Steuer falscher Weg zur Verringerung des Bodenpreises

Quelle: GA 340, S. 024-025, 5. Ausgabe 1979, 25.07.1922, Dornach

Ich habe zum Beispiel einmal den Fall erlebt: In einer Gegend sind die Grundstücke recht billig. Eine Gesellschaft hat in ihrer Mitte einen ziemlich berühmten Mann. Diese Gesellschaft kauft sich nun sämtlich die billigen Grundstücke und veranlaßt dann den berühmten Mann, in dieser Gegend sich ein Haus zu bauen. Dann werden die Grundstücke ausgeboten. Sie sind um wesentlich teureres Geld auszubieten, als sie gekauft worden sind, bloß dadurch, daß man den berühmten Mann veranlaßt hat, sich dort ein Haus hinzubauen.

Das sind Dinge, die Ihnen zeigen, von welchen unbestimmten Bedingungen der Preis einer Sache im volkswirtschaftlichen Prozeß abhängt. Sie können nun natürlich sagen: Ja, aber solchen Dingen muß man steuern. - Bodenreformer und ähnliche Leute stemmen sich gegen solche Dinge, wollen in einer gewissen Weise eine Art gerechten Preises für die Dinge feststellen durch allerlei Maßregeln. Das kann man; aber volkswirtschaftlich gedacht, wird dadurch der Preis nicht geändert. Man kann zum Beispiel, sagen wir, wenn so etwas geschieht und dann die Grundstücke teurer verkauft werden, man kann den Leuten das Geld wiederum in Form einer hohen Grundsteuer abnehmen. Dann steckt der Staat dasjenige, was abfällt, ein. Die Wirklichkeit hat man aber damit doch nicht ergriffen. In Wirklichkeit ist die Sache dennoch teurer geworden. Sie können also Gegenmaßregeln ergreifen, die kaschieren aber nur die Sache. Der Preis ist doch derjenige, der er geworden wäre ohne diese Maßregeln. Man macht nur eine Umlagerung; und volkswirtschaftlich gedacht ist das nicht, wenn man dann sagt, die Grundstücke sind nach zehn Jahren nicht teurer geworden, wenn man durch Maßregeln die Sache kaschiert hat.