohnverhältnisses und die Verwirklichung des sozialen Hauptgesetzes nicht als zwei getrennte Dinge betrachtet. Daß diese geradezu die Voraussetzungen für jene ist, geht, wenn nicht bereits aus dem Aufsatz „Geisteswissenschaft und soziale Frage“ von 1905, aus mehreren anderen Stellen eindeutig hervor. So z. B. aus dem Dornacher Vortrag vom 30. November 1918 („In geänderter Zeitlage“, II), aus dem ich nur eine kurze Stelle anführen möchte, die aber in ihrem ganzen Zusammenhang nachgelesen werden möge: „Das gerade wird die Arbeit wertvoll machen, daß sie nicht mehr entlohnt wird. Denn woraufhin gearbeitet werden muß, selbstverständlich vernünftig, nicht bolschewistisch, das ist: die Arbeit zu trennen von der Beschaffung der Existenzmittel.“

Nun gibt es allerdings Methoden der Ertragsverteilung, die versuchen, das gemeinsam erwirtschaftete Produktionsergebnis nach einem ganz neuen, gemeinsam festgelegten Schlüssel zu verteilen, und die Verfechter des Partnerschaftsgedankens werden sagen:

[Beiträge, Jahrgang 6, Heft 1-2, Seite 9]

Da wird es doch realisiert, daß der Einzelne nicht von seiner Arbeitsleistung profitiert, sondern von der Leistung aller, und seine Leistung kommt wiederum den anderen zugute.

Sicherlich ist diese Methode besser als die zuvor genannten, und wenn sie mit der nötigen Aufklärung verbunden ist, kann sie im Rahmen dessen, was in einem einzelnen Betrieb möglich ist, sogar ein echter Schritt auf das eigentliche Ziel hin sein, aber im Grunde ist auch hier der Zusammenhang zwischen der eigenen Leistung und dem Ergebnis noch viel zu eng. Außerdem ist zu bedenken, daß das Betriebsergebnis ja keineswegs bloß auf die Arbeit und die Fähigkeiten der betreffenden Betriebsangehörigen zurückzuführen ist. Sondern es ist mitbewirkt worden von den „eisernen Knechten“, den Produktionsmitteln, die ja heute ein Vielfaches der menschlichen Arbeitsleistung beisteuern, und deren Ursprung geht durchaus nicht immer auf die Menschen dieses einen Betriebes zurück. Meist haben sie andere erdacht und erbaut, und dies wiederum wäre nicht möglich, ohne daß ihre Konstrukteure eine Erziehung und Ausbildung genossen hätten. Kurz, in ihnen wirkt sich gewissermaßen die geistige Potenz eines ganzen Volkes, wenn nicht der ganzen Menschheit aus.

Die Verflochtenheit der wirtschaftlichen Leistungen geht jedenfalls über ein einzelnes Unternehmen weit hinaus. Selbst die Volkswirtschaft ist eigentlich ein zu kleiner Rahmen. Als Geltungsbereich des sozialen Hauptgesetzes wird letzten Endes wiederum wie beim sozialen Organismus überhaupt die ganze Erde gedacht werden müssen. Freilich wird sich seine Durchsetzung bloß schrittweise erreichen lassen. Nur darf das Ziel nicht zu eng gesteckt sein. Es kann kein letztes Ziel sein, daß ein Unternehmer seine Produktivitätsgewinne an seine Mitarbeiterschaft verteilt, wenn man volks- oder gar weltwirtschaftlich denkt und wenn man es ernst damit meint, daß die menschliche Arbeit herausgebracht werden muß aus dem Wirtschaftskreislauf.

