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cdSteiner-CD
Soziale Dreigliederung


Wer vorhat, sich dauerhaft mit der sozialen Dreigliederung zu beschäftigen, findet in unserer Steiner-CD Soziale Dreigliederung den idealen Begleiter.

Mit ihrer Hilfe läßt sich das Werk Rudolf Steiners am besten erschliessen.

Enthalten sind seine Grundwerke zur sozialen Dreigliederung, Textsammlungen zu zentralen Aspekten der sozialen Dreigliederung, sowie ein Stichwortregister zur Gesamtausgabe.

- - Auszug - -

DAS FREIE GEISTESLEBEN

Stellen aus dem Gesamtwerk Rudolf Steiners
3. Band

Zusammengestellt und kommentiert durch Sylvain Coiplet

Freiheit als Prinzip des Geisteslebens

In Kürze: Wohin mit dem Geistesleben ?

Religion, Kunst und Wissenschaft

Dreigliederung des Geisteslebens in Religion, Kunst und Wissenschaft

Erziehung als Entwicklung der Fähigkeiten

Freiheit durch Erziehung statt durch Geburt

Entwicklung der Erziehung zur Freiheit

Im Eingangszitat dieser Sammlung wird schon angedeutet, wie die Entwicklung der Erziehung zur Freiheit verlaufen ist. Dort heißt es nämlich: « Innerhalb des Staatsgefüges ist das Geistesleben zur Freiheit herangewachsen; es kann in dieser Freiheit nicht richtig leben, wenn ihm nicht die volle Selbstverwaltung gegeben wird. » (siehe beim Kapitel « Freiheit als Prinzip des Geisteslebens » das Stichwort « In Kürze: Wohin mit dem Geistesleben ? » ). Damit es soweit kommen konnte, mußte aber erst einmal « das Erziehungswesen und damit das öffentliche Geistesleben den Kreisen, die es im Mittelalter innehatten, abgenommen und dem Staate überantwortet » werden. Was nur als Übergangsphase Sinn gemacht hat, kann leider leicht verabsolutiert werden. Die Staatsschule wird dann für den Gipfel der Freiheit gehalten. Wer hier nicht absolut sein will, gilt als klerikal-mittelalterlich. Die Befürworter der Staatschule sind auch oft nicht unbefangen genug, um gestehen zu können, daß klerikale Erziehungsminister dem Erziehungswesen mitunter mehr Freiheit gelassen haben als ihre angeblich liberale Kollegen. Dies gehört aber zu einer gewissenhaften Geschichte der Erziehung zur Freiheit.

Ablehnung der Staatsschule heißt nicht unbedingt Klerikalismus

Waldorfschule als freie Gelehrtenrepublik

Tüchtige Lehrer werden naturgemäß zu Autoritäten
Pädagogik soll von Lehrern gelehrt werden
Freiwilliges Hinneigen zu veränderbaren, sachspezifischen Autoritäten
Waldorfschule als verwaltungs- statt regierungsmäßige Republik
Lehrerkonferenz als Republik: Jeder Lehrer ist der Souverän
Waldorfschulverfassung republikanisch-demokratisch
Geistige Einheit einer Gruppe erschwert die weitere Aufnahme
Lehrerrepublik kann Schulverwaltung delegieren
Mißtrauenantrag gegen Delegierten nicht vertuschen

Freiheit und Individualismus

Von der Philosophie der Freiheit zur Entwicklung der Begabungen
Quelle des Individuellen liegt im Vorgeburtlichen

Gleichheit im Geiste

Geistesleben und Korporation

Korporation als Einrichtung des Geisteslebens

Anthroposophen als Korporation

Die Anthroposophen sind aber nur ein Beispiel. Von Korporation kann bei jeder Einrichtung des Geisteslebens die Rede sein.

Freie Wahl der geistigen Korporation

Steiner hält aber nicht immer unbedingt Korporationen und Eigenständigkeit des Geisteslebens für vereinbar. Wahrscheinlich beschränkt sich hier seine Kritik auf die bisherigen Korporationen.

