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Listenmedizin und staatliche BevormundungGesundheitsreform 2000 - Was wirklich nötig ist Täglich hört man Meldungen und Vorschläge, wie man die zunehmenden Kosten im Gesundheitswesen in den Griff bekommen könnte. In den letzten 20 Jahren hat ein Reformgesetz das andere abgelöst, jedesmal wurde es mit großen Erwartungen verabschiedet, um kurze Zeit später festzustellen, daß keine Entlastung eingetreten ist und neue Maßnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen nötig sind. Das Gesundheitsreform 2000-Gesetz bleibt auf der Linie staatlicher Reglementierungen und dirigistischer Eingriffe in das Gesundheitswesen. Wir haben nun drei Negativlisten und eine Positivliste, eine Budgetierung, die die Ausgaben der Krankenkassen radikal beschneidet und eine pauschale, ungerechte und unsoziale Zuzahlungsregelung. Anstatt im Gesundheitsbereich freie Entscheidungen des Bürgers zu ermöglichen, versucht man, die steigenden Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen. Die geplante Budgetierung der Ausgaben der Krankenversicherung scheint sehr einfach zu sein, löst aber das Problem nicht. Sie führt zur Beseitigung der Therapiefreiheit des Arztes und zur Entmündigung des Patienten. Zur Zeit steigen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung jedes Jahr um 5 % bis 7 %. Diese Steigerung ist zum Teil bedingt durch neue, innovative Arzneimittel, zum Teil für Behandlung von Krankheiten, für die es bisher keine Mittel gab. Sie ist weiter bedingt durch Zunahme der technischen Möglichkeiten der Medizin bis hin zu den kompliziertesten Operationen. Wenn eine Herzoperation so viel kostet, wie der niedergelassene Arzt für die Behandlung von 1.500 Patienten im Vierteljahr bekommt, dann liegt eine Schieflage in der Medizin vor. Wenn ein neu entwickeltes Medikament - wie ein Interferonpräparat - auf den Markt kommt und die Herstellerfirma mit einer Milliarde Umsatz rechnet, dann kann die damit verbundene Ausgabenerhöhung der Krankenkassen nicht durch einen staatliche Verordnung begrenzt werden. Aber den Bürokraten fällt nichts besseres ein, als die Ausgaben von oben her zu beschneiden. Die Begrenzung erfolgt dabei rein quantitativ und schematisch. Es besteht dabei die Gefahr, daß die Naturheilmittel auf der Strecke bleiben. Die Tendenzen wurden schon offen ausgesprochen, man spricht von "Arzneimitteln mit umstrittener Wirkung", deren Ausschluß aus der Kassenerstattung dann die Krankenkassen sanieren soll. Abgesehen davon, daß es sich dabei um ein medizinisch unverantwortliches Vorhaben handelt, geht es immer nur um kurzlebige Maßnahmen, da die oben geschilderte laufende Zunahme der Ausgaben für neue Arzneimittel und technische Methoden weiterhin bestehen bleibt. So hat die Erhöhung der Zuzahlung zu den Arzneimitteln nur eine Entlastung von ein bis zwei Jahren gebracht. Die jetzt beschlossene Budgetierung - gleichgültig ob als Globalbudget oder Sektoralbudget - kann das Problem nicht beseitigen. Die Kostenfrage in der Medizin ist überhaupt nicht durch mehr dirigistische und den Patienten und die Ärzte bevormundende Maßnahmen zu lösen, sondern sie muß ebenfalls in die Entscheidung von Ärzten und Patienten gelegt werden. Der Patient als Auftraggeber der Behandlung und als Anwender der Arzneimittel, muß eine Übersicht über die Kosten bekommen und durch finanzielle Beteiligung an der Entscheidung miteirken können. Die einzige Lösung für eine gerechte medizinische Versorgung ist ein Kostenerstattungssystem mit einer 10 %igen bis 20 %igen Beteiligung des Patienten. Die jetzige pauschale Zuzahlung zu Arzneimitteln in Höhe von mindestens DM 8, -- löst nicht das Problem. Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat die Vollmacht, Richtlinien zur Kostenerstattung der Arzneimittel zu erstellen. Sie sollten am 1. April 1999 in Kraft treten, wurden aber durch eine Gerichtsentscheidung verhindert. Wir müssen damit rechnen, daß diese Richtlinien mit einigen Änderungen in Kraft treten. Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen verfügt über Vollmachten, die eigentlich nur dem Gesetzgeber zustehen. Eine Reihe von Maßnahmen, die vom Kassenarzt eine nicht zu bewältigende bürokratische Arbeit verlangt, ist vorgesehen. So ist bei über 20 Indikationen eine arzneiliche Behandlung verboten. Dazu gehören aber: Hustenmittel, durchblutungsfördernde Mittel, Gallenwegtherapeutika, Lebertherapeutika, Arteriosklerosemittel usw. Besonders zu bemerken ist, daß es z. B. für Lebertherapeutika doch eine Ausnahme gibt: sie dürfen im Koma hepaticum doch angewendet werden. Besonders unfreundlich ist die Anordnung, daß Durchfallmittel erst vom 4. Tag an verordnet werden dürfen, die Behandlung von Erkältungskrankheiten ist bis zum 18. Lebensjahr möglich, aber dann ändert sich medizinisch Wesentliches, über Achtzehnjährige dürfen keine "Schnupfenmittel, Schmerzmittel, hustendämpfende und hustenlösende Mittel" zu Lasten der Kasse verordnet bekommen. Die Behandlung einer Prostatahypertrophie muß genau dokumentiert werden. Sollte nach 12 Wochen kein Erfolg eintreten, so darf das Mittel nicht weiter verordnet werden, obschon es weiterhin sehr hilfreich sein könnte. Wenn ein Arzneimittel bei einer Indikation verordnet werden sollte, für die das Mittel nicht offiziell zugelassen ist, so darf das nicht der Arzt entscheiden, sondern die Krankenkasse gefragt werden muß, ob er dieses rezeptieren darf. Diese Richtlinien sind nicht nur lächerlich, sie sind auch medizinisch völlig unsinnig und richten sich vor allem gegen die Naturheilmittel, da der größte Teil der Verordnungsverbote auch Naturheilmittel betrifft. Eine unübersehbare Bürokratie kommt auf uns zu. Eine Positivliste ist geplant, dazu soll ein "Institut für Arzneimittelverordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung" beim Bundesministerium für Gesundheit eingerichtet werden. In diesem Institut soll eine Kommission arbeiten, die aus neun Sachverständigen besteht. Dieses Institut erarbeitet eine Vorschlagsliste von Arzneimitteln, die in der vertragsärztlichen Versorgung verordnungsfähig sind. Dabei werden die Besonderen Therapierichtungen (Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophische Medizin) durch je einen Sachverständigen vertreten. Die neun Sachverständigen beschließen mit Stimmenmehrheit über die Aufnahme von Arzneimitteln in die Verordnungsfähigkeit. Damit würde eine Bürokratie eingerichtet, die die medizinische Behandlung bis in jede Arztpraxis hineinreglementieren würde. Wir können uns vorstellen, was uns erwartet, wenn wir an die Äußerungen führender Gesundheitspolitiker denken, daß von den über 30.000 Arzneimitteln, die sich auf dem Markt befinden, maximal 6.000 erforderlich sind. Eine Positivliste wäre ein dirigistischer Eingriff in die Medizin, wie er bisher noch niemals geschehen ist. Den Patienten und den Ärzten werden damit wichtige Arzneimittel genommen. Es besteht ein großer Unterschied zu einer Negativliste, wie sie derzeit schon besteht. Eine Negativliste schließt Arzneimittel aus, entweder wegen unverhältnismäßig hoher Nebenwirkungen oder wegen einer echten oder behaupteten Unwirksamkeit, die Positivliste greift in die Therapie ein, macht therapeutische Aussagen und veranlaßt - vom "grünen Tisch" aus - Entscheidungen über die Therapie. Die letzte Entscheidung über die Therapie muß aber beim behandelnden Arzt liegen. Eine Positivliste würde ihm weitgehend die Entscheidung abnehmen, die Behandlung vorwegnehmen und individuelle ärztliche Tätigkeit durch ein staatliches Gremium ersetzen. Sie wäre ein weiterer, ganz entscheidender Schritt in die staatliche Reglementierung der Medizin. Bei