Im übrigen kann man die partnerschaftliche Ertragsbeteiligung noch so schön vertraglich festlegen, damit steht sie noch keineswegs auf dem von Rudolf Steiner für die Arbeit geforderten Rechtsboden. Diese kann nicht Gegenstand jener zahlreichen Verträge über Leistungen und Gegenleistungen sein, die innerhalb des Wirtschaftslebens abgeschlossen werden und die — nach der Terminologie Rudolf Steiners — nur „privaten“ Rechtscharakter haben, während die menschliche Arbeit von ihm ausdrücklich auf den Boden des „öffentlichen“, d. h. des gesetzlich zu verankernden Rechts gestellt wird. Es darf auch nicht übersehen werden, daß Rudolf Steiner, als er von der Ablösung des Lohnverhältnisses durch das vertragsgemäße Teilungsverhältnis in bezug auf das von Arbeitsleiter und Arbeiter gemeinsam Geleistete spricht, sie „in Verbindung mit der gesamten Einrichtung des sozialen Organismus“ ins Auge faßt.

Was besagt denn das? Schweppenhäuser hat dargelegt, daß mit der vertragsmäßigen Festsetzung des Anteils eines jeden Betriebsangehörigen ein „a-priori-Verhältnis“ gemeint ist, das sich ergibt aus den unterschiedlichen individuellen Fähigkeiten jedes einzelnen, die ihn in die Lage versetzen, mehr oder weniger für die Allgemeinheit zu leisten. In dem Leistungsgefüge eines Betriebes erhält so ein jeder den Platz, den er auf Grund seiner Fähigkeiten ausfüllen kann.

Es gibt nun eine Stelle bei Rudolf Steiner, die leicht so gedeutet werden kann, als ob er doch die „Verteilung des Erlöses“ anstrebe. Wir wollen sie im Wortlaut anführen. (Soziale Zukunft S. 81, Fragenbeantwortung nach dem 2. Vortrag):

„In Wirklichkeit besteht das Verhältnis so, daß der sog. Lohnarbeiter zusammen arbeitet mit dem Leiter der Unternehmung, und was stattfindet ist in Wirklichkeit eine Auseinandersetzung, die nur kaschiert wird durch allerlei täuschende Verhältnisse, durch Machtverhältnisse meistens usw. — über die Verteilung des Erlöses. Wenn man paradox sprechen wollte, so könnte man sagen: Lohn gibt es gar nicht, sondern Verteilung des Erlöses gibt es, heute schon, nur daß in der Regel derjenige heute, der der wirtschaftlich Schwache ist, sich bei der Teilung übers Ohr gehauen findet. Das ist das Ganze.“

Und es heißt weiter:

„Es handelt sich darum, hier nicht etwas, was nur auf einem sozialen Irrtum beruht, auf die Wirklichkeit zu übertragen. In dem Augenblick, wo die soziale Struktur so ist, wie ich sie dargestellt habe in meinem Buch ,Die Kernpunkte der sozialen Frage‛, wird es durchsichtig sein, wie ein Zusammenarbeiten besteht zwischen dem sog. Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wie diese Begriffe ,Arbeitnehmer‛ und ,Arbeitgeber‛ aufhören und wie ein Verteilungsverhältnis besteht. Dann hat das Lohnverhältnis überhaupt vollständig seine Bedeutung verloren.“

Im folgenden spricht dann Rudolf Steiner davon, daß die Arbeit so wie die Naturkräfte zur Grundlage der wirtschaftlichen Ordnung werden müsse, indem sie nach Maß und Art im Rechtsstaat bestimmt werde. Das, was produziert wird, werde nicht als Maßstab für irgendwie „Entlöhnung“ da sein. Vielmehr müßte die lebendige Wirksamkeit der Assoziationen dafür sorgen, daß jeder Mensch als Gleichwertiges für das, was er erzeugt, das bekommt, was ihn in den Stand setzt, seine Bedürfnisse solange zu befriedigen, bis er ein gleiches Produkt wieder erzeugt haben wird. Die Fortsetzung des Gedankenganges zeigt also, daß Rudolf Steiner das Wesentliche in etwas ganz anderem als der Verteilung des Erlöses sieht, nämlich darin, daß im Wirtschaftsbereich die Leistung, damit meint er immer das erzeugte Produkt, in den Vordergrund gerückt wird, daß die Arbeit selbst auf dem Rechtsboden geregelt werden muß. Im rein wirtschaftlichen Bereich wandelt sich das Problem in die Aufgabe der „Bestimmung der gegenseitigen Preise“.