Freies Geistesleben statt Korporationen

Eine weitere Stelle sagt wahrscheinlich genauso wenig darüber, was Steiner selber unter Korporation versteht. Hier wird nämlich Korporation mit Organisation gleichgesetzt, eine Bezeichnung, die sich bei Steiner eher auf rechtliche (insbesondere militärische!) Einrichtungen bezieht .

Im Wirtschaftsleben Assoziation statt Organisation und Korporation

Diese Unterscheidung zwischen Assoziation und Korporation sagt also weniger über die Korporation als über die Assoziation aus. Dem Wort Korporation gibt Steiner aber an einer anderen Stelle eine eigene Bedeutung: Bezeichnend für diese Art der Korporation ist nicht nur die Freiheit der Zugehörigkeit, sondern auch wer dazu gehört. Darin unterscheidet sie sich von einer Assoziation.

Korporation als Organisation des Gleichen

Es ist daher verständlich, wie bestimmte wirtschaftliche Verbände zu geistigen Korporationen werden können.

Geistige Korporationen statt Gewerkschaften

Von diesen Berufsverbänden unterscheiden sich die russischen Semstwos, die in sich Landwirtschaft und Industrie als Ungleiches assoziieren.

Semstwos wirtschaftliche Assoziationen statt geistige Korporationen

Korporation als Einrichtung des Wirtschaftslebens

Steiner hält sich selber nicht immer an der von ihm vorgenommenen Unterscheidung zwischen geistiger Korporation und wirtschaftlicher Assoziation. Er spricht nämlich mehrfach von wirtschaftlichen Korporationen. Zunächst einige zweideutige Stellen. Hier könnte von Wirtschaftskorporation die Rede sein, weil es noch darum geht, was das Geistesleben für das Wirtschaftsleben darstellt.

Geistesleben für Wirtschaft eine Wirtschaftskorporation
Lehrer gehört einer Wirtschaftskorporation

Andere Stellen lassen sich dadurch einigermaßen entschärfen, daß sie sich nicht auf das Ideal des Wirtschaftslebens, die Assoziation, sondern auf das bisherige Wirtschaftsleben beziehen.

Wirtschaftsleben ehemals eigenständig durch Korporationen
Wirtschaftskorporationen suchen Schutz des Staates
Von der wirtschaftlichen Korporation über die Freiheit zur Staatswirtschaft
Geistesleben durch Unterstützung wirtschaftlicher Korporationen geschwächt

Steiner spricht aber auch dort von Wirtschaftskorporationen, wo einerseits das Geistesleben gar keine Rolle mehr spielt und wo es anderseits um das zukünftig ideal gestaltete Wirtschaftsleben geht, zum Beispiel bei der Preisbildung.

Preise durch Wirtschaftskorporationen bestimmt
Preisbildung durch wirtschaftliche Korporationen statt Markt

Diese beiden Fälle stehen nicht allein. Steiner benutzt immer wieder die Ausdrücke Korporation und Assoziation gleichbedeutend.

Korporation gleichbedeutend mit Assoziation
Assoziation als Gegenüberstehen von Korporationen
Wirtschaftliche genossenschaftliche Korporationen als Assoziation
Korporatives oder assoziatives statt ahrimanisches Wirtschaftsleben
Sozialisierung durch immer größere wirtschaftliche Korporationen

Bei einigen Stellen geht es bei der Bezeichnung «wirtschaftliche Korporation» wenigstens um die Abgrenzung zwischen Wirschaftsleben und Rechtsleben.

Wirtschaftliche Korporationen statt Demokratie
Durch wirtschaftliche Korporationen nur Preise, kein Arbeitsrecht

Korporation im Sinne von Einrichtung

Bisher ging es beim Ausdruck Korporation wenigstens abwechselnd um das Geistesleben oder um das Wirtschaftleben. Es gibt aber auch Stellen, wo von geistigen und wirtschaftlichen Korporationen unmittelbar nacheinander die Rede ist.

