Geistige Überleitung des Kapitals oder Krieg

Quelle: GA 189, S. 127, 2. Ausgabe 1957, 15.03.1919, Dornach

Einige kapitalistisch aussehende Zuhörer sollen neulich in Bern wütend geworden sein bei meinem Vortrage - so wurde mir berichtet -, als ich sagte: Warum sollte denn zum Beispiel ein Gesetz unmöglich sein, das den Kapitalbesitzer verpflichtet, so und so viel Jahre nach seinem Tode sein Kapital zur freien Verwaltung einer Korporation, der geistigen Organisation, des geistigen Teiles des sozialen Organismus zuzuweisen? Man kann sich gewiß verschiedene Arten, ein konkretes Recht festzusetzen, ausdenken. Aber wenn man heute den Menschen zumuten würde, auf etwas zurückzukommen, was in der alten hebräischen Zeit rechtens war - nach einer bestimmten Zeit die Güterverteilung neu vorzunehmen, - so würden sie das heute als etwas Unerhörtes ansehen. Was ist aber die Folge davon, daß die Menschen das als etwas Unerhörtes ansehen? Die Folge ist, daß diese Menschheit in den letzten viereinhalb Jahren zehn Millionen Menschen getötet, achtzehn Millionen zu Krüppeln gemacht hat, und daß sie sich anschickt, weiteres nach dieser Richtung zu tun. Besonnenheit in solchen Dingen ist denn doch vor allen Dingen notwendig. Es ist tatsächlich nichts Unbedeutendes, wenn verlangt wird, daß zum Begreifen des sozialen Organismus der Zeitbegriff herangezogen wird.