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cdSteiner-CD
Soziale Dreigliederung


Wer vorhat, sich dauerhaft mit der sozialen Dreigliederung zu beschäftigen, findet in unserer Steiner-CD Soziale Dreigliederung den idealen Begleiter.

Mit ihrer Hilfe läßt sich das Werk Rudolf Steiners am besten erschliessen.

Enthalten sind seine Grundwerke zur sozialen Dreigliederung, Textsammlungen zu zentralen Aspekten der sozialen Dreigliederung, sowie ein Stichwortregister zur Gesamtausgabe.

- - Auszug - -

DAS DEMOKRATISCHE RECHTSLEBEN

Stellen aus dem Gesamtwerk Rudolf Steiners
5. Band

Zusammengestellt und kommentiert durch Sylvain Coiplet

Demokratie als Prinzip des Rechtslebens

Das Rechtsleben - im Sinne der sozialen Dreigliederung - entspricht demjenigen Teil des sozialen Lebens, der bisher Staat oder Politik genannt worden ist. Diese beiden Begriffe werden von Rudolf Steiner vermieden, weil sie zu stark belegt sind.

Wer an den Staat denkt, rechnet fast unweigerlich Elemente dazu, die bei einer sozialen Dreigliederung nicht mehr dem Staat unterstehen werden, wie zum Beispiel das Schulwesen oder die Geldschöpfung. Von Politik wird inzwischen überall gesprochen, wo ein bestimmtes Ziel bewußt verfolgt wird, im Unterschied zum Markt, der sich angeblich von selbst - wie durch ein Naturgesetz - reguliert. Die soziale Dreigliederung geht aber davon aus, daß alle Bereiche des sozialen Lebens bewußt gestaltet werden können. Dies gilt nicht nur für das Rechtsleben, sondern auch für das Wirtschaftsleben und das Geistesleben. Es muß nur dafür gesorgt werden, daß die Menschen auf die jeweils angemessene Art und Weise zusammenkommen.

Die Art und Weise, wie sich Menschen im Rechtsleben zusammensetzen sollen, nennt Rudolf Steiner Demokratie. Diesmal übernimmt er einen gängigen Begriff. Das hat aber nicht nur Vorteile. Gut daran ist, daß Rudolf Steiner damit klar machen kann, daß er das Rechtsleben auf der Gleichheit gründen will. Die Demokratie im modernen Sinne beschränkt sich aber nicht auf die Gleichheit. Es spielt immer das Ideal der Freiheit herein. Diese Unschärfe macht es manchem schwierig, der Argumentation von Rudolf Steiner zu folgen.

Das Besondere am Demokratiebegriff von Rudolf Steiner ist seine Einschränkung auf das Ideal der Gleichheit. Und dies geschieht nicht auf Kosten der Freiheit, sondern zu deren Gunsten. Die Freiheit hat im Bereich des Rechtslebens nichts zu suchen. Es bedeutet aber umgekehrt auch, daß das Rechtsleben dort nichts zu suchen hat, wo der Einzelne seine Freiheit behalten soll. Die Demokratie beschränkt sich auf die Mitbestimmung. Der Einzelne kann durch eine Mehrheit überstimmt werden. Von einer Selbstbestimmung des Einzelnen kann man nur dort sprechen, wo gar nicht abgestimmt wird, sondern dem Einzelnen überlassen wird, für sich selber Entscheidungen zu treffen. Dies fordert Rudolf Steiner für das Geistesleben, einschliesslich des Schulwesens, das deswegen entstaatlicht werden soll.

Manche Anhänger der sozialen Dreigliederung sehen in der Erneuerung des Rechtslebens eine Priorität. In der folgenden Textsammlung wurde versucht, die Aspekte des Rechtlebens hervorzuheben, die nach der Meinung Rudolf Steiners einer solchen Erneuerung bedürfen.