Einzelmenschen im Rechts-, Korporationen im Geistes- und Wirtschaftsleben
Freie geistige und halbpersönliche wirtschaftliche Korporationen

Ob die Bezeichnung Korporation bei der folgenden Stelle gleichermaßen gilt für das Geistesleben und das Wirschaftsleben gilt läßt sich nur entscheiden, wenn man sich die «Grundlinien der Philosophie des Rechts» von Hegel erarbeitet hat. Dies ist nicht mein Fall.

Hegelscher Staat lässt noch freie Korporationen zu

Sogar diese letzte Einschränkung auf das Geistesleben und das Wirtschaftsleben fällt bei den folgenden Stellen weg. Die Verwirrung ist nun total. Korporation heißt hier bloß Einrichtung, ganz egal auf welchem Lebensgebiet.

Dreigliederung durch auf ein Gebiet beschränkte Korporationen
Wirtschaftliche Assoziationen und allerlei Korporationen
Geistesleben durch Unterstützung staatlicher Korporationen geschwächt

Korporation und soziale Dreigliederung

Hier ist die Initiative eines Kulturrates besonders wichtig (siehe Kapitel über « Kulturrat »). Damit sollte betont werden, daß eine Zweigliederung in Staat und Wirtschaft(sräte) vermieden und stattdessen wirklich auf eine Dreigliederung hingearbeitet werden sollte. Eine interessante Frage ist aber auch, wie weit Einrichtungen und Mitarbeiter von Einrichtungen, die aus der Anthroposophie heraus versuchen, Religion oder Erziehung zu erneuern, öffentlich für eine sozialen Dreigliederung eintreten sollen.

Waldorfschule kämpft implizit gegen Grundschulgesetz
Propaganda sollen Dreigliederer statt Waldorflehrer übernehmen

Kommentar: Was aber für die Waldorschule stimmt, gilt nicht unbedingt für die Anthroposophische Gesellschaft.

Anthroposophen zu feige, um sich öffentlich für freies Geistesleben einzusetzen

Kulturrat und Weltschulverein

Die erste Versammlung zur Begründung eines freien, nicht-staatlichen Kulturrates fand am 29. Mai 1919 (vorgesehen für GA 330a, aber leider noch nicht erschienen). Das Hauptziel war, der einseitigen Beschäftigung mit den Betriebsräten entgegenzuwirken, damit aus ihrem Erfolg kein Mißerfolg der Bewegung für eine soziale Dreigliederung wird. Die Versammlung wurde vom Bund für Dreigliederung einberufen. Die Anregung ging von Steiner aus, der vor der Vereinseitigung gewarnt hatte. Daraus einen Aufruf (mehr) zu machen, ist aber nicht seine Idee gewesen.

Kulturrat noch schwieriger zu gründen als Betriebsräte

Unger: Aufruf zur Gründung eines Kulturrates von Steiner angeregt worden

Kulturrat statt Kultur-Unrat und kleinliche Anthroposophie
Erfolgreiche Betriebsräte ohne Kulturrat doch Mißerfolg
Kulturrat statt Chauvinismus
Nicht nur Betriebsräte, sondern auch Kulturrat

Kulturrat an gegenseitiges Mißtrauen der Universitätsprofessoren gescheitert
Untüchtige haben die größte Angst vor einem Kulturrat
Aufruf zur Gründung eines Kulturrats nicht von Steiner gewesen
Waldorfschule für die Katz solange kein Weltschulverein für freies Geistesleben
Weltschulverein muß sich erstmals auf weit verbreitete Meinung stützen
Leider zu wenig über Weltschulverein zu berichten
Weltschulverein braucht nicht nur große, sondern unübersehbare Mitgliedschaft
Weltschulverein als Möglichkeit, eine Musterschule zu tragen

Beziehung des Geisteslebens zum Rechtsleben

Freiheit vom Rechtsleben

Zu den pädagogischen Schwierigkeiten der Waldorfschulen gehört immer noch die Notwendigkeit, den Anschluß an die staatlichen Schulen, beziehungsweise Hochschulen zu ermöglichen. Was heute vor allem für die dreizehnte Klasse gilt, war in den Anfängen der Waldorfschule ein durchgängiges Problem, da damals dafür gesorgt werden mußte, daß die Schüler in der dritten, sechsten und neunten Klasse den Anschluß an Staatsschulen finden konnten.

