Vulkanausbruch kann keine Strafe für Anwohner sein

Quelle: GA 143, S. 093-095, 4. Ausgabe 1994, 25.02.1912, München

Das Wesentliche des Devachan ist also, daß es dort keine Unterscheidung gibt zwischen Natur- und Geistesgesetz. Und so ist es auch für den Hellseher, der wirklich hindurchdringt zu den übersinnlichen Welten. Da sind diese übersinnlichen Welten recht sehr verschieden von den Welten, die hier auf dem physischen Plan herrschen. Es ist einfach nicht möglich für den Hellseher, jene Unterscheidung zu machen, die der materialistische Sinn macht, indem man sagt: Das ist bloß ein objektives Naturgesetz. - Hinter diesem objektiven Naturgesetz steht in Wahrheit immer ein Geistesgesetz, und der Hellseher kann zum Beispiel nicht über eine ausgedörrte Wiese gehen, über eine überschwemmte Gegend, kann nicht gewahr werden einen Vulkanausbruch, ohne zu denken, daß hinter dem, was Naturtatsachen sind, geistige Mächte, geistige Wesenheiten stecken. Für ihn ist ein Vulkanausbruch zugleich eine moralische Tat, wenn auch vielleicht die Moral auf einem ganz anderen Plan liegt, als man es sich zunächst träumen läßt. Die Menschen, die immer die physische Welt mit den höheren Welten verwechseln, werden sagen: Ja, wenn unschuldige Menschen durch einen Vulkanausbruch vernichtet werden, wie kann man da annehmen, daß das eine moralische Tat ist? - Ein solches Urteil wäre so grausam philiströs, wie es das entgegengesetzte Urteil auch wäre, nämlich, wenn man den Ausbruch als eine Strafe Gottes ansehen würde gerade für die Menschen, die um den Vulkan herum sitzen. Beide Urteile können nur vom philisterhaften Standpunkt des physischen Planes gefällt werden. Nicht darum handelt es sich, sondern es kann sich dabei um viel universellere Dinge handeln. Die Menschen, die am Abhang eines Vulkanes wohnen und deren Besitz durch ihn zerstört wird, die können ganz unschuldig sein in bezug auf dieses Leben. Es wird ihnen dann später ein Ausgleich geschaffen. Das heißt nicht, daß wir etwa hartherzig sein und ihnen nicht helfen sollen - das würde wiederum eine philiströse Auslegung der Tatsachen sein -, aber es ist so, daß zum Beispiel für Vulkanausbrüche die Tatsache vorliegt, daß eben im Verlauf der Erdenentwickelung durch die Menschen gewisse Dinge geschehen, die die ganze Menschheitsentwickelung aufhalten. Und es müssen gerade gute Götter für den Ausgleich arbeiten, so daß in der Tat in solchen Naturphänomenen zuweilen ein Ausgleich geschaffen wird. Den Zusammenhang von dieser Sache sieht man manchmal erst in okkulten Tiefen. So können dadurch Ausgleiche geschaffen werden für das, was gegen den Geistesverlauf in der wirklichen Entwickelung des Menschengeschlechtes von den Menschen selbst getan wird. Jedes Ereignis ist in seinen Untergründen, auch wenn es ein bloßes Naturereignis ist, zugleich etwas Moralisches. Und geistige Wesenheiten sind es in den höheren Welten, welche die Träger dieses Moralischen sind, das hinter den physischen Tatsachen sitzt. Wenn Sie also einfach eine Welt vorstellen, in der es nicht möglich ist, von einem Auseinanderfallen des Natur- und Geistesgesetzes zu sprechen, eine Welt, in der, mit anderen Worten, Gerechtigkeit als Naturgesetz herrscht, dann haben Sie die devachanische Welt. Daher brauchen in dieser devachanischen Welt auch nicht strafbare Handlungen durch irgendeine Willkür bestraft zu werden, sondern mit derselben Notwendigkeit, mit der das Feuer Brennbares anzündet, vernichtet das Unmoralische sich selbst und das Moralische fördert sich selbst.