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Einleitung zum Bereich des staatlichen Rechtslebens
Mit Rechtsleben ist in der sozialen Dreigliederung der gesamte Rechtsbereich gemeint, der sich mit der inneren und äußeren Sicherheit, mit den verfassungsmäßigen Grund- und Menschenrechten und mit der Rechtssicherheit in den Gebieten des Kultur- und Geisteslebens und der Wirtschaft befasst. Es gehört zum gegenwärtigen Bewußtsein der Menschen diese gemeinsamen Angelegenheiten nach demokratischen Impulsen zu regeln. Was aber liegt in der Forderung nach Demokratie? "Es liegt darin, daß die neuere Menschheit geschichtlich reif werden will dafür, auf dem freien Rechtsboden gesetzmäßig dasjenige zu verwalten, worin alle Menschen einander gleich sind, worüber also jeder mündig gewordene Mensch neben jedem anderen mündig gewordenen Menschen mittelbar oder unmittelbar - mittelbar durch Vertretung und unmittelbar durch irgendein Referendum (=Volksentscheid, wb) - entscheiden kann." ( Im Mittelpunkt des Rechtslebens in der sozialen Dreigliederung stehen also die Lebensbereiche, in denen Menschen einander gleich und in ihrer Menschenwürde betroffen sind. Neben diesem Ausschluß bisheriger Aufgaben kommt es aber auch zu neuen Aufgaben: Ein neues Arbeitsrecht und eine neue Eigentumsordnung. Das Arbeitsrecht ist heute in Ansätzen schon da (Jugendarbeitschutz, Mutterschutz, Unfallschutz etc.) und würde große Erweiterung erfahren. Dagegen sind die Ideen zum Eigentum am Boden und an Produktionsmitteln völliges Neuland. Wie ist das Verhältnis der sozialen Dreigliederung zur direkten Demokratie, zum Volksentscheid? Hat das staatliche Rechtsleben eine Vormachtstellung gegenüber den anderen beiden Sozialbereichen? Hier herrschen verschiedene Auffassungen unter Dreigliederern. Ich schließe mich der Auffassung an, die dieses verneint. Macht hat doch jeder der drei Bereiche in besonderer Form:
Der Zusammenschluß der drei Glieder in einen gesamtheitlichen Senat soll die größte Gewähr dafür bieten, daß nicht das eine Gebiet durch das andere vergewaltigt wird.
( Weiter soll noch die Frage betrachtet werden, ob der Staat auch in der sozialen Dreigliederung die Außenbeziehungen, die Repräsentanz wie bisher wahrnimmt. Schließlich sei noch der Nationalismus, die Tendenzen zur Absonderung der Völker in eigenen Staaten, angesprochen: Die Menschen eines Sprachgebietes mit ihrer gesamten Volkskultur finden ihre Vertretung durch das Kultur- und Geistesleben. In der sozialen Dreigliederung kann die Ausbreitung einer Volkskultur durch geistige Fruchtbarkeit friedlich erfolgen, denn sie ist nicht notwendig an ein geographisches Staatsgebiet gebunden. Weltwirtschaftliche Zusammenarbeit wird allgemein als eine zeitgemäße Ökonomie anerkannt. Erst durch die Verbreitung der Dreigliederung werden auf allen Gebieten vielgestaltige Verbindungen zwischen Völkern, Staaten und Wirtschaftszusammenschlüssen entstehen. Was hier für den Bereich der Staaten gesagt wird, gilt entsprechend auch für überstaatliche Einrichtungen (EG, UN, WTO etc.). Die Vermischung der Interessen führt überall zu sozialen Konflikten. Eine Notwendigkeit zur Gliederung gilt auch auf der überstaatlichen Ebene. |
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