Kompromisse mit der staatlichen Schulverwaltung

Beim Begrüßungsabend vor dem Einführungskurs für die zukünftigen Waldorflehrer hatte sie Rudolf Steinergerade auf diesen Widerspruch zwischen pädagogischem und staatlichen Anspruch aufmerksam gemacht (siehe im Kapitel « Waldorfschule als freie Gelehrtenrepublik » das Stichwort « Waldorfschule als verwaltungs- statt regierungsmäßige Republik » ).

Staat soll nicht einmal die Schulaufsicht behalten
Freies Geistesleben heißt auch, daß Kinos nicht polizeilich verboten werden dürfen
Nicht nur negative Freiheit vom Staat, sondern positive Freiheit des Geisteslebens

Kommentar: Die Stelle kommt in dieser Sammlung ein zweites Mal vor und steht dort in ihrem größeren Zusammenhang (siehe im Kapitel « Weltschulverein » unter dem Stichwort « Weltschulverein braucht nicht nur große, sondern unübersehbare Mitgliedschaft » ).

Freies Geistesleben ohne Anthroposophie führt zurück zum Schulminister
Freie Hochschule sollte Doktordiplome ausstellen können

Befruchtung des Rechtslebens

Wenn Steiner betont, daß es beim Geistesleben nicht nur um eine negative Freiheit vom Staat handelt, um eine formale Befreiung, sondern um eine positive Begründung eines freien Geisteslebens, so meint er zugleich ein Geistesleben, das es einem möglich macht, von Politik und Wirtschaft etwas zu verstehen (siehe im Kapitel über « Weltschulverein » das Stichwort « Weltschulverein muß sich erstmals auf weit verbreitete Meinung stützen » ). Zum positiven Geist gehört daher auch die Befruchtung des Rechtslebens. Dies wird von Steiner schon im Eingangszitat dieser Sammlung klar gemacht, wo es heißt: « Anstalten, die ganz aus einem freien Geistesleben hervorgegangen sind, werden den Inhalt der Jurisprudenz aus diesem Geistesleben selbst schöpfen. Der Staat wird zu warten haben auf dasjenige, was ihm von diesem freien Geistesleben aus überantwortet wird. Er wird befruchtet werden von den lebendigen Ideen, die nur aus einem solchen Geistesleben erstehen können. » (siehe im Kapitel « Freiheit als Prinzip des Geisteslebens » das Stichwort « In Kürze: Wohin mit dem Geistesleben ? »). Diese Befruchtung des Rechtslebens beschränkt sich allerdings nicht auf eine neuartige Ausbildung der Juristen, sondern greift auch direkt in die Rechtssprechung ein (siehe das nächste Kapitel « Geistesleben und Rechtssprechung » ).

Geistesleben und Rechtssprechung

In den « Kernpunkten » wird nach einer längeren Ausführung über die Zugehörigkeit des Kapitals zum Geistesleben verhältnismäßig kurz auf die Richtertätigkeit eingegangen. Steiner fängt hierbei mit den Worten: « Eine derjenigen Wirkungen, durch welche die Dreigliederung des sozialen Organismus ihre Begründung im Wesenhaften des menschlichen Gesellschaftslebens zu erweisen haben wird, ist die Loslösung der richterlichen Tätigkeit von den staatlichen Einrichtungen. » (siehe unter dem Stichwort « Richten keine Staatsaufgabe » ). Wie bei der Erörterung des Kapitals geht es also hier wieder um eine Ausweitung des Geisteslebens über seine üblichen Grenzen hinaus. Im Unterschied zur Frage des Kapitals läßt sich aber dieser Ansatz bei Steiner weit in die Vergangenheit zurückverfolgen. Die ersten Zitate stammen hier daher noch aus dem neunzehnten Jahrhundert. Der Hauptmann Dreyfus wurde von der französischen Justiz als angeblicher Spitzel 1894 zur Verbannung, 1899 zur Festung verurteilt und erst 1906 rehabilitiert. Er war offensichtlich unschuldig, war aber als elsässischer Jude der ideale Sündenbock. Zola hat diesem antisemitischen Vorurteil widersprochen und sich für Dreyfus eingesetzt. Aus den Kommentaren von Steiner zu dieser sogenannten «Dreyfusaffäre» habe ich die herausgegriffen, wo er (meines Wissens zum ersten Mal) andeutet, warum die Rechtssprechung keine Aufgabe des Staates sein kann.

