Ratschlag, Gesetz und Vertrag: Instrumente zur Selbstverwaltung im Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben

28.02.2022

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Dieser Essay erschien erstmals in „Kernpunkte“, Jahrgang 5, Heft 2, Februar 2022.
Die Ausgabe mit Beiträgen von Harald Herrmann, Istvan Hunter u.a. kann hier als Print- oder Digitalausgabe erworben werden: https://kernpunkte.com

Gegen Ende des ersten Weltkrieges wies Rudolf Steiner darauf hin, dass die nächste Stufe in der gesellschaftlichen Evolution die soziale Dreigliederung sein sollte. Nicht der Bolschewismus und auch nicht der „Shareholder-Kapitalismus“. Den Bolschewismus sah er als grosses Hindernis für die Entwicklung der menschlichen Individualität. Den „Shareholder Kapitalismus“, in welchem Firmen wie Waren gehandelt werden können, betrachtete er als Grundlage für die Plutokratie (reine Geldherrschaft), welche die Demokratie als „spanische Wand“ benützt, hinter welcher sie ihre reale Macht versteckt.

Steiner entwickelte seine Idee der sozialen Dreigliederung nicht als intellektuell-gemütliche Gedankenspielerei, sondern versuchte anhand genauer Beobachtung der menschlichen und gesellschaftlichen Entwicklung eine andere, real mögliche Zukunft aufzuzeigen. Drei seiner Beobachtungen über die gegenwärtigen menschheitlichen Entwicklungsbedingungen sind folgende:

1. Individualisierung

Die Individualisierung begann mit der Renaissance ein Kulturfaktor zu werden. Im Kern bedeutet die Individualisierung das Streben des Geistes (Denken) nach Unabhängigkeit von jeglicher äusserlichen Leitung. Korrespondierend mit dieser Entwicklung nahmen später die liberalen Politiker die Erziehung der Kinder aus den Händen der kirchlichen Institutionen. Sie schufen dafür staatliche Institutionen, um die Bildung allen Menschen zur Verfügung zu stellen. Steiner sah darin ein wichtiger Zwischenschritt. Es war ihm jedoch klar, dass staatlich geleitete Erziehung ebenso wenig die Emanzipation des Geistes ermöglichen kann. Die Erziehung (wie auch Wissenschaft, Kunst, und alle anderen Bereiche, die die Entwicklung des individuellen Geistes zum Ziel haben), muss dafür in die Selbstverwaltung der diese Aufgabe übernehmenden Individualitäten gestellt werden. Denn nur die freie Individualität kann zur freien Individualität erziehen.

2. Industrialisierung

Die Industrialisierung hat zu weitreichenden Veränderungen im Verhältnis des einzelnen Menschen zu seiner Arbeit geführt. Während bis zum 19. Jahrhundert die Arbeit entweder in der Landwirtschaft oder im Handwerk stattfand, waren nun plötzlich die meisten Menschen teil eines komplexen, hocharbeitsteiligen Herstellungsprozesses, in welchem sie nur für einen ganz kleinen Teil zuständig waren. Nicht nur Steiner, sondern auch viele andere beobachteten, dass diese Arbeit die Menschen nicht mehr mit einer inneren Befriedigung erfüllt; wie sie dadurch von der Arbeit entfremdet werden. Nach Steiner war es die Suche nach einem Ersatz für diesen Verlust, welche zur demokratischen Bewegung führte:

„Und aus diesem Drange ist hervorgegangen die moderne Forderung nach Demokratie und die moderne Art, auf demokratische Weise das Recht, das öffentliche Recht, festzulegen. Die Dinge hängen innerlich mit dem Wesen der Menschheitsentwickelung zusammen. [...] Man muss fühlen, wie der Horizont der Menschen erweitert werden müsste, wie sie fühlen müssten: Gewiss, ich weiss nicht, was ich meinen Mitmenschen tue, indem ich diese Schraube hier fabriziere, aber ich weiss, dass ich durch die lebendigen Beziehungen, in die ich durch das öffentliche Recht mit ihnen komme, innerhalb der gesellschaftlichen Ordnung ein würdiges Mitglied, ein mit allen anderen gleich geltendes Mitglied bin. Das ist es, was zugrunde liegen muss der modernen Demokratie, und was zugrunde liegen muss, als von Gefühl zu Gefühl zwischen Menschen wirkend, den modernen öffentlichen Rechtssatzungen“ (Steiner, 26.10.1919, GA 332)

Im Sinne der sozialen Dreigliederung soll eine neue Beziehung zur Arbeit durch die demokratische Regulierung der Arbeit (insbesondere der Arbeitszeit in den verschiedenen Branchen, welche die Industrialisierung mitgemacht haben) möglich werden. Einige Schritte in diese Richtung wurden schon gemacht, z.B. mit dem Verbot der Kinderarbeit (maximale Arbeitszeit = Null) und andere Beschränkungen der maximalen Arbeitszeit. Dieser Teil des Rechtstaates muss jedoch noch weiter ausgebaut werden, damit die heutigen Arbeiter das Gefühl dafür entwickeln können, dass ihre Arbeit von ihren Mitmenschen tatsächlich anerkannt und gewürdigt wird.

3. Globalisierung (Weltwirtschaft)

Weiter beobachtete und beschrieb Steiner die Entwicklung des Wirtschaftslebens von der Regionalwirtschaft, zur Nationalwirtschaft und schliesslich, seit Ende des 19. Jahrhunderts, hin zur Weltwirtschaft. Die Konsequenzen dieser Entwicklung beschrieb er in vielen Details in seinem Wirtschaftskurs für angehende Wirtschaftsstudenten (GA 340). Eine seiner vermutlich wichtigsten Erkenntnisse ist, dass die staatlichen Währungen die Entwicklung zur Weltwirtschaft stetig behindern, mit der Konsequenz von zerstörerischen Währungspekulationen und nationaler Konkurrenz um Rohstoffe und Absatzmärkte, die permanent zu kriegerischen Auseinandersetzungen führen. Was daher im Sinne der Dreigliederung notwendig wäre, ist eine vollumfängliche Entstaatlichung des Währungswesens hin zu einem weltweiten Netzwerk von miteinander verlinkten Verrechnungswährungen.[1]

Die Frage der Organisation

Diese Beobachtungen und Überlegungen können schon genügend Grundlage dazu sein, die Notwendigkeit der Gliederung der Gesellschaft in die drei Gebiete – Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben – einzusehen. Als nächstes stellt sich jedoch die Frage, wie diese drei Gebiete organisiert werden können. Welche Instrumente sind dazu geeignet?

Steiner gibt dazu in seinen Vorträgen zur sozialen Dreigliederung ebenfalls Hinweise. Die dafür relevanten Vorträge wurden jedoch erst nach den 1970er Jahren veröffentlicht. Die Abwesenheit dieser Ideen in den damaligen Debatten hatte dazu geführt, dass unter den Vertretern der Dreigliederung eine immer grössere Verwirrung zwischen dem Rechtsleben und dem Wirtschaftsleben eintrat, die bis heute nachwirkt. Insbesondere wurde die Idee entwickelt und vertreten, dass alle „zwischenmenschliche Vereinbarungen“ und damit auch die Verträge zum Rechtsleben gehören.[2]

Steiner hingegen machte in seinen Vorträgen zur sozialen Dreigliederung eine klare Unterscheidung zwischen den Verträgen, welche in seinen Augen zur Selbstverwaltung des Wirtschaftslebens gehören und den Gesetzen, welche zur Organisation des Rechtslebens gehören. Als eine dritte Art der zwischenmenschlichen Vereinbarung betrachtete er den Ratschlag, welche er dem Geistesleben zuordnete. Eine genauere Betrachtung dieser drei Arten von Vereinbarungen ermöglicht ein tieferes Verständnis, wie die drei Glieder der Gesellschaft ihrer eigenen Logik gemäss organisiert werden können.

Globales Wirtschaftsleben: Vertrag

Als Instrument zur Organisation des Wirtschaftslebens (Produktion, Handel, Konsum) beschreibt Steiner den Vertrag wie folgt:

„Weil also alles im Wirtschaftsleben auf Leistung und Gegenleistung beruhen muss und weil diese beiden von verschiedenen Dingen abhängig sind, muss im Wirtschaftsleben alles beruhen auf dem Vertragsprinzip. Wir müssen in Zukunft Genossenschaften, Assoziationen im Wirtschaftsleben haben, welche ihre gegenseitigen Leistungen und Gegenleistungen gründen auf das Vertragsprinzip, auf die Verträge, die sie miteinander schliessen. Dieses Vertragsprinzip muss das ganze Leben und insbesondere das Leben innerhalb der Konsumgenossenschaft, Produktionsgenossenschaft und Berufsgenossenschaft beherrschen. Ein Vertrag ist immer irgendwie befristet. Wenn keine Leistungen mehr erbracht werden, dann hat er keinen Sinn mehr, dann verliert er an seinem Wert. Darauf beruht das ganze Wirtschaftsleben“ (Steiner, 24.6.1919, GA 331)

Ein Vertrag beruht auf einer gegenseitigen Leistungsvereinbarung. Zum Beispiel: Ich stelle für jemandem einen Tisch her und erhalten dafür als Gegenleistung 600 CHF. Damit ein Vertrag zustande kommt, braucht es mindesten zwei Menschen, die Anzahl ist jedoch nach oben unbegrenzt. Solche Verträge sind zudem nicht an nationale Grenzen gebunden.

Heute werden global jeden Tag Milliarden von Verträgen abgeschlossen. Jeder Kauf ist ein stillschweigender Vertrag über die gegenseitige Leistung. Das Problem ist hierbei, dass diese Verträge in der Regel ohne Einsicht in die komplexen wirtschaftlichen Verhältnisse und daher primär aufgrund von blossen Profitüberlegungen eingegangen werden. Diese Verträge können jedoch, wenn sie in ein assoziatives Zusammenwirken gestellt werden, von einem höheren „Gemeinschaftssinn“ durchdrungen werden. Dadurch würde ein Wirtschaftsleben möglich, in welchem nicht der Profit, sondern die tatsächlich vorhanden menschlichen Bedürfnisse im Vordergrund stehen.

Nationales Rechtsleben: Gesetz

Im Gegensatz zum Vertrag, in welchem jeweils die Leistungen festgehalten werden, nach deren gegenseitigen Erfüllung der Vertrag seine Aufgabe erfüllt hat, sind Gesetze abstrakte Regeln, welche für das Zusammenleben der Menschen von einem bestimmten geographischen Ort gelten. Steiner beschreibt das Wesen der Gesetze wie folgt:

„Gesetze werden gegeben, damit das staatliche-politische Leben, das Rechtsleben bestehen kann. Aber man muss warten, bis einer nötig hat, im Sinne eines Gesetzes zu handeln, erst dann muss er sich um dieses Gesetz kümmern. Oder man muss warten mit der Anwendung des Gesetzes, bis einer es übertritt. Kurz, es ist immer etwas da, das Gesetz, aber erst für den Fall, der eventuell eintreten kann. Es ist immer das Wesen der Eventualität vorhanden, der casus eventualis. [...] Also: das Gesetz ist etwas, was da ist, was aber auf die Eventualität hinarbeiten muss. Das ist dasjenige, was nun zugrunde liegen hat dem rechtlichen, dem staatlichen, dem politischen Teil des dreigegliederten Organismus.“ (16.6.1920, GA 337a)

Die Gesetze sind für alle gleichermassen gültig, auch für diejenigen, die im Parlament oder während der Volksabstimmung dagegen gestimmt haben. Gerade aus diesem Grund müssen die Gesetze demokratisch beschlossen werden. Dies ist der zeitgemässe Prozess, nicht Priester oder Könige beschliessen die Gesetze, sondern die Menschen zusammen. Jeder Mensch soll seine Stimme abgeben dürfen und jede Stimme soll das gleiche Gewicht haben.

Individuelles Geistesleben: Ratschlag

Alles, was mit dem Geistesleben zu tun hat (Erziehung, Wissenschaft, Religion, aber auch die Kapitalverwaltung!) muss hingegen in die Entscheidungskompetenz von Individuen gestellt werden. Wie eine Lehrperson den Kindern das Lesen und Schreiben beibringt, darf weder vom Staat, noch von Microsoft (oder irgendeinem anderen Unternehmen, welches finanzielle Mittel oder Produkte den Erziehenden zur Verfügung stellt) entschieden werden.

Bei genauerer Betrachtung ist es aber auch nicht der Erziehende, der über die richtige pädagogische Massnahme entscheidet. Was und wie das Kind lernt, hängt von ihm ab. Die Lehrperson kann dem Kind in diesem Prozess nur helfend zur Seite stehen. Steiner benutzte zur Bezeichnung dieser Art von Beziehung das Wort „Ratschlag“:

„Das Geistesleben beruht darauf, dass in ihm die Menschheit ihre Fähigkeiten entwickeln kann für das Staats- und Wirtschaftsleben. Das ist aber nur möglich, wenn man im Geistesleben die Grundlage dafür schafft, dass man die sich entwickelnden menschlichen Fähigkeiten, die ja dem Menschen nicht einfach mit Geburt gegeben sind, sondern erst entfaltet werden müssen, sachgemäss zur Entwicklung, zur Entfaltung bringt. Es würde ein grosser Irrtum sein, wenn man glaubt, dass die geistigen und auch die physischen Fähigkeiten – letztere sind ja im Grunde genommen gleichwertig den geistigen – auf dieselbe Weise erkannt und gepflegt werden könnten wie die staatlichen und wirtschaftlichen Dinge. Das, was sich zum Beispiel auf Erziehung und Unterricht bezieht, das kann weder beruhen auf Verträgen noch auf Gesetzen oder Verordnungen, sondern es muss beruhen auf Ratschlägen, die gegeben werden zur Entwicklung der Fähigkeiten“ (Steiner, 24.6.1919, GA 331).

Je mehr die Menschen entdecken, bei welchen Menschen sie etwas lernen können, was sie selber noch nicht können, desto schneller wird sich das freie Geistesleben entwickeln. Geistesleben braucht zu seiner Entwicklung Vertrauen und Freiheit, nicht kleinlichen Egoismus. Es geht darum, sich für die Fähigkeiten der anderen Menschen zu interessieren und möglichst viel voneinander zu lernen.

Soziale Dreigliederung lebt in den Tatsachen...

Vertrag, Gesetz und Ratschlag gibt es schon. Jeder kennt sie aus seinen persönlichen, alltäglichen Erfahrungen. Oft werden diese drei ‚Instrumente‘ zudem schon im Sinne der Dreigliederung im richtigen Kontext verwendet. Wenn ich z.B. ein Musikinstrument lernen möchte und mir die Ratschläge bei der Person hole, die mir weiterhelfen kann. Wenn im Quartier eine Gruppe die Geschwindigkeit auf 30 KMH begrenzen möchte und über den politischen Weg ein für alle bindender Mehrheitsentscheid dazu gefällt wird. Oder wenn ich über Leistung und Gegenleistung mit jemandem einen Vertrag abschliesse. Überall dort lebt die Dreigliederung schon in den Tatsachen.

Die Verwirklichung der Sozialen Dreigliederung hängt jedoch davon ab, dass diese drei Instrumente in ihrer Eigenheit immer mehr erkannt werden und nur dort angewendet werden, wo sie hingehören. Soziale Krankheitssymptome entstehen heute dadurch, dass diese Differenzierung missachtet wird. Diese Krankheitssymptome, die heute in Form der Corona-Politik oder dem Konflikt in der Ukraine in Erscheinung treten, können ein Weckruf sein, sich mit diesen tieferliegenden, primären Ursachen, die heute noch zu wenig in ihrer krankmachenden Wirkung erkannt werden, zu beschäftigen.

Anmerkungen

[1] Siehe hierzu: Fionn Meier (2018) Kooperatives Verrechnungsgeld oder nationalstaatliches Vollgeld? Erhältlich auf: https://diedrei.org/files/media/hefte/2018/Heft6_2018/03-Meier-DD1806.pdf

[2] Als Beispiel, wie diese Idee auch heute noch vertreten wird, kann das Buch von Dieter Brüll „Der Anthroposophische Sozialimpuls“, Verlag für Anthroposophie, angeschaut werden.