10. Arzneimittelgesetz-Novelle:
Ärzte und- Verbraucherverbände befürchten Kahlschlag
Millionen müssen auf Naturheilmittel verzichten
Quelle: Trigonal 04/2000
Einen Kahlschlag im Bereich der natürlichen Arzneimittel, die von Millionen Menschen in der Bundesrepublik geschätzt und verwendet werden, befürchten Ärzte- und Verbraucherverbände der Naturmedizin in Deutschland. Die 10. AMG-Novelle (Bundestagsdrucksache 14/2292 vom 02. Dezember 1999) der rot-grünen Bundesregierung werde zu einer patienten- und ärztefeindlichen Marktbereinigung im Arzneimittelsektor führen, welche die Bedürfnisse von Patienten und Verbrauchern nach Arzneimitteln der Besonderen, Therapierichtungen wie Homöopathie, anthroposophische Medizin und Phytotherapie, die im Arzneimittelgesetz und im Sozialgesetzbuch rechtlich verankert sind, nachhaltig missachte. Das erklärte der Sprecher der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland, Matthias Glas, in Stuttgart.
Ausgehend von einem drohenden Vertragsverletzungsverfahren der EU, in dem u. a. die Verpflichtung der pharmazeutischen Betriebe zur Vorlage von Erkenntnismaterial zur Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Medikamenten gefordert wird, geht der Regierungsentwurf weit über das von der EU geforderte Maß hinaus.
Für Medikamente, die bereits auf dem Markt waren als die heutigen Zulassungskriterien geschaffen wurden, sollte die Nachzulassung auf der Basis z. T. jahrzehntelanger Anwendungserfahrung erfolgen, da diese ihre Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit in der Praxis bereits unter Beweis gestellt hatten. Dies droht nun anders zu werden. Medikamente, die nachzugelassen werden, sollen der Neuzulassung gleichgesetzt werden. Verschärfend kommt hinzu, dass die Fristen zur Mängelbeseitigung und zur Vorlage neuen Erkenntnismaterials mit sechs Monaten unverhältnismäßig kurz angesetzt sind. Es sollen ferner neue Versagungsgründe hinzu kommen, wobei z. B. durch den Vermerk "nicht ausreichend geprüft" ein Marktausschluss erfolgen kann. Denn in den meisten Fällen wird die restriktive Zeitvorgabe für Nachprüfungen seitens der Pharmafirmen kaum ausreichen, zumal schon die behördliche Bearbeitungszeit einer Nachzulassung in den letzten fünf Jahren die Sechsmonatsfrist um ein Vielfaches überschritten hat.
Auch bei Kombinationspräparaten mit mehreren arzneilich wirksamen Bestandteilen leistet unter Umständen der neue Entwurf einer möglichen Marktbereinigung Vorschub. Von der Aufsichtsbehörde gerügte Mängel hinsichtlich der Zusammensetzung der Substanzen eines Präparates können nämlich nicht mehr beseitigt werden, da den
Herstellern keine Möglichkeit zur Änderung einer Substanz gegeben werden soll, womit eine Mängelrüge des Amtes automatisch einer Zulassungsversagung gleichkäme.
Glas verwies auf eine Erklärung des Europäischen Verbraucherverbandes für Naturmedizin, der zehn nationale Gesundheitsorganisationen in Europa vertritt. Diese Organisation befürchtet, dass Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer mit dem Gesetzentwurf homöopathische Arzneimittel, die nicht nach dem geltenden homöopathischen Teil des Arzneimittelbuches (HAB) hergestellt sind, nicht mehr zulassen will. Davon seien hunderte, in der medizinischen Praxis erfolgreich angewendete Arzneien betroffen. Peter Meister, Präsident des Europäischen Verbraucherverbands für Naturmedizin: "Damit hätten diese in Deutschland viel gefragten Heilmittel praktisch keine Chance mehr, weiter auf dem Markt zu bleiben." Der Verbraucher habe das Nachsehen.
Dass das nicht wenige wären, zeigt eine Erhebung des Meinungsforschungsinstituts Allensbach von 1997, nach der 80 Prozent der Bundesbürger "komplementärmedizinische", also die Schulmedizin ergänzende Arzneien verlangen. Die betroffenen Verbände rufen Patienten und Verbraucher in Deutschland auf, sich mit Briefen und Protesten energisch gegen die Pläne der Bundesgesundheitsministerin zu wehren, homöopathische Arzneien per Gesetz aus dem Markt zu verbannen und darüber hinaus die seriösen und anerkannten, "besonderen Therapierichtungen" wie Homöopathie und anthroposophische Medizin zu diskriminieren, indem ihnen eine Erstattungsfähigkeit bei den Krankenkassen aberkannt wird.
Felicitas Vogt, Sprecherin des Patientenverbands für Anthroposophisches Heilwesen warnt: "Wegen der existenziellen Gefährdung der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen ist jeder Bundesbürger, der homöopathische und anthroposophische Heilmittel verwendet oder verwenden will, aufgerufen, aktiv zu werden, und an die Politiker Briefe zu schreiben". Dabei sei Eile angebracht: Die Anhörung zur 10. AMG-Novelle im Gesundheitsausschuss des Bundestages fand am 15. März statt, das Gesetz soll am 01. Juli 2000 in Kraft treten.
Matthias Glas
Pressestelle Anthroposophische Medizin
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