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Einleitung zum Kultur- und Geistesleben"Vorurteile sind schwerer zu zertrümmern als Atome." Diesem Sozialbereich liegen die individuellen menschlichen Fähigkeiten zugrunde, wie der Wirtschaft die Natur zugrunde liegt. Zur gesunden Entwicklung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten soll dieser Bereich vom Leitbild der Freiheit und durch Selbstverwaltung bestimmt werden. Das Geistesleben ist die Quelle allen Wandels des sozialen Organismus. "Ähnlich dem Stoffwechsel im natürlichen Organismus schafft das Agens (=treibende Kraft, wirkende Prinzip, wb) der Fähigkeiten und Begabungen eine stetige Regeneration und Erneuerung: Altes, Abgelagertes wird ausgeschieden, anderes umgebaut, manches gänzlich erneuert." ( Die Einengung des Geisteslebens durch staatliche Gleichmachung und wirtschafliche Nützlichkeitsforderungen, läßt die besondere Leistungsstärke des Menschen brach liegen: sein schöpferisches Potential. Ist es zuviel zu behaupten, daß das Geistesleben heute nur mit halber Kraft läuft? Aufgabengebiete und Gliederung des Kultur- und GeisteslebensMit Stefan Leber (
Die kreative Geistigkeit bildet den engeren Bereich des Kultur- und Geisteslebens. Freiheit von Objekt und Methode bedeutet aber nicht, daß der Mensch seiner Willkür Raum gibt. Vielmehr sucht er sich in schöpferischer Weise der Welt der geistigen Gesetze zu nähern.
Das Bildungswesen ist als Quellbereich der Kultur von hervorragender Bedeutung. Ganz anders als heute üblich, werden insbesondere Teile der Rechtssprechung, das Gesundheitswesen und die Verwaltung der Produktionsmittel in den Aufgabenbereich des Geisteslebens gestellt. Zum engeren Geistesleben rechnen auch vielfältige Vereinigungen von Menschen ideeller Art. FinanzierungDie Art der Finanzierung entscheidet in stärkstem Maße über die Freiheit des Kultur- und Geisteslebens. Hier soll der Grundsatz gelten: Wie arbeitet das Kultur- und Geistesleben?In diesen Sozialbereich wirken die individuellen Fähigkeiten wie Nachklänge aus dem vorgeburtlichen Leben hinein ( "...Es spielen in das Geistesleben dann Majoritätsbeschlüsse oder dergleichen hinein, die immer das verretuschieren, was von den menschlichen Individualitäten kommt, dadurch aber das scharfe Denken, das scharfe Wollen (Hervorhebung wb), das aus der menschlichen Individualität kommt, dann verwischen..." Dies läßt sich nur vermeiden, wenn Personen sich aus vielfältigen Impulsen frei verbinden können. Solche Verbindungen von Personen hat Rudolf Steiner in der sozialen Dreigliederung Korporationen genannt. "...Alle juristischen, pädagogischen und geistigen Angelegenheiten werden in die Freiheit der Personen gegeben. Auf diesem Gebiete hat der Staat nur das Polizeirecht, nicht die Initiative... Der Staat überläßt es den sach-, berufs- und völkermäßigen Korporationen ihre Gerichte, ihre Schulen, ihre Kirchen usw. zu errichten, und er überläßt es dem einzelnen, sich seine Schule, seine Kirche, seinen Richter zu bestimmen..." "...Und diese eigene Wirklichkeit schreibt vor, bezüglich aller religiösen und geistig-kulturellen Angelegenheiten, wozu auch das Nationale gehört, Verwaltung durch Korporationen, zu denen sich die einzelne Person aus freiem Willen bekennt, und die in ihrem Parlamente als Korporationen verwaltet werden, so dass dieses Parlament es nur mit der betreffenden Korporation, nie aber mit der Beziehung dieser Korporation zu der einzelnen Person zu tun hat. Und nie darf es eine Korporation mit einer unter demselben Gesichtspunkte zu einer anderen Korporation gehörigen Person zu tun haben. Solche Korporationen werden aufgenommen in den Kreis des Parlaments, wenn sie eine bestimmte Anzahl von Personen vereinigen. Bis dahin bleiben sie Privatsache, in die sich keine Behörde oder Vertretung zu mischen hat. Für wen es ein saurer Apfel ist, dass von solchen Gesichtpunkten aus alle geistigen Kulturangelegenheiten künftig der Privilegierung entbehren müssen, der wird eben in diesen sauren Apfel zum Heile des Volksdaseins beissen müssen. Bei der immer weitergehenden Gewöhnung an diese Privilegierung wird man ja in vielen Kreisen schwer einsehen, dass man auf dem Wege von der Privilegierung gerade der geistigen Berufe zum alten, uralten Prinzip der freien Korporierung zurückkehren muss. Und dass die Korporation zwar einen Menschen in seinem Beruf tüchtig machen soll, dass man aber die Ausübung dieses Berufes nicht privilegieren, sondern der freien Konkurrenz und der freien menschlichen Wahl überlassen soll. Das wird von allen schwer einzusehen sein, die gern davon sprechen, daß die Menschen doch zu dem oder jenem nicht reif seien. In der Wirklichkeit wird dieser Einwand ja ohnedies nicht in Betracht kommen, weil mit Ausnahme der notwendig freien Berufe über die Wahl der Petenten die Korporation entscheiden wird..." Ganz wichtig ist also, daß das Initiativrecht und die Finanzierung im Kulturbereich nicht mehr in den Händen des Staates liegt, der heute mittels Mehrheitsentscheidungen die Kultur wesentlich mitbestimmt. Das führt zur Nivellierung, zur Uniformierung, zur Unterschlagung des Willens der unterlegenen Minderheiten.
Hierzu auch folgendes Zitate: "Der Zusammenschluß der drei Glieder durch eine Gesamtkörperschaft (= Senat, s.u., wb), die aus den Delegierten der drei Zentralverwaltungen und Zentralvertretungen sich ergibt, wird die denkbar größte Gewähr dafür bieten, daß nicht das eine Gebiet durch das andere vergewaltigt werde. Denn diese Zentralverwaltungen und Zentralvertretungen werden zu rechnen haben mit dem, was sich in ihren Gebieten auf Grund sachlicher Maßnahmen ergibt. Sie werden nicht in die Lage kommen, zum Beispiel das Rechts- oder das Geistesleben von dem Wirtschaftsleben unberechtigt beeinflussen zu lassen, denn sie setzten sich dadurch in Widerspruch mit dem, was sachgemäß in jedem einzelnen Gebiete unabhängig von dem andern sich vollzieht. Ist eine Einflußnahme des einen Gebietes auf das andere nötig, so wird die sachliche Grundlage dazu nicht im Interessenkreise einer Gruppe, sondern nur in dem des ganzen Gebietes liegen können." "Eine Art Senat, gewählt aus den drei Körperschaften, welchen die Ordnung der politisch-militärischen, wirtschaftlichen und juristisch-pädagogischen Angelegenheiten obliegt, versieht die gemeinsamen Angelegenheiten, wozu auch zum Beispiel die gemeinsamen Finanzen gehören." Die folgende Skizze soll die Einrichtungen des sozialen Organismus veranschaulichen: |
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