Krankheit nicht immer Strafe für Vergangenheit sondern Basis für Zukunft

Quelle: GA 034, S. 404-406, 2. Ausgabe 1987, 1906

Frage: Wie hat man sich Gesundheit und Krankheit im Sinne des Karmagesetzes zu denken?

Da demnächst über diese Frage eine ausführlichere Darlegung erscheinen wird, so kann für diesmal die Beantwortung kurz gefaßt werden. Wie in allen Dingen, welche den Menschen betreffen, so darf auch in bezug auf Gesundheit und Krankheit die Sache nicht so gefaßt werden, als ob sie ohne weiteres « Strafe» und «Lohn» wären für das, was er, der Mensch, in einem früheren, oder vielleicht gar in «diesem» Leben begangen hat. Es kann zum Beispiel eine Person von einer Krankheit befallen werden, für welche gar keine Ursache nachgewiesen werden kann, weder im früheren, noch in dem gegenwärtigen Leben. Dann tritt die Krankheit gewissermaßen als ein « erstes » Ereignis in den menschlichen Lebenslauf ein, sie ist selbst eine «erste» Ursache. Sie wird dann eben ihre Wirkung in irgendeiner Art in dem folgenden Lebenslauf nach sich ziehen. Das Karmagesetz wirkt unbedingt überall; aber man darf nicht glauben, daß man überall bloß Wirkungen hat, zu denen die Ursachen in der Vergangenheit liegen; ebenso kann man es mit Ursachen zu tun haben, deren Wirkungen in der Zukunft liegen werden. Über die gesetzmäßigen Zusammenhänge kann nach den okkulten Erfahrungen mancherlei gesagt werden. Zum Beispiel zeigen sich Dinge, welche in einem Leben den Astralleib betreffen, in einem nächsten als eine Anlage des Ätherleibes. Lügt der Mensch häufig in seinem Leben, so ist das in eben diesem Leben nur einer Eigenschaft des Astralleibes zuzuschreiben. Die Wiederholung des Lügens aber teilt sich nach und nach dem Ätherleib mit, und als Folge zeigt sich in einem nächsten Leben eine leichtfertige, phlegmatische Art der Persönlichkeit, welche auf gewissen Eigenschaften des Ätherleibes beruht. Fügt ein Mensch seinen Mitmenschen viel Schmerzen zu, so beruht auch dies zunächst auf Merkmalen des Astralleibes; aber auch da wirkt die Wiederholung so, daß dem Ätherleib etwas mitgeteilt wird, was sich im nächsten Leben als melancholische Anlage zeigt, die ja auch auf Eigenschaften des Ätherleibes beruht. - Ein weiteres Beispiel kann angeführt werden. Wenn sich bei einer Person eine gewisse sinnwidrige Gewohnheit ausbildet, so beruht dies in dem entsprechenden Leben auf Merkmalen des Ätherleibes. Im nächsten Leben aber zeigt es sich, daß diese Gewohnheit auf die Zusammensetzung des physischen Leibes gewirkt hat. Und eben die hier vorhandene Wirkung zeigt sich als Krankheitsanlage. Man kann geradezu die Ursache einer krankhaften Veranlagung in einer Ausbildung schlechter Gewohnheiten in einem früheren Leben erkennen. Aber alle diese Zusammenhänge sind sehr kompliziert, und man kann Bestimmtes darüber nur auf Grund einzelner wirklicher okkulter Erfahrungen aussagen. Gesundheit ist im allgemeinen die Wirkung von guten, sinngemäßen Gewohnheiten in einem vorangegangenen Leben. Man kann nach vorliegenden okkulten Forschungen für einzelne Fälle zum Beispiel folgendes sagen: ein gedankenloses Leben führt in einem nächsten Dasein zu einer leichtlebigen Anlage, die sich insbesondere in Vergeßlichkeit, Gedächtnislosigkeit ausprägt, in einem weiteren Leben erscheint die Vergeßlichkeit als eine krankhafte Anlage, die gegenwärtig vielfach als «Nervosität» bezeichnet wird. Man wird das Karmagesetz erst dann richtig verstehen, wenn es nicht im Sinne der gewöhnlichen menschlichen Justizpflege, sondern in einem viel höheren aufgefaßt wird.