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Ein menschliches Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst heute Vorschriften, die dem Schutz arbeitender Menschen dienen, z. B. Jugendarbeits-, Mutter- und Unfallschutzgesetze. Eine wesentliche Erweiterung würde das Arbeitsrecht in der sozialen Dreigliederung erfahren. Zwei Gedanken sind dafür ausschlaggebend:

  • Menschliche Arbeit kann nicht bezahlt werden, darf also nicht wie eine Ware einen Wert haben. Nur Ware im Vergleich mit Ware hat einen wirtschaftlichen Wert. In der Dreigliederung ist Arbeit und Einkommen daher voneinander getrennt.
  • Die Wirtschaft darf die menschliche Arbeit nicht in ihre Abhängigkeit bringen, sonst wird der Mensch durch sie in einer menschenunwürdigen Art verbraucht.
"Die Art, wie, und das Maß, in dem ein Mensch für den anderen für den Bestand des sozialen Organismus zu arbeiten hat, müssen aus seiner Fähigkeit heraus und aus den Bedingungen eines menschenwürdigen Daseins geregelt werden. Das kann nur geschehen, wenn diese Regelung von dem politischen Staate aus in Unabhängigkeit von den Verwaltungen des Wirtschaftslebens geschieht." ( Die Kernpunkte..., S.78)

Es ist also zu fordern, daß die Wirtschaft vom Menschen und nicht der Mensch von der Wirtschaft abhängig wird. Diese Abhängigkeit der Wirtschaft im sozialen Organismus ist eine gesunde und menschenwürdige.

"...auf dem Vorhandensein der Empfindung eines menschenunwürdigen Daseins beruhen in Wahrheit alle Erschütterungen im sozialen Organismus."( Die Kernpunkte..., S.79)

Das Arbeitsrecht muß für die Wirtschaft wie eine unabänderliche Naturkraft sein. Auch die Natur bildet für die Wirtschaft fast unabänderliche Voraussetzungen (Rohstoffe, Klima etc.). Die Wirtschaft ist also "eingeklemmt" zwischen diesen beiden Gegebenheiten:

"...So daß, während das Wirtschaftsleben auf der einen Seite von der Naturgrundlage abhängig ist, es auf der anderen Seite von dem abhängig ist, was durch das Rechtsleben festgestellt wird, also zum Beispiel Arbeitszeit, Verhältnis der Arbeit zum einzelnen Menschen, zu seiner Stärke, zu seiner Schwäche, seinem Lebensalter... das alles sind Bedingungen, die dem Wirtschaftsleben ebenso von dieser anderen Grenze zufließen, wie die Naturgrundlagen von der entgegengesetzten Seite her ..." ( Die soziale Frage, V. v. 2. März 1919)
"...Ebenso wie das Wirtschaftsleben auf der einen Seite von der Naturgrundlage abhängig ist, ebenso muß es abhängig werden von dem, was festgestellt werden muß auf der Grundlage des Rechtsstaates, in dem Zusammenwirken aller Menschen, gleichgültig welche Art von Arbeit sie betreiben. Ob sie geistige oder Handarbeiter sind, sie gehen auf dem Boden des Rechtsstaates ein Verhältnis ein in dem die Gleichheit der Menschen untereinander in Betracht kommt. Und es wird festgestellt, jetzt nicht in assoziativer Weise, wie es im Wirtschaftsleben sein muß, sondern in rein demokratischer Weise, in einer Weise, die die Wirkungen auf dem Gebiete des politischen Staates für alle Menschen gleich macht vor dem Gesetze. Da wird das festgelegt, was sich auf die Verwertung der menschlichen Arbeitskraft bezieht, festgelegt was sich auf das Verhältnis vom Arbeiter zum Leiter bezieht. Da kann nur festgesetzt werden ein Maximal- oder Minimalarbeitstag und die Art der Arbeit, die ein Mensch leisten kann. Dasjenige, was festgesetzt wird - das muß beachtet werden -, wird zurückwirken auf den Volkswohlstand. Wenn irgendein Produktionszweig nicht gedeihen sollte, aus dem Grunde, weil für ihn zu viel rechtlich unmögliche Arbeit gefordert wird, so soll sie nicht geleistet werden; dann soll auf andere Weise Abhilfe geschaffen werden. ( Die Befreiung..., V. v. 11.3.1919, Unterstreichungen wb)
"Alle Preisbildungen, alles, was im Wirtschaftsleben sich überhaupt entwickelt, das entwickelt sich dann auf Grundlage des außer dem Wirtschaftsleben entstandenen Arbeitsrechts. Das Arbeitsrecht ist preisbildend. Der "Preis" der menschlichen Arbeitskraft wird nicht aus dem Wirtschaftsleben heraus bestimmt." (Rudolf Steiner, Vortrag v. 9.04.1919)

Da heute gegenüber der Wirtschaft ein "im Zaun haltendes" Rechtsbewußtsein fehlt, wird sowohl der Mensch als auch die Natur ausgebeutet. Vielleicht mag mancher einwenden, daß sich das Arbeitsrecht doch gegenüber z.B. 1919 wesentlich verbessert habe; Ausbeutung sei ein überholter Begriff. Nun, bei weltwirtschaftlicher Sicht (und die ist allein zeitgemäß) finanzieren sich heute immer größere Konzerngewinne aus der Ausbeutung von (Natur und) Arbeitskraft in Billiglohnländern.
Es ist eben heute ein gültiges Wirtschaftsgesetz:
Produziere dort, wo die niedrigsten Kosten entstehen. Dabei werden Steueroasen, Lohnsklaven und Gebiete zur kostenlosen Naturzerstörung gesucht.