Urteilssprüche Menschheits- statt Mehrheitsfrage
Menschenkenntnis entscheidender als Akten
Richter wegen Staatsverhältnissen keine Psychologen

Einige Jahre später kommt Steiner wieder auf das Thema der Gerichte zu sprechen. Diesmal zeigt er die Menschlichkeit der Gildengerichte verglichen mit den Gerichten, die von der römischen Tradition inspiriert sind. Dies heißt aber natürlich nicht, daß er die alten Gilden (und damit die mittelalterliche Ständeordnung) wiedereinführen will. Welche soziale Form der Neuzeit angemessen wäre, führt er hier noch nicht aus.

Allerweltsverständiges statt sachverständiges Urteil

Was Steiner anlässlich der Dreyfus-Affäre unter « psychologischem Urteil » meint beziehungsweise nicht meint, wird bei folgender Stelle deutlich.

Nicht den Menschen, sondern soziale Folgen seiner Taten beurteilen

Erste Spuren einer Differenzierung zwischen Zivil-, Privat- und Strafrecht einerseits und öffentlichem Recht andererseits treten spätestens im Ersten Weltkrieg auf.

Jurisprudenz verwirrt Realität, besonders im Zivilrecht

Auch schon während des Ersten Weltkrieges macht Steiner in seinen Memoranden an die deutschen und österreichischen Regierungen deutlich wie die zukünftige Rechtssprechung aussehen soll. Ihre Menschlichkeit geht über die Ausschaltung des Staates, aber nicht zugunsten einer Gruppe wie der Gilde, sondern des Individuellen.

Individuelle Wahl des Richters

Nach der deutschen Novemberrevolution vertritt Steiner diese Ansicht auch öffentlich, zunächst aber im engeren Kreis der Anthroposophen.

Wahl des eigenen Straf- und Privatrichters
Anthroposophen sollen zur Wahl des eigenen Richters schreiten

Diese letzte Stelle ist von Dörmann aus ihrem Zusammenhang gerissen und uminterpretiert worden (Die Drei 9/94, S.718, Fußnote). Was Steiner stattdessen damit gemeint hat, stellt er bald nicht mehr allein vor Anthroposophen, sondern auch in öffentlichen Vorträgen.

Öffentliches Recht als Teil des Rechtslebens
Privat- und Strafurteil als Teil des Geisteslebens
Praktisches Richten und Gesetz nicht verwechseln

In seiner Überarbeitung dieses Vortragszyklus zu einem Buch - den «Kernpunkten der sozialen Frage» - geht Steiner dann auf die Bedenken dieses Zuhörers ein, was zu einer noch genaueren Darstellung dieser Frage führt:

Richten keine Staatsaufgabe

Andere - zum Teil selbstverständliche aber doch wichtige - Einzelheiten werden aber nicht in den «Kernpunkten der sozialen Frage», sondern zum Teil nur in öffentlichen Vorträgen geklärt:

Richten unabhängig von Familien- und Menschenbanden
Verwandte wie Fremde gerichtet

Diese Unabhängigkeit des Richtens von anderen sozialen Verhältnissen kann zum Beispiel für die soziale Dreigliederung überhaupt werden.

