Nun ist es nur notwendig, daß man berücksichtigt, wie verschieden der hier gedachte dreigliederige Organismus ist von dem, was man im platonischen Staat findet als die Gliederung der Menschen eines sozialen Organismus in drei Stände: in den Nährstand, Wehrstand, Lehrstand.
Ich habe es unter den mancherlei Mißverständnissen auch treffen müssen, daß Leute gesagt haben: Ja, diese Dreigliederung in einen geistigen Organismus, in einen Rechts- oder Staatsorganismus und in einen Wirtschaftsorganismus, das sei ja nur ein Aufwärmen des platonischen Prinzips von Lehrstand gleich geistiger Organismus - so glaubt man, Wehrstand gleich staatlicher rechtlicher Organismus, Nährstand gleich wirtschaftlicher Organismus. Das ist durchaus nicht so. Es ist das Gegenteil davon. Bei der Dreigliederung des