Die Problematik des Lohnverhältnisses ist ja deshalb so schwierig, weil sie nicht einen bloß wirtschaftlichen oder rechtlichen Aspekt hat, sondern beides zugleich und einen geistigen dazu und wenn wir sie lösen wollen, muß unser Denken alle drei Aspekte umfassen. Die unterschiedlichen Auffassungen über das, was Rudolf Steiner gemeint hat, rühren zum Teil vermutlich daher, daß er nicht immer alle drei Seiten gleichzeitig behandelt hat, sondern mal diese mit besonderer Betonung, mal jene.

Wie macht man das aber, daß das Produkt, das erzeugte Gut, wirklich losgelöst wird von der Arbeitskraft, die zu seiner Herstellung aufgewendet worden ist? Rudolf Steiner bezeichnet dies als die Frage „von der das Glück oder Unglück der zivilisierten Welt auf volkswirtschaftlichem Gebiet abhängt“. (Die soziale Grundforderung unserer Zeit, 2. Vortrag.) Sie ist identisch mit der anderen: Wie bringen wir „die Arbeit auf Erwerb“ aus dem Wirtschaftsprozeß heraus? Es handelt sich um zwei Seiten einer und derselben Sache. Nach der einen Seite berührt sie sich mit der Preisfrage, mit dem Problem des Zustandekommens vernünftiger Preise, richtiger Preisrelationen und nach der anderen führt sie auf das „soziale Hauptgesetz“.

Die Überwindung des Lohnverhältnisses stellt sich also als ein sehr kompliziertes Problem dar. Es umfaßt drei verschiedene Fragenkomplexe:

  1. Einmal geht es darum, daß jeder Arbeitende die Möglichkeit findet, seine Fähigkeiten in der richtigen Weise im Wirtschaftsbereich des sozialen Organismus einzusetzen. Aus der „sozialen Notwendigkeit heraus zu arbeiten“ ist in erster Linie ein geistiges Problem. Es erfordert, daß jeder seinen Platz und seine Anerkennung als Individualität in der Sozietät findet, oder im Sinne der „Kernpunkte“ ausgedrückt — daß er zu seinem „Anteil“ kommt in einem freien Vertragsverhältnis zwischen Arbeitsleistern und Arbeitsleiter.
  2. Dieses ist ein Rechtsverhältnis, dessen Grundlagen aus dem „öffentlichen“ Recht kommen müssen. Auf dessen Boden ist dafür zu sorgen, daß niemand auf die unmittelbaren Erträgnisse seiner eigenen Leistungen angewiesen ist. Hier sind die Einrichtungen zu schaffen, welche die Einkommensverhältnisse im Sinne des „sozialen Hauptgesetzes“ regeln.
  3. Die Einkommensverteilung steht indessen wiederum im Zusammenhang mit der gegenseitigen Bewertung der Produkte, die durch menschliche Arbeitskraft hervorgebracht werden. Diese muß innerhalb des Wirtschaftskreislaufes erfolgen.

Somit bleibt kein Zweifel: Das Lohnproblem ist nicht zu lösen ohne die „Dreigliederung des sozialen Organismus“. Unnötig zu erwähnen, daß sie nur dann zu realisieren ist, wenn genügend viele Menschen sich zu einer Anschauung von den geistigen Zusammenhängen der Welt durchringen können. Das ist und bleibt das Anliegen, um das es letzten Endes allein gehen kann. Dennoch ist es kein müßiges Spiel, sich um eine möglichst weitgehende Konkretisierung der Detailfragen zu bemühen, denn das große Ziel kann ja von den verschiedensten Ecken her angesteuert werden. Gewiß kann man viel leichter auf Abwege geraten, wenn man versucht, auf konkrete Einzelfragen Antwort zu geben. Allein, wir müssen es wagen, denn es bleibt uns gar nichts anderes übrig, als von den Gegenwartsaufgaben her die möglichen Schritte zu tun. Wir müssen uns daher üben, den richtigen Zusammenhang zwischen den Detailfragen und der Gesamtaufgabe zu finden. Als eine solche Übung möge das Folgende aufgefaßt werden.