Persönliche Unabhängigkeit des Richters
Recht als Soziales, Richten Antwort auf Nichtsoziales
Geistesleben stellt auch Richter für Handelsrecht

Am selben Tag geht Steiner noch auf eine Frage nach dem Strafrecht näher ein und führt das weiter aus, was an anderen Stellen nur angedeutet wird (siehe oben die Stichwörter «Öffentliches Recht als Teil des Rechtslebens» und «Privat- und Strafurteil als Teil des Geisteslebens»).

Notwendigkeit der Strafe als soziales Krankheitssymptom

Während die Zurechnung des Richtens zum Geistesleben unbedingt zur sozialen Dreigliederung gehört, so bedeutet eine solche Zurechnung nicht unbedingt, daß man es mit der sozialen Dreigliederung zu tun hat. Toga und Talar deuten auf eine Vergangenheit, nämlich die theokratischeEpoche, wo der Staat die Rechtssprechung noch nicht aufsaugen konnte, weil es ihn als eigenständiges Glied des sozialen Organismus noch gar nicht gab. Damals kam die Rechtssprechung zwar dem Geistesleben zu, dieses Geistesleben stellte aber auch die Gesetze (bzw. Gebote) fest. Solche religiöse Gebote haben nichts zu tun mit dem, was mit der sozialen Dreigliederung angestrebt wird. Sie strebt nicht irgendwelchen geistigen Zwang, sondern geistige Freiheit an.

Talar als abgelegtes Kleid der Theokratie
Talar als Überrest der Theokratie

Wo Steiner Richter nicht zum Geistesleben rechnet, sondern mit anderen Staatsbeamten gleichsetzt, beschreibt er nur die Erbschaft der Vergangenheit, diesmal nicht der theokratischen, sondern der juristischen Epoche. Dies hat wiederum nichts mit dem Zustand zu tun, der heute angestrebt werden soll.

Richter als Vertreter des Einheitsstaates
Talar als Phrase der Vergangenheit
Weltenrichter als Anthromorphismus
Staatstoga verdeckt verzwangtes Geistesleben
Von der Theokratie zum Weltrichter

Die Verstaatlichung des Richtens macht es dem Richter unmöglich, in sein Urteil den Gesichtspunkt von Reinkarnation und Karma einzubeziehen. Es wird insbesondere das Vorgeburtliche völlig ausgeblendet.

Richter durch Einbeziehung der Vorgeburt
Römisches Recht auf Geist übertragen
Römisches Recht ohne Vorgeburt auf Geist übertragen
Richter als Verlust des Sternenhimmels

Die Bedeutung einer Entstaatlichung der Rechtssprechung für die nationale Frage (siehe oben unter den Stichwörtern «Wahl des eigenen Straf- und Privatrichters», «Privat- und Strafurteil als Teil des Geisteslebens», «Praktisches Richten und Gesetz nicht verwechseln» und «Richten keine Staatsaufgabe») wird in Oberschlesien noch einmal betont:

Nicht-staatliche Rechtssprechung statt Nationalismus

Recht auf Geistesleben

Hier geht es vor allem um das Recht der Kinder um Erziehung, notfalls gegen den Willen der Eltern, das streng vom Inhalt der Erziehung, sowie von einer Schulpflicht unterschieden werden soll. Die Schulpflicht hat nämlich den Nachteil, die Lehrer in die bequeme Lage zu versetzen, die Kinder nicht von der Notwendigkeit der Schule überzeugen zu müssen, was sich negativ auf ihre Qualität auswirkt.

Recht auf Erziehung und Erziehungseinkommen
Das Recht auf Erziehung wirkt sich auf den Lohn der Eltern aus
Eltern müssen von der Notwendigkeit der Schulen überzeugt werden
Nachdenken darüber, wie man Kinder in die Schule hineinbringt
Bildungsfeindschaft wird sich durch soziale Dreigliederung erledigen
Recht auf Erziehung anstelle des heutigen Schulzwangs

Beziehung des geisteslebens zum Wirtschaftsleben

Freiheit vom Wirtschaftsleben

Besonders interessant ist hier der Konflikt zwischen Emil Molt, dem Initiatoren und Finanzierer der ersten Waldorfschule, und dem Lehrerkollegium dieser Schule. Emil Molt war von sich aus nicht imstande zwischen sich als Person und seiner Fabrik (der Waldorf-Astoria) zu unterscheiden. Für die Lehrer war dieser Unterschied aber entscheidend. Sie bestanden darauf, die Berufung der Lehrer von der Fabrik als Einrichtung zu trennen. Emil Molt lenkte erst ein, als Rudolf Steiner sich in diesem Konflikt eindeutig hinter die Lehrerschaft stellte. Das Ganze läßt sich in den Memoiren von Emil Molt nachlesen.

