![]() |
|||||||||
|
|
|
- - Auszug - - DAS DEMOKRATISCHE RECHTSLEBEN
Stellen aus dem Gesamtwerk Rudolf Steiners Zusammengestellt und kommentiert durch Sylvain Coiplet Demokratie als Prinzip des RechtslebensDas Rechtsleben - im Sinne der sozialen Dreigliederung - entspricht demjenigen Teil des sozialen Lebens, der bisher Staat oder Politik genannt worden ist. Diese beiden Begriffe werden von Rudolf Steiner vermieden, weil sie zu stark belegt sind. Wer an den Staat denkt, rechnet fast unweigerlich Elemente dazu, die bei einer sozialen Dreigliederung nicht mehr dem Staat unterstehen werden, wie zum Beispiel das Schulwesen oder die Geldschöpfung. Von Politik wird inzwischen überall gesprochen, wo ein bestimmtes Ziel bewußt verfolgt wird, im Unterschied zum Markt, der sich angeblich von selbst - wie durch ein Naturgesetz - reguliert. Die soziale Dreigliederung geht aber davon aus, daß alle Bereiche des sozialen Lebens bewußt gestaltet werden können. Dies gilt nicht nur für das Rechtsleben, sondern auch für das Wirtschaftsleben und das Geistesleben. Es muß nur dafür gesorgt werden, daß die Menschen auf die jeweils angemessene Art und Weise zusammenkommen. Die Art und Weise, wie sich Menschen im Rechtsleben zusammensetzen sollen, nennt Rudolf Steiner Demokratie. Diesmal übernimmt er einen gängigen Begriff. Das hat aber nicht nur Vorteile. Gut daran ist, daß Rudolf Steiner damit klar machen kann, daß er das Rechtsleben auf der Gleichheit gründen will. Die Demokratie im modernen Sinne beschränkt sich aber nicht auf die Gleichheit. Es spielt immer das Ideal der Freiheit herein. Diese Unschärfe macht es manchem schwierig, der Argumentation von Rudolf Steiner zu folgen. Das Besondere am Demokratiebegriff von Rudolf Steiner ist seine Einschränkung auf das Ideal der Gleichheit. Und dies geschieht nicht auf Kosten der Freiheit, sondern zu deren Gunsten. Die Freiheit hat im Bereich des Rechtslebens nichts zu suchen. Es bedeutet aber umgekehrt auch, daß das Rechtsleben dort nichts zu suchen hat, wo der Einzelne seine Freiheit behalten soll. Die Demokratie beschränkt sich auf die Mitbestimmung. Der Einzelne kann durch eine Mehrheit überstimmt werden. Von einer Selbstbestimmung des Einzelnen kann man nur dort sprechen, wo gar nicht abgestimmt wird, sondern dem Einzelnen überlassen wird, für sich selber Entscheidungen zu treffen. Dies fordert Rudolf Steiner für das Geistesleben, einschliesslich des Schulwesens, das deswegen entstaatlicht werden soll. Manche Anhänger der sozialen Dreigliederung sehen in der Erneuerung des Rechtslebens eine Priorität. In der folgenden Textsammlung wurde versucht, die Aspekte des Rechtlebens hervorzuheben, die nach der Meinung Rudolf Steiners einer solchen Erneuerung bedürfen. Eines fällt dabei auf: Auf die Einzelheiten des demokratischen Entscheidungsprozesses geht Rudolf Steiner gar nicht ein. Aus seiner Betonung des Gleichheitsgrundsatzes muß man also selber seine Schlüsse ziehen. Dies haben Vertreter der sozialen Dreigliederung wie Peter Schilinski und Joseph Beuys versucht, indem sie sich für eine Weiterentwicklung der Demokratie zu einer direkten Demokratie engagiert haben. Wie jede erfolgreiche Bewegung läuft sie Gefahr, sich zu verselbständigen und ihren Ursprung im Dreigliederungsansatz zu vergessen. In der Einleitung zum Abschnitt Direkte und indirekte Demokratie versuche