Privatrecht und Strafrecht gehören zur irdischen Geistigkeit

Quelle: GA 189, S. 034, 3. Ausgabe 1980, 16.02.1919, Dornach

Wenn ich so sagen darf, das Leben der irdischen Geistigkeit: Kunst, Wissenschaft, Religion und, wie wie ich gesagt habe, auch Privat- und Strafrecht, das ist das eine Gebiet. Das zweite Gebiet ist das politische Zusammenleben der Menschen, das sich bezieht auf das Verhältnis von Mensch zu Mensch. Das dritte ist das wirtschaftliche Leben, das sich bezieht auf das Verhältnis des Menschen zu dem, was gewissermaßen untermenschlich ist, was der Mensch braucht, damit er sich erheben kann zu seiner eigentlichen Menschlichkeit. Diese drei Gebiete sind diejenigen, die angeführt werden, wenn von der Dreigliederung gesprochen wird.