[Beiträge, Jahrgang 6, Heft 1-2, Seite 10]

Beginnen wir mit dem ersten Fragenkomplex. Ausgehend von der Voraussetzung, daß ein freies Geistesleben jedem die Möglichkeit gibt, die in ihm liegenden Fähigkeiten voll zu entwickeln, kann man sich vorstellen, daß er bei der Übernahme einer Arbeit eingruppiert wird in eine Art Fähigkeiten-Katalog, der nach bestimmten Merkmalen, unter denen die Verantwortung, die ein Arbeitender zu tragen bereit und befähigt ist, wahrscheinlich eine wesentliche Rolle spielen dürfte, abgestuft sein wird. Schweppenhäuser meint in dem bereits zitierten Aufsatz, daß die Einstufung nach den Fähigkeiten des einzelnen, nach seinem „himmlischen“ Anteil, den er mit seiner Arbeit in den Dienst der Allgemeinheit stellt, im Verhältnis zu den anderen Arbeitenden und insbesondere zum Arbeitsleiter den Inhalt des „freien Vertragsverhältnisses“ ausmache. Dabei wird man sich vorstellen können, daß diese Einstufung nicht nach willkürlichen, von Fall zu Fall zu suchenden, sondern nach möglichst objektiven Merkmalen erfolgt. Das bedeutet, daß die Fähigkeiten, welche die in einem einzelnen Unternehmen anfallenden Tätigkeiten erfordern, in Beziehung gesetzt werden müssen zum ganzen sozialen Organismus. Vertreter des Geisteslebens werden einen solchen Katalog von Arbeitskategorien zu erarbeiten, ständig weiter zu ergänzen und das Rechtsglied ihn zu legalisieren haben, womit nicht gesagt sein soll, daß für eine ganze Volkswirtschaft oder noch größere Wirtschaftsräume nur ein einziger Katalog in Frage käme. Wieviel solcher Kataloge es innerhalb eines größeren Wirtschaftsorganismus geben wird, das wird einzig und allein von den konkreten Gegebenheiten des Lebens abhängen.

Möglicherweise wird der zweite Absatz der in Nr. 2 der „Dreigliederung“ auf S. 45 abgedruckten Diskussion Rudolf Steiners mit Betriebsräten im Jahre 1919 von manchen im Sinne einer „Ertragsbeteiligung“ verstanden, indessen scheint er mir gerade ein Beleg für die Auffassung zu sein, daß beim Eintritt eines Arbeitenden in ein Unternehmen gemäß den mitgebrachten Fähigkeiten seine Stellung darin als Mensch auf einen vertraglichen Untergrund gebracht wird, wonach sich natürlich auch sein Verdienst errechnet —, wie, wird noch darzulegen sein. Daß Rudolf Steiner nicht auf den Rahmen eines einzelnen Betriebes abstellen wollte, verdeutlicht der dritte Absatz: „Damit die einzelnen Fabriken nicht an gleichen Orten verschiedene Gegenleistungen auszahlen, dürfte der über den Fabriken stehende Wirtschaftsorganismus einen Ausgleich herbeiführen.“ — Demnach hat er innerhalb eines Wirtschaftsorganismus für einen gleichen oder vergleichbaren Einsatz von Fähigkeiten auch gleiche Gegenleistungen vorgesehen.