Eines fällt dabei auf: Auf die Einzelheiten des demokratischen Entscheidungsprozesses geht Rudolf Steiner gar nicht ein. Aus seiner Betonung des Gleichheitsgrundsatzes muß man also selber seine Schlüsse ziehen. Dies haben Vertreter der sozialen Dreigliederung wie Peter Schilinski und Joseph Beuys versucht, indem sie sich für eine Weiterentwicklung der Demokratie zu einer direkten Demokratie engagiert haben. Wie jede erfolgreiche Bewegung läuft sie Gefahr, sich zu verselbständigen und ihren Ursprung im Dreigliederungsansatz zu vergessen. In der Einleitung zum Abschnitt Direkte und indirekte Demokratie versuche ich daher, den inneren Zusammenhang zwischen sozialer Dreigliederung und direkter Demokratie deutlicher herauszuarbeiten, als es von Vertretern der sozialen Dreigliederung bisher gemacht wurde.

Statt auf Fragen des konkreten Abstimmungsmodus innerhalb des Rechtslebens konzentriert sich Rudolf Steiner lieber auf die grundsätzliche Frage, was dieses Rechtsleben überhaupt umfassen soll. Oft geht es um eine Beschränkung des Rechtslebens, aber nicht immer. In den Abschnitten Aufgabestellung der Demokratie, Arbeitsrecht als demokratische Aufgabe und Bodenrecht als demokratische Aufgabe wird deutlich, daß Rudolf Steiner seinem reinen Staat gelegentlich mehr Kompetenzen zuteilt als es heutigen Politikern lieb ist. Dies sollte man nicht als Kompromiß mit der damaligen Arbeiterbewegung mißverstehen. Genauso wenig wie der Boden kann für Rudolf Steiner die Arbeit zur Ware gemacht werden, was lange nicht bedeutet, daß sie beide verstaatlicht werden sollen. Das dritte Element, das Kapital, das nach Rudolf Steiner auch nicht zur Ware gemacht werden kann, wird nicht hier, sondern in der Textsammlung zum Geistesleben behandelt, weil Rudolf Steiner zwar das Eigentumsrecht zu den staatlichen Aufgaben rechnet, es ihm aber beim Kapital darum geht, daß es am Einsatz von Fähigkeiten und damit am Geistesleben gebunden bleibt. Umgekehrt wird man in dieser Textsammlung zum Rechtsleben nichts über Währung und Geldschöpfung finden. Rudolf Steiner rechnet beide eindeutig zu den Aufgaben des Wirtschaftslebens - auch wenn manche Vertreter der sozialen Dreigliederung ihm darin nicht folgen mögen - und werden daher hier in der Textsammlung zum Wirtschaftsleben behandelt.

Die Einführung einer sozialen Dreigliederung würde nach Rudolf Steiner auch zu einer Erneuerung des Steuerrechts führen. Die entsprechenden Stellen werden im Abschnitt Steuer und Zwang als staatliche Mitteln aufgeführt. Wie bei der Frage der direkten Demokratie zeigt sich dort schnell, daß es ein Fehler wäre, für die von Rudolf Steiner angeregte Ausgabesteuer zu werben, ohne den inneren Zusammenhang mit der sozialen Dreigliederung aufzuzeigen. Die negativen Aspekte einer Ausgabesteuer lassen sich nämlich nur durch eine soziale Dreigliederung vermeiden.

Mit diesen einführenden Worten hoffe ich klar gemacht zu haben, daß diese Textsammlung zum Rechtsleben erst zusammen mit den beiden anderen Textsammlungen zum Wirtschaftsleben und Geistesleben zu einem ausgewogenen Bild der sozialen Dreigliederung verhelfen kann.

Staat und Demokratie in den Kernpunkten
Parlamentarisieren nur im Rechtsleben möglich
Mündigkeit als gleiche Urteilsfähigkeit
Gesamtwille nur im Rechtsleben möglich
Demokratie als Abschleifen einseitiger Interessen
Demokratische Wahrheit durch Zusammenwirken
Rechtsbewußtsein entsteht aus Begegnung statt Begabung
Menschen äußerlich körperlich und daher rechtlich gleich
Reine Demokratie statt Streik
Demokratie als neuzeitlicher Impuls
Demokratie als arithmetisches Mittel
Recht durch Zusammenwirken statt Geburt und Konvention
Konvention durch materialistische Demokratie

Zum Verständnis: Die erste Aufgabe ist hier die Überwindung der Phrase im Geistesleben, die dritte Aufgabe die Überwindung der Routine im Wirtschaftsleben.