Befruchtung des Wirtschaftslebens

Freies Geistesleben verhindert unökonomische Arbeitsverschwendung

Eine Vorbedingung für eine Befruchtung des Wirtschaftslebens durch das Geistesleben ist die Eigenständigkeit dieses Geisteslebens. Steiner zeigt aber am Beispiel Englands, daß diese Bedingung für sich allein noch nicht ausreicht.

Geistesleben braucht Kraft nicht nur Doktoren, sondern auch Unternehmer auszubilden

Geistesleben und Kapitalübertragung

Vielleicht noch überraschender als bei den Berufsverbänden (siehe oben unter dem Titel «Korporation als Einrichtung des Geisteslebens» das Schlagwort «Geistige Korporationen statt Gewerkschaften» ) ist die Zuordnung des Kapitals zum Geistesleben und damit zu den geistigen Korporationen.

Kapital- und Vermögenübertragung individuell oder über geistige Korporationen
Hineinragen des Geistes- in das Wirtschaftsleben
Geistige Überleitung des Kapitals oder Krieg
Überleitung des Kapitals an Assoziation durch geistige Korporation
Überleitung des Kapitals durch geistige Korporationen
Überleitung des Kapitals durch Schenkgeld

Weiteres über Kaufgeld, Leihgeld und Schenkgeld: GA 340, S.172-184, 5/1979, 4.8.1922 Die einzige mir bekannte Ausnahme zur Übertragung des Kapitals durch geistige Korporationen soll hier auch erwähnt werden. Damit nimmt die zweideutige Benutzung des Wortes Korporation aber nur ihren Anfang (siehe das Kapitel: «Korporation und Geistesleben»)

Übertragung des Besitzes durch Wirtschaftskorporationen

Finanzierung des Geisteslebens

Im Falle der ersten freien Waldorfschule lag es nah, die Finanzierung lokal zu versuchen, das heißt in erster Linie an die Eltern zu appellieren. Für Steiner war aber diese Finanzierung, wie diejenige der freien Hochschule eine weltweite Aufgabe (siehe die verschiedenen Zitate aus dem Kapitel über den "Weltschulverein"). Der Grund kann vielleicht darin gesucht werden, daß damals Deutschland wirtschaftlich am Boden lag. Die Übertragung auf die heutige Zeit würde in diesem Fall umgekehrt heißen: Von Deutschland aus sollen die Waldorfschulen in den armen Ländern finanziell mitgetragen werden. Es fragt sich aber, ob der Ansatz nicht noch etwas allgemeiner gemeint ist, nämlich als die Notwendigkeit beim Schenkgeld über den eigenen engsten Umkreis hinaus zu denken. Eine andere Frage ist, ob der Unterricht schon allein deswegen eine Ware ist, weil der Lehrer einen Unterhalt braucht. Diese Anschauung, die auf solche Autoren wie Wilhelm Schmund und Christof Lindenau zurückgeht, ist inzwischen bei Waldorflehrern weit verbreitet, obwohl sie von Rudolf Steiner eindeutig zurückgewiesen wird. Würde sie stimmen, dann würde es auch keine Freiheit des Geisteslebens vom Wirtschaftsleben geben können.

Lehrer werden nicht bezahlt, sondern bekommen einen Unterhalt

Während der Banause hier seinen Fett abkriegt, bringt das nächste Zitat eine relative Rechtfertigung des Philistertums.

Der Künstler und die wirtschaftliche Urzelle

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