Die Differenzierung der verschiedenen Arbeitskategorien wird sicherlich geringer sein als das heute der Fall ist. Dafür aber werden einzugliedern sein die Relationen zu den verschiedenen Formen mehr geistiger Arbeit, insbesondere dem immer umfangreicher werdenden Bereich der sog. Dienstleistungen. Soziale Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten dürfte es dann nicht mehr geben. Da man mit Fug und Recht annehmen kann, daß je höher die Stufe ist, die ein Mensch im Leistungsgefüge des sozialen Organismus auf Grund seiner Sach- und Fachkenntnis einnimmt, um so höher auch sein objektiver Bedarf ist, so kann diese Einstufung nach seinen individuellen Fähigkeiten auch die Grundlage abgeben für die Höhe seines Einkommens, die allerdings noch eine Modifikation erfahren muß, je nachdem, ob der Betreffende nur für sich allein oder noch für andere zu sorgen hat. Wie die verschiedenen „Arbeitskategorien“ zu honorieren sind, darf nicht — wie wir sahen — vom einzelnen Betrieb und dessen Ertrag bestimmt werden. Gerade daß die vertragliche Festlegung des „Anteils“ jedes einzelnen unabhängig ist von den Erträgnissen seiner Leistungen und auch denjenigen seines engeren Arbeitskreises, vermittelt ihm die Freiheit, welche für das Zustandekommen eines rein menschlichen Verhältnisses zwischen Arbeitsleiter und Arbeitsleistern unerläßlich ist. —

Die Ermittlung der Gegenleistungen führt uns zu den beiden anderen Fragenkomplexen. Im ersten Fragenkomplex hatten wir mehr den Blick gerichtet auf die Stufenleiter der individuellen Fähigkeiten, welche sozusagen die geistige Grundlage des Wirtschaftslebens ist und die eine Seite der zwischenmenschlichen Beziehungen in diesem Bereich.

Wie unterschiedlich indessen die individuellen Fähigkeiten auch sein mögen, in der Tatsache, daß in einem modernen sozialen Organismus infolge der technisch-wirtschaftlichen Struktur niemand mehr für sich arbeiten kann, sondern für die anderen arbeiten muß, lebt in den Arbeitsbeziehungen der Menschen ein Element der Gleichheit, das sie zu einer Angelegenheit des Rechtes macht. — Nun wird das, was im dreigegliederten sozialen Organismus als mittleres Glied, als staatlich-politische Organisation übrig bleibt, etwas völlig anderes sein als das heutige politisch-bürokratische Wesen. Die Organe, welche für die Arbeitsbelange, die Gruppierung der Arbeitseinkommen zu sorgen haben, werden keine bürokratischen Behördenstellen sein, sondern sie werden sich zusammensetzen aus den arbeitenden Menschen der verschiedensten Kategorien selbst. Sie werden regional gegliedert, aber untereinander verbunden sein, so daß ein Gesamtüberblick möglich ist. Das „Existenzminimum“ ist zu ermitteln nach dem Verhältnis der gegebenen Naturgrundlage (im weitesten Sinne) zu der von ihr abhängigen Bevölkerungszahl. Ferner sind Unterlagen zu erstellen über den möglichen Lebensstandard der Sozietät und der Wirtschaft die entsprechenden Auflagen, was die Art und das Maß der Arbeit anbelangt, zu erteilen. Es kann hier nur am Rande erwähnt werden, daß gesunde Geldverhältnisse herrschen müssen, wenn die genannten Organe des Rechtsgliedes ihre Aufgabe richtig erfüllen sollen, denn solche sind ja die Voraussetzung dafür, daß im Wirtschaftsbereich richtige Preisrelationen zustande kommen können.

Damit sind wir beim dritten Fragenkomplex, der gegenseitigen Bewertung der Produkte, welche durch die menschliche Arbeitskraft (physische oder geistige) hervorgebracht worden sind. „Gesunde Preise“ — sagt Rudolf Steiner im 2. Vortrag der „Sozialen Zukunft“ — „können sich nur bilden, wenn sie heranentwickelt werden an der Bewertung der menschlichen Leistung.“ Mit dieser „menschlichen Leistung“ meint er — wie immer — nicht den Aufwand an physischer oder körperlicher Arbeit, sondern das zustandegekommene Produkt. Die gegenseitige Bewertung der Produkte, „die Regelung, wieviel man zu kriegen hat von den Leistungen eines anderen für die eigene Leistung“, das ist die Aufgabe, die innerhalb des Wirtschaftsprozesses gelöst werden muß. Nun sollen die Preise nicht wie bisher errechnet werden nach den Preisen der Rohmaterialien und Arbeitslöhne, „sondern aus den Produktions- und Konsumverhältnissen der Waren untereinander“ (Diskussion mit Betriebsräten 1919), oder noch deutlicher im 2. Vortrag der „Sozialen Zukunft“:

„Man braucht nicht mehr dadurch die Preise der Waren beeinträchtigen zu lassen, daß die Warenpreise nun auch feststellen sollen, wie lange gearbeitet werden soll oder wieviel gearbeitet werden soll, oder wieviel Lohn bezahlt werden soll oder dergl. Sondern man hat es im Wirtschaftsleben zu tun mit dem vergleichsweisen Wert der Waren.“

Wem die Gedankenführung oben noch nicht genügt, hat zu der Einsicht, daß die Gegenleistung, die der Arbeitende erwarten kann, nicht unmittelbar aus dem Produktionsertrag seines Betriebes fließen darf, der wird es vielleicht jetzt akzeptieren. Genau umgekehrt wird es sein. Der Wert (Preis) der Güter wird sich nach dem bestimmen, was die Menschen leisten, d. h. er muß das decken, was sie zu einer menschenwürdigen Existenz benötigen. Wir erwähnten schon (auf S. 10) die bekannte Formel für ein gesundes Preisverhältnis, die Rudolf Steiner in den „Kernpunkten“ anführt und im „Nationalökonomischen Kurs“ des Näheren erläutert, es ist jedoch zu befürchten, daß sie unterschiedlich ausgelegt wird. An dem Beispiel, daß er in der Fragenbeantwortung zum 2. Vortrag der „Sozialen Zukunft“ bringt, kann man indessen ablesen, worauf es ihm ankommt. Für ein Paar Stiefel, sagt er, muß ihr Produzent soviel bekommen, als er braucht, bis er wieder ein Paar Stiefel angefertigt hat. Es kommt ihm wesentlich darauf an, daß der Blick in die Zukunft gerichtet werden muß.

Von Unternehmern, die darüber sinnen, wie sie es anfangen müssen, um die Arbeit des ihr fälschlicherweise beigelegten Warencharakters zu entkleiden und das Lohnverhältnis zu überwinden, wird die Äußerung Rudolf Steiners, daß dem Arbeiter in Wirklichkeit ja gar nicht seine Arbeit bezahlt werde, sondern das Produkt, das er fertigt, vielfach so verstanden, als ob nach Methoden gesucht werden müsse, diesen Kauf der von den Arbeitern hergestellten Erzeugnisse sichtbarlich in Erscheinung treten zu lassen. Ich glaube nicht, daß es darum geht. Diese Sache hat Rudolf Steiner m. E. nicht als ein anzustrebendes Ziel hinstellen wollen, sondern als Aufklärung des (auch heute noch) weit verbreiteten Irrtums, daß man Arbeit als solche bezahlen, daß sie einen wirtschaftlichen Tauschwert haben könne. Immer wieder stößt er uns doch darauf, daß die Arbeitsteilung es unmöglich macht, daß der einzelne „für sich“ arbeitet, daß er das Erträgnis seiner Leistung, also den Erlös des von ihm erzeugten Halb-, Viertel- oder Tausendstelfabrikates für sich in Anspruch nimmt. Nicht innerhalb eines Produktionsbetriebes hat die „gegenseitige Bewertung der Produkte“ stattzufinden, sondern immer nur bei den Endprodukten. Für alle, die an einem Paar Stiefel gearbeitet haben, zusammen gilt, daß sein Preis so sein

[Beiträge, Jahrgang 6, Heft 1-2, Seite 11]

muß, daß sie das bekommen können, was sie brauchen, um ein neues Paar Stiefel herzustellen, nicht der Wert (Preis) der Sohlen, Schäfte, Fersenkappen, Steppnähte usw. muß ermittelt werden.

