Herausgeber: Staatsorganismus als Pseudoorganismus

Quelle: GA 341, S. 093, 3. Ausgabe 1986, 0000

Im allgemeinen spricht R. Steiner dem Rechts- und Staatsleben den Charakter eines Organismus ab. Es besitzt nur die Gestalt eines organisierten Ordnungsgefüges. Für das eigene Wesen desselben gibt es keinen präzisen Ausdruck; man kann diesen mechanisierten Organismus des Rechts- und Staatslebens einen Pseudoorganismus oder nur im übertragenen Sinne kurz einen Organismus nennen.