der Mehrheitsentscheidung würden natürlich die biologischen Arzneimittel auf der Strecke bleiben. Die Gesundheitsreform 2000 hängt wesentlich mit einem Mißverständnis über die Aufgaben eines freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates zusammen. Anstatt sich aller inhaltlicher Stellungnahmen und Einwirkungen in die Entfaltungsrechte der Bürger zu enthalten, greift der Staat in die Wissenschaftsauseinandersetzung ein und macht sich zum Anwalt einer dogmatischen, auf Experimente reduzierten Medizin. Damit präjudiziert er eine Therapierichtung und greift in unzulässiger Weise in die Entscheidungsfreliheit von Arzt und Patient ein. Anstatt einer Positivliste fordern wir den Wettbewerb der Krankenkassen. Will man wirklich den "mündigen Patienten", dann muß er die Wahl haben zwischen verschiedenen Krankenkassen, die bei Vertragsabschluß informieren, welche Arzneimittel und Behandlungsmethoden sie erstatten und welche nicht. Die derzeitige Gepflogenheit vieler Krankenkassen, nur "wissenschaftlich anerkannte Arzneimittel" zu erstatten, ist unklar und läßt jede Willkür offen. Dagegen werden kassenindividuelle Positiv- bzw. Negativlisten dem Versicherten eine Entscheidungsmöglichkeit bieten. Damit wäre auch mehr Markt und Wettbewerb im Gesundheitswesen gegeben. ( Siehe auch: Dieter Cassel und Jan Friske in "Positivlisten für Arzneimittel: Instrument zur Kostendämpfung oder Wettbewerbsparameter der Kassen?" Gerhard-Mercator-Universität Duisburg) Die derzeitige pauschale Zuzahlungsregelung zu allen Arzneimitteln trifft vor allem die Arzneimittel der unteren Preisklassen. Für einen großen Teil der biologischen Mittel bedeutet die pauschale Zuzahlung eine 100 %ige Selbstbeteiligung. Diese Lösung ist unsozial und ungerecht. Sie trifft vor allem die hausärztlich verordneten Medikamente und die Arzneimittel der Biologischen Medizin. Die jetzt gültige Zuzahlungsregelung trifft mehr als alle bisherigen Gesetze die Arzneimittel der Besonderen Therapierichtungen. Sie greift mehr als alle bisherigen Regelungen in die Therapie des Arztes ein, fährt zum Ausweichen auf starke nebenwirkungsreiche Mittel und mit Sicherheit zum Verlust des größten Teils der biologischen Arzneimittel. Aufgrund der Kostensituation im Gesundheitswesen scheint eine Zuzahlung zu den Arzneimitteln erforderlich, jedoch darf diese nicht zu Lasten der Naturheilmittel gehen. Eine gerechte Lösung könnte nur durch eine prozentuale Zuzahlung zu allen Arzneimitteln gefunden werden. So wäre z. B. eine 20 %ige Zuzahlung bis zu einer Obergrenze von etwa DM 20,- ausreichend, um denselben Einspareffekt zu erzielen. Die kostengünstigen Arzneimittel mit bis zu 100 %iger Zuzahlung zu belegen ist Unrecht, führt zu Mehrausgaben durch Verordnung von Großpackungen, durch Umsteigen auf meist wesentlich teurere chemisch-synthetische Präparate. Sie bringt mit Sicherheit keine Kostenersparnis. In Planung befindet sich bereits ein weiteres Gesetz zur "Neuordnung der Regelungen über die Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung". Nach diesem Gesetz kann der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen eine weitere Negativliste erstellen, die "eine auf das Wirtschaftlichkeitsgebot gegründete Kompetenz enthält", kann dann "unwirtschaftliche Arzneimittel" aus der Positivliste ausschließen. Inzwischen gibt es bestehende oder geplante Negativlisten (Richtlinien), eine geplante Positivliste, und jetzt zusätzlich eine geplante neue Negativliste, die Medikamente aus der Positivliste ausschließen kann. Der Erfindungsreichtum der Bürokratie ist bewundernswert. Es wird Zeit, daß wir uns von Listenmedizin und staatlicher Bevormundung trennen und in der Medizin die eigene Entscheidung des Bürgers einfordern.
Januar 2000
Aktion für Biologische Medizin e.V.
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