Noch aber haben wir nicht die Frage beantwortet, wie der Wirtschaftsorganismus diese gegenseitige Bewertung der Waren zustande bringt. Nun, das ist das Feld der Assoziationen. Sie kennen die Konsumwünsche, ermitteln, wieviel die Konsumenten für eine bestimmte Ware auszugeben bereit sind, sie kennen die vom Rechtsglied erhobenen Forderungen in bezug auf die Arbeits- und Einkommensbedingungen. Da auch die Produzenten in ihnen vertreten sind, kennen sie auch die Produktionsbedingungen der Waren bzw. sie haben die Möglichkeit, alle diese Urteilsgrundlagen untereinander auszutauschen.

Nicht aber darf man sich vorstellen, daß die Assoziationen Preise „festsetzen“. Zweifellos würde eine einmalige Generalüberholung sämtlicher Preisrelationen der Ausgangspunkt sein, aber auch dabei würde nicht festgesetzt, sondern nur beobachtet, deutlich gemacht, verhandelt. Die Ergebnisse schlagen sich nieder in den Verträgen zwischen den unmittelbar Beteiligten, durch die die tatsächlichen Preise festgelegt werden. Wir können hier nicht zu sehr in die Einzelheiten gehen. Es dürfte indessen klar sein, daß eine bewußt im Sinne des wirtschaftlich Vernünftigen gestaltete Independenz aller Preise das mit umfaßt, daß jeder Arbeitende das erhält, was er auf Grund seiner individuellen Fähigkeiten beanspruchen kann und was er braucht für seine Existenz und die derjenigen, für die er zu sorgen hat. Zwar wird es fortgesetzt Änderungen geben — durch neue Ideen, neue Produktionsmethoden, andere Zusammensetzung der menschlichen Fähigkeiten u. a. Auch die Einrichtungen des Rechtsgliedes werden ihre Forderungen für die Arbeitenden ständig überprüfen und, wenn es angebracht ist, ändern. So werden sich die Preisrelationen immer wieder neu einpendeln müssen.

Wenn es auch meine Absicht war aufzuzeigen, daß das Problem der „Ablösung des Lohnes“ nicht durch eine Ertragsbeteiligung der Arbeitnehmer eines Betriebes gelöst werden kann, sondern daß es dazu einer Umgestaltung der gesamten sozialen Struktur bedarf, so soll das aber nicht heißen, daß die Ergebnisbeteiligung in Bausch und Bogen abzulehnen sei. Warum sollte ihre Einführung in einem bestimmten Betrieb unter gewissen Voraussetzungen nicht einen neuen Einschlag bringen und Seelen wachrufen können für das eigentliche Ziel? Schon die vorbereitenden Gespräche darüber, durch welche verschiedenen Faktoren ein Betriebsergebnis überhaupt zustandekommt, wem eigentlich der Produktivitätsgewinn zusteht usw., kann Brücken schlagen. Und warum sollte es nicht möglich sein, ein Anteilsystem nach der menschlichen Bedeutung für das Unternehmen auf Grund der individuellen Fähigkeiten einerseits und der Berücksichtigung der sozialen Situation (Familienstand) andererseits herauszufinden, in das auch die leitenden Persönlichkeiten sich einbeziehen lassen und das sich bereits beträchtlich entfernt von dem üblichen Leistungslohn-Denken. Die Arbeit an solch einem System wird nicht ganz einfach sein, aber sie könnte — richtig angefaßt — mehr Erkenntnisse und Einsichten vermitteln, als eine Reihe von theoretischen Vorträgen oder Abhandlungen, und ohne Weckung neuer Einsichten gibt es ohnehin kein Weiterkommen.

[Beiträge, Jahrgang 6, Heft 1-2, Seite 12]

Quelle

Beiträge zur sozialen Dreigliederung, Jahrgang 6, Heft 1-2, Seite 9-12