Bedürfnisse des Wirtschaftslebens sind einseitig

Quelle: GA 024, S. 234, 2. Ausgabe 1982, 09.1919

Man kann nicht sagen, die Verwalter des Wirtschaftslebens können sich doch, trotz ihrer Inanspruchnahme durch die wirtschaftlichen Interessen, ein gesundes Urteil über die Rechtsverhältnisse wahren; und da sie aus ihren Erfahrungen und ihrer Arbeit die Bedürfnisse des Wirtschaftslebens gut kennen, so werden sie auch das Rechtsleben, das sich innerhalb des Wirtschaftskreislaufes entfalten soll, am besten ordnen können. Wer eine solche Meinung hat, der beachtet nicht, daß der Mensch aus einem gewissen Lebensgebiete heraus nur die Interessen dieses Gebietes entwickeln kann.