Die Assoziation setzt nicht nur Zweigliederung, sondern Dreigliederung voraus

Quelle: GA 338, S. 186, 4. Ausgabe 1986, 17.02.1921, Stuttgart

Es wird vielleicht überhaupt gar nicht möglich sein, daß jemand das assoziative Prinzip richtig begreift, wenn er nicht zu gleicher Zeit im vollen Sinn sich zu der Dreigliederung bekennt. Denn im Einheitsstaat wird dasjenige, was im dreigliedrigen sozialen Organismus richtig wirkt, sogar schädlich wirken. Und das muß scharf betont werden, wenigstens in der Nuance, die Sie Ihren Vorträgen geben, daß zum Beispiel derjenige mit der Dreigliederung nichts zu tun hat, der nun kommt und sagt: Ja, das Geistesleben wollen wir dem Staate lassen. Die Dreigliederung wollen wir nicht. Aber die Zweigliederung - es war sogar etwas ähnliches in der Weimarer National-Versammlung angeschlagen - ja, aber Zweigliederung! Das geht: das Wirtschaftsleben abzugliedern! - Das geht aber aus dem Grunde nicht, weil ein abgegliedertes Wirtschaftsleben, assoziativ eingerichtet, ja in sich haben würde in den Assoziationen die vom Staat ganz und gar abhängigen, also nicht dem freien Geistesleben entwachsenen Menschen, die dann das Wirtschaftsleben im staatlichen Sinne beeinflussen würden. Es würde also das ganze Wirtschaftsleben dadurch die Staatsgesinnung annehmen.