Auch ist die Tendenz in den Industrieländern feststellbar, daß es dort eine verdeckte Ausbeutung gibt, z.B.:

  • Menschen melden sich weniger häufig krank, aus Angst ihren Arbeitsplatz zu verlieren (ein Beispiel für Ausbeutung soweit Gesundheitsschäden entstehen und nicht fehlende Arbeitsmotivation "ein Ventil" sucht).
  • Menschen nehmen "betrieblich verordnete" Überstunden in Kauf, weil das Unternehmen wegen hoher Lohnnebenkosten keine weiteren Arbeitskräfte einstellen will.

Es ist ein naheliegender Gedanke der Weltwirtschaft ein Weltrecht gegenüberzustellen, wodurch u.a. ein menschliches Arbeitsrecht global installiert werden könnte. Da aber soziale Dreigliederung nicht auf Zwang setzt, bleibt nur die Alternative, daß sich durch Einsicht von "unten" Mensch für Mensch und Land für Land zu einer Begrenzung der Wirtschaft entschließt. Die rechtliche Begrenzung ist "nur" ein Weg die Wirtschaft menschlicher zu machen. Eine Ausbreitung assoziativer Wirtschaftsbeziehungen schafft ebenso auf freiwilliger Basis über gerechte Preise menschlichere Wirtschaftsbedingungen. Solange noch kein geschlossenes internationales "Netz" menschlicher (und die Natur schützender) Rahmenvorschriften besteht, müssen verschiedene Wege für eine humanere Wirtschaft gegangen werden.

Die genaue Ausgestaltung eines menschlichen Arbeitsrechts bleibt natürlich dem jeweiligen Rechtsbewußtsein der Menschen überlassen. Doch lassen sich einige Aspekte grob umreißen:

  • Es wäre zu diskutieren, ob das Kultur- und Geistesleben wegen der Freiheitsforderung ganz oder teilweise von einer ggf. festgelegten Maximalarbeitszeit ausgenommen werden sollte. Hier wäre auch die Frage anzuknüpfen, ob die Leitung einer Unternehmung als überwiegend geistige Tätigkeit einer zeitlichen maximalen Beschränkung bedarf. Ich denke, daß der Schutzgedanke bei der Maximalzeit vorwiegend in die Richtung körperlicher Arbeit geht und daher der Kulturbereich dies selbst festlegen sollte.
  • Eine Minimalarbeitszeit dürfte weniger dem menschlichen Schutz als vielmehr der Sicherstellung einer Grundversorgung des gesamten sozialen Organismus dienen. Sicher soll die Dreigliederung niemanden zur Arbeit zwingen. Die Minimalarbeitszeit stünde im Zusammenhang mit den Ansprüchen der Menschen nach Wohlstand, Freizeit, mit der Bodenfruchtbarkeit und den geistigen wie körperlichen Fähigkeiten. Die Festsetzung einer Minimalzeit wäre an eine große Mehrheit bei einer Abstimmung zu knüpfen (z.B. eine Zwei-Drittel-Mehrheit), damit eine breite Einsicht da ist und nicht leicht der Ruf von Zwang aufkommt.
  • Bestimmungen zur Art der Arbeit müßten sich immer nach dem neuesten Stand der medizinischen Gesundheitsvorsorge ergeben und berufs- und branchenspezifisch festgelegt werden.
    Ein Denkmodell für den Aspekt der Trennung von Arbeit und Einkommen ist das Grundeinkommen. Die Erfüllung der Minimalarbeitszeit wäre quasi die Gegenleistung für den Rechtsanspruch eines Arbeitsfähigen auf ein Grundeinkommen (dazu später mehr unter Wirtschaft).
  • Den Vorschriften des Arbeitsrechts darf - wie heute auch - arbeitsvertraglich nicht widersprochen, wohl aber innerhalb des Rahmens frei gestaltend entsprochen werden.
  • Die allgemeinen Arbeitsrechtsvorschriften müssen grundsätzlich erfüllt werden. Sollten einzelne Wirtschaftsbereiche allerdings damit überfordert sein (s.o. Unterstreichung "...nicht gedeihen"), sind Ausnahmen vorzusehen.

Mehrfach wurde die thematische Nähe eines menschlichen Arbeitsrechts zu einem modernen Naturschutzrecht angedeutet. Hierzu später mehr.

Werner Breimhorst