Demokratie lange latent geblieben
Allgemein-menschliche Demokratie statt Klassenkampf

Zum Verständnis: In Oberschlesien mußte abgestimmt werden, ob das Gebiet Deutschland oder Polen zukommen soll. Steiner plädiert stattdessen für eine Autonomie als dritte Lösung:

Äußere Stände und innere Demokratie
Demokratisches statt Natur- und historisches Recht
Über rechtliche Frage muß jeder ein Urteil haben

Was ist Recht?

Positive Auswirkung auf Gesamtheit als Bedingung eines Rechts
Recht als Zurechtrücken

Demokratisches oder konservatives Rechtsleben

Monarchie nur durch Historismus zu rechtfertigen
Demokratie zu konservativ, Nationalismus antisemitisch
Sicherheitsdienst demokratisch oder konservativ

Rechtsleben und Gefühlsleben

Rechts- und Gefühlsleben
Astralleib wird durch Demokratie bewußt

Demokratie als Leben oder Abstraktion

Vom Leben lernen statt mit ihm demokratisch fertig zu werden
Gesetze durch Menschen statt abstrakt
Demokratie als abstrakte Gemeinschaft
Rechts- als Menschheitsboden
Menschliche Demokratie statt tote Paragraphen
Intellektuelle Übertreibung auf Recht beschränken
Demokratisches als lebendiges Recht
Rechtliches Denken als formale Abstraktion

Demokratie als Zwang oder Freiheit

Demokratie statt geistig-wirtschaftliche Macht
Demokratisches Streben aus geistig-wirtschaftlichem Zwang

Steuer und Zwang als staatliche Mitteln

Neues Steuersystem aus sozialer Dreigliederung
Ausgabe- als allgemeine statt indirekte Steuer
Ausgabe- statt indirekte Steuer
Genießer soll Steuer bezahlen
Frage nach Steuersystem noch verfrüht
Staatsfinanzierung durch zwangsmäßige Ausgabesteuer

Steiner deutet an anderer Stelle an, daß die Finanzierung des Geisteslebens unter Umständen auch über Zwangsabgaben laufen kann. Dies ist der Fall, wenn damit Rechten (Steiner meint wahrscheinlich unter anderem an das Recht auf Erziehung) entsprochen wird. Siehe dazu oben das Schlagwort «Staat und Demokratie in den Kernpunkten».

Individuelle statt gruppenmäßige Besteuerung
Gleichheit vor der Steuer
Einkommenssteuer abstrakt, Ausgabesteuer konkret
Steuer falscher Weg zur Vermeidung des Luxus
Steuer falscher Weg zur Verringerung des Bodenpreises
Erbschaftssteuer fragwürdig

Diese Stelle wird besonders interessant, wenn man sie zusammen nimmt mit der Stelle über «Positive Auswirkung auf Gesamtheit als Bedingung eines Rechts.»

Schenkung durch Steuer benebelt

Aufgabestellung der Demokratie

Staat bei Dreigliederung nicht arbeitslos
Rechtliche Gleichheit statt nur Renaissance des römischen Rechts
Bürgerliche Demokratie übersieht Proletariat
Menschenrechte statt Vorrechte
Menschenrechte statt Besitz und Zwangsarbeit
Besitz- und Arbeiterrechte durch demokratischen Rechtsstaat
Arbeits- und Besitz- als Rechts- statt Zwangsverhältnis

Arbeitsrecht als demokratische Aufgabe

Demokratie erst wert durch soziales Hauptgesetz
Schwerarbeit gleich weniger Arbeit
Demokratie allein hilft bei Arbeitszeit nicht
Auch Minimal- statt nur Maximalarbeitszeit
Preis der Ware durch Arbeit statt Preis der Arbeit durch Ware
Minimal- und Maximalarbeitszeit
Physische und geistige Arbeitszeit demokratisch festgelegt
Angeborenes Rechtsbewußtsein will Arbeits- statt Müßiggängerrecht
Bürgertum im Einsatz für Demokratie inkonsequent geblieben
Demokratie soll Warencharakter der Arbeit überwinden
Arbeit darf nicht wie Ware restlos verbraucht werden
Arbeitsrecht durch Gesetz als Staatsprinzip
Arbeit als demokratische, Einkommen als wirtschaftliche Frage
Demokratische statt handwerkliche Arbeit
Arbeitszeit durch demokratisches statt Einzelurteil
Recht und Demokratie gegen egoistische Arbeit
Arbeitsschutz und -versicherungen nur Viertelmaßnahmen
Arbeitswille durch Demokratie
Demokratische durch soziale Frage verändert

Bodenrecht als demokratische Aufgabe

Politik und Parteien

Zeitgeschichtliche Vorträge keine politische Vorträge

Siehe dazu auch die Stelle über «Okkulte Logen als Parallelströmung zur Demokratieª: Dort will Steiner weder für noch gegen die Demokratie aussprechen, um keine Politik zu treiben.

Individual-Sozialdemokratie statt Sozialdemokratie
Haltung der Dreigliederer zu den Parteien
Alte Parteien meiden, keine neue gründen
Parlament voll von egoistischen Interessen
Sozialdemokratie als hölzernes Eisen
Landwirtschaft konservativ und Industrie liberal
Parteien als Mumiensammlungen
Soziale Dreigliederung ist keine Politik
Unpolitisches Geistesleben durch Dreigliederung erst zu erringen
Parteien als Karikatur der geistigen Welt
Parteien als ahrimanisch oder luziferisch

In dieser Rückführung der Parteien auf solche geistige Wesen sieht Wilfried Heidt (Info3 Extra I/1989, S.9) ein Argument gegen die repräsentative und für die direkte Demokratie.

Ferne zur Politik als Egoismus und Sektiererei
Lüge als Methode der Politik
Politisches auch in der Politik überwinden

Anläßlich der Diskussion über die Satzung der Anthroposophischen Gesellschaft kommt Steiner dazu, über Artikel 4 zu sprechen, wo steht, daß diese Gesellschaft die Politik nicht als in ihren Aufgaben liegend betrachtet.

Dreigliederung nicht an Parteien heranzutragen
Parteimenschen können nicht anders als Dreigliederung umzudeuten

Demokratie und soziale Dreigliederung

Dreigliederung statt westliche Demokratie
Amerikanische Herrschaft statt edler Demokratie
Dreigliederung als Grundlage der Demokratie
Demokratie stirbt an Demokratie
Krebs- und Kriegsgefahr durch Fremdvertretung im Parlament
Demokratie durch Liquidierungsregierung
Reiner Staat demokratisch, Totalstaat diktatorisch
Staatswirtschaft notfalls möglich wenn undemokratisch
Ehrliche Demokratie sondert Geistes- und Wirtschaftsleben aus
Gefahr wirtschaftlich-geistiger Vertretung im Parlament
Einheitsstaat begünstigt Ahriman auch wenn demokratisch
Wirtschaftliche Vertretung neben statt im Parlament
Dreigliederung statt Demokratie oder Diktatur

Einseitige Fixierung auf Demokratie

Okkulte Logen als Parallelströmung zur Demokratie
Heutige Zeit demokratie- statt initiationssüchtig
Demokratie als Teilwahrheit der Dreigliederung
Totale Demokratie als Karikatur

Direkte und indirekte Demokratie

Mittelbare oder unmittelbare Demokratie
Schweizerische Demokratie ersetzt Dreigliederung nicht
Gesetze durch direkte oder indirekte Demokratie
Mündige entscheiden mittelbar oder unmittelbar demokratisch
Direkte und indirekte Demokratie beschränken
Drei Ideale statt drei Parlamente oder Volksentscheide
Selbstbeschränkung von Demokratie als Vertretung oder Referendum
Idealismus Ideal, Demokratismus Natur Mitteleuropas
Erfindung der Freiheit als Aufgabe Europas für die Welt
Schweizerische Demokratie nur scheinbare Demokratie
Schweiz vom römischen Recht und Rechtsstaat unberührt

Legitimierung der Dreigliederung

Verständnis statt Revolution oder Referendum
Diktatur durch demokratischen Trieb unmöglich
Mehrheit für Dreigliederung Willens- statt Beobachtungsfrage
Minderheit darf mitwählen
Dreigliederung ohne Mehrheit nur kurzfristig möglich

Mit diesem letzten Satz würde Wilfried Heidt nicht viel anfangen können. Für ihn bedingen sich Demokratie und soziale Dreigliederung nicht gegenseitig. Er hält stattdessen einseitig die (direkte) Demokratie für die Bedingung der sozialen Dreigliederung. Aus jeder Stelle, wo Steiner sich für eine weite Verbreitung der Idee der sozialen Dreigliederung ausspricht, macht Heidt einen Beleg für diese seine These. Steiner würde es natürlich um die demokratische Legitimierung der sozialen Dreigliederung gehen. Heidt reflektiert hier an Steiner vorbei: Wer sich wie Steiner für wilde Betriebsräte und Kulturräte einsetzt, der will erst einmal Tatsachen schaffen. Sie brauchen eine solche breite Basis, daß auch eine demokratische Mehrheit es nie wagen würde, sie rückgängig zu machen. Zwei von Heidt (Sozialwissenschaftliches Forum, Band 4, S.114+134-135) zusätzlich angeführte Stellen möchte ich nun trotz dieser Einschränkung doch noch erwähnen.

Breite Aufklärung über Dreigliederung notwendig
Anthroposophische Gesellschaft soll über Dreigliederung aufklären

Hierarchie oder Gleichberechtigung der Glieder

Staat als Grundlage der Struktur der sozialen Verhältnisse

Wilfried Heidt (Sozialwissenschaftliches Forum, Bd. 4, S. 122) greift die Behauptung auf, daß die «Gesetzgebungen, die politischen Organisationen (…) die Grundlage für die Struktur der sozialen Verhältnisse» bilden. Daraus macht er, daß der Staat auch die Weichen für Geistes- und Wirtschaftsleben stellt und zu stellen hat. Aus dem Zusammenhang ergibt sich aber, daß Steiner hier nicht das Staatliche, sondern das Geistige aufwerten will. Die äußere soziale Gestaltung muß den Geist dadurch berücksichtigen, daß sie ihn aus dem Staat herausragen läßt. Dieser Geist wirkt sich dann befruchtend auf den Staat aus, besonders auf seine Zusammenarbeit mit den anderen Staaten. Siehe auch unten unter dem Titel «Beziehung der Demokratie zum Geistesleben» den Untertitel «Gegenseitige Befruchtung».

Staat bei Ab- statt Einsetzung des Unternehmers übergeordnet

Die zwei Sätze «Die drei Sphären stehen nicht nebeneinander. Der staatliche Organismus ist allen einzelnen übergeordnet» werden von Wilfried Heidt aus ihrem Zusammenhang herausgenommen und benutzt, um seine These zu stützen, daß der Staat allgemein über das Geistes- und Wirtschaftsleben steht (Sozialwissenschaftliches Forum, Band 4, S. 119).

Rechts- neben statt unter dem Wirtschaftsleben

Beziehung des Rechtslebens zu den anderen Gliedern

Demokratie statt Begabung und Erfahrung
Auswirkung des Rechts auf Wirtschafts- und Geistesleben

Beziehung der Demokratie zum Wirtschaftsleben

Kapitalistische Manipulierung der Demokratie
Vergöttlichung des Staates durch Unternehmer
Sozialisierung statt Demokratisierung der Betriebe
Demokratie den Trusts unterlegen
Tausch und tyrannische Demokratie
Streben nach Demokratie durch Industrialismus
Parlament auch nicht durch Ausschüsse voll wirtschaftsfähig

Beziehung der Demokratie zum Geistesleben

Katholische Kirche blutsgebunden statt demokratisch

Gegenseitige Befruchtung

Volksbildung als Verbeugung vor Demokratie
Gesundes Rechtsbewußtsein als unerwünschte Folge der Volksbildung
Inspiriertes Recht durch Rechtswissenschaft als ihr Vor- statt Abbild
Bildung als Bedingung der Demokratie
Staat kann Beamte und Wähler nur prüfen statt ausbilden
Demokraten keine Analphabeten
Phasen der demokratischen Erziehung des Kindes
Von der Autorität zur Demokratie

Demokratisierung des Geisteslebens?

Unmöglichkeit einer Demokratisierung der Begabungen
Geheimwissen durch Anthroposophie demokratisiert statt nationalisiert
Nur Verbreitung, nicht Erlangung von Geheimwissen demokratisierbar
Anthroposophische Gesellschaft: demokratisch oder aristokratisch?
Liebegewordene schweizerische Demokratie berücksichtigen

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