ich daher, den inneren Zusammenhang zwischen sozialer Dreigliederung und direkter Demokratie deutlicher herauszuarbeiten, als es von Vertretern der sozialen Dreigliederung bisher gemacht wurde. Statt auf Fragen des konkreten Abstimmungsmodus innerhalb des Rechtslebens konzentriert sich Rudolf Steiner lieber auf die grundsätzliche Frage, was dieses Rechtsleben überhaupt umfassen soll. Oft geht es um eine Beschränkung des Rechtslebens, aber nicht immer. In den Abschnitten Aufgabestellung der Demokratie, Arbeitsrecht als demokratische Aufgabe und Bodenrecht als demokratische Aufgabe wird deutlich, daß Rudolf Steiner seinem reinen Staat gelegentlich mehr Kompetenzen zuteilt als es heutigen Politikern lieb ist. Dies sollte man nicht als Kompromiß mit der damaligen Arbeiterbewegung mißverstehen. Genauso wenig wie der Boden kann für Rudolf Steiner die Arbeit zur Ware gemacht werden, was lange nicht bedeutet, daß sie beide verstaatlicht werden sollen. Das dritte Element, das Kapital, das nach Rudolf Steiner auch nicht zur Ware gemacht werden kann, wird nicht hier, sondern in der Textsammlung zum Geistesleben behandelt, weil Rudolf Steiner zwar das Eigentumsrecht zu den staatlichen Aufgaben rechnet, es ihm aber beim Kapital darum geht, daß es am Einsatz von Fähigkeiten und damit am Geistesleben gebunden bleibt. Umgekehrt wird man in dieser Textsammlung zum Rechtsleben nichts über Währung und Geldschöpfung finden. Rudolf Steiner rechnet beide eindeutig zu den Aufgaben des Wirtschaftslebens - auch wenn manche Vertreter der sozialen Dreigliederung ihm darin nicht folgen mögen - und werden daher hier in der Textsammlung zum Wirtschaftsleben behandelt. Die Einführung einer sozialen Dreigliederung würde nach Rudolf Steiner auch zu einer Erneuerung des Steuerrechts führen. Die entsprechenden Stellen werden im Abschnitt Steuer und Zwang als staatliche Mitteln aufgeführt. Wie bei der Frage der direkten Demokratie zeigt sich dort schnell, daß es ein Fehler wäre, für die von Rudolf Steiner angeregte Ausgabesteuer zu werben, ohne den inneren Zusammenhang mit der sozialen Dreigliederung aufzuzeigen. Die negativen Aspekte einer Ausgabesteuer lassen sich nämlich nur durch eine soziale Dreigliederung vermeiden. Mit diesen einführenden Worten hoffe ich klar gemacht zu haben, daß diese Textsammlung zum Rechtsleben erst zusammen mit den beiden anderen Textsammlungen zum Wirtschaftsleben und Geistesleben zu einem ausgewogenen Bild der sozialen Dreigliederung verhelfen kann.
Zum Verständnis: Die erste Aufgabe ist hier die Überwindung der Phrase im Geistesleben, die dritte Aufgabe die Überwindung der Routine im Wirtschaftsleben.
Zum Verständnis: In Oberschlesien mußte abgestimmt werden, ob das Gebiet Deutschland oder Polen zukommen soll. Steiner plädiert stattdessen für eine Autonomie als dritte Lösung:
Was ist Recht?
Demokratisches oder konservatives Rechtsleben
Rechtsleben und Gefühlsleben
Demokratie als Leben oder Abstraktion
Demokratie als Zwang oder Freiheit
Steuer und Zwang als staatliche Mitteln
Steiner deutet an anderer Stelle an, daß die Finanzierung des Geisteslebens unter Umständen auch über Zwangsabgaben laufen kann. Dies ist der Fall, wenn damit Rechten (Steiner meint wahrscheinlich unter anderem an das Recht auf Erziehung) entsprochen wird. Siehe dazu oben das Schlagwort «Staat und Demokratie in den Kernpunkten».
Diese Stelle wird besonders interessant, wenn man sie zusammen nimmt mit der Stelle über «Positive Auswirkung auf Gesamtheit als Bedingung eines Rechts.»
Aufgabestellung der Demokratie
Arbeitsrecht als demokratische Aufgabe
Bodenrecht als demokratische AufgabePolitik und Parteien
Siehe dazu auch die Stelle über «Okkulte Logen als Parallelströmung zur Demokratieª: Dort will Steiner weder für noch gegen die Demokratie aussprechen, um keine Politik zu treiben.
In dieser Rückführung der Parteien auf solche geistige Wesen sieht Wilfried Heidt (Info3 Extra I/1989, S.9) ein Argument gegen die repräsentative und für die direkte Demokratie.
Anläßlich der Diskussion über die Satzung der Anthroposophischen Gesellschaft kommt Steiner dazu, über Artikel 4 zu sprechen, wo steht, daß diese Gesellschaft die Politik nicht als in ihren Aufgaben liegend betrachtet.
Demokratie und soziale Dreigliederung
Einseitige Fixierung auf Demokratie
Direkte und indirekte Demokratie
Legitimierung der Dreigliederung
Mit diesem letzten Satz würde Wilfried Heidt nicht viel anfangen können. Für ihn bedingen sich Demokratie und soziale Dreigliederung nicht gegenseitig. Er hält stattdessen einseitig die (direkte) Demokratie für die Bedingung der sozialen Dreigliederung. Aus jeder Stelle, wo Steiner sich für eine weite Verbreitung der Idee der sozialen Dreigliederung ausspricht, macht Heidt einen Beleg für diese seine These. Steiner würde es natürlich um die demokratische Legitimierung der sozialen Dreigliederung gehen. Heidt reflektiert hier an Steiner vorbei: Wer sich wie Steiner für wilde Betriebsräte und Kulturräte einsetzt, der will erst einmal Tatsachen schaffen. Sie brauchen eine solche breite Basis, daß auch eine demokratische Mehrheit es nie wagen würde, sie rückgängig zu machen. Zwei von Heidt (Sozialwissenschaftliches Forum, Band 4, S.114+134-135) zusätzlich angeführte Stellen möchte ich nun trotz dieser Einschränkung doch noch erwähnen.
Hierarchie oder Gleichberechtigung der Glieder
Wilfried Heidt (Sozialwissenschaftliches Forum, Bd. 4, S. 122) greift die Behauptung auf, daß die «Gesetzgebungen, die politischen Organisationen (…) die Grundlage für die Struktur der sozialen Verhältnisse» bilden. Daraus macht er, daß der Staat auch die Weichen für Geistes- und Wirtschaftsleben stellt und zu stellen hat. Aus dem Zusammenhang ergibt sich aber, daß Steiner hier nicht das Staatliche, sondern das Geistige aufwerten will. Die äußere soziale Gestaltung muß den Geist dadurch berücksichtigen, daß sie ihn aus dem Staat herausragen läßt. Dieser Geist wirkt sich dann befruchtend auf den Staat aus, besonders auf seine Zusammenarbeit mit den anderen Staaten. Siehe auch unten unter dem Titel «Beziehung der Demokratie zum Geistesleben» den Untertitel «Gegenseitige Befruchtung».
Die zwei Sätze «Die drei Sphären stehen nicht nebeneinander. Der staatliche Organismus ist allen einzelnen übergeordnet» werden von Wilfried Heidt aus ihrem Zusammenhang herausgenommen und benutzt, um seine These zu stützen, daß der Staat allgemein über das Geistes- und Wirtschaftsleben steht (Sozialwissenschaftliches Forum, Band 4, S. 119).
Beziehung des Rechtslebens zu den anderen Gliedern
Beziehung der Demokratie zum Wirtschaftsleben
Beziehung der Demokratie zum Geistesleben
Gegenseitige Befruchtung
Demokratisierung des Geisteslebens?
Noch nicht einem bestimmten Thema zugeordnet
Sylvain Coiplet |
![]()
|