Sozialisierung, Demokratie und Freiheit

Quelle: GA 024, S. 434, 2. Ausgabe 1982, 1918

Leitsätze für die Dreigliederungsarbeit

I. Begriff:

1. Als Wesen der Sozialisierung der Wirtschaft ist anzusehen, daß Produktions- und Absatzorganisation im Sinne der in ihnen selbst liegenden wirtschaftlichen Gesetze geregelt werden und daß in den dadurch entstehenden Wirtschaftsorganismus keinerlei «Rechte» und Machtbefugnisse hineinspielen. Alle «Rechte» sind ausgeübt von dem der Wirtschaftsorganisation gleichstehenden, auf Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz beruhenden politischen Organismus. Alle geistigen Leistungen, einschließlich der technischen Ideen, sind in die freie, individuelle Verwaltung eines dritten gleichstehenden geistigen Organismus zu stellen.