Aus der Erfahrung des Geldbegriffs

Autor/in:
Erscheinungsjahr: 2018
Herausgeber: Initiative Netzwerk Dreigliederung
Quellenangaben: Zeitschrift Sozialimpulse, Rundbrief Dreigliederung des sozialen Organismus, Jahrgang 29, Heft 2, Juni 2018, S. 31-35
Seiten: 5

Zusammenfassung

Kurt Wilhelmi versucht die Vorstellung Wilhelm Schmundts, Geld sei heute als ein Rechtsmittel zu verstehen, als Weiterentwicklung der Ausführungen Rudolf Steiners zum Geldbegriff hinzustellen.

Ausgangspunkt ist die Annahme, dass es bei Rudolf Steiner zwei Auffassungen des sozialen Organismus gibt:

  • als die notwendige Selbständigkeit von Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben (1919, Kernpunkte)
  • als das schon bestehende Zusammenwirken von Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben (1922, Nationalökonomischer Kurs)

Das Zusammenwirken von Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben sei laut Wilhelm Schmundt durch die dank der industriellen Arbeitsteilung neu hinzugewonnene Rechtsqualität des Geldes gegeben. Rudolf Steiner habe 1922 mit den drei Geldarten seines Nationalökonomischen Kurses einen Schritt in diese Richtung gemacht, sei aber noch nicht so weit gekommen wie später Wilhelm Schmundt.

Anmerkung des Rezensenten

Dem Text von Kurt Wilhelmi liegt ein Vortrag zugrunde, der von ihm ausdrücklich als eine Replik auf eine Schrift und einen Vortrag von Sylvain Coiplet dargestellt wurde. Dies wird bei der schriftlichen Fassung allerdings nicht erwähnt. Den Lesern der Zeitschrift Sozialimpulse blieb dadurch erspart, sich mit den Gegenargumenten bekannt zu machen.

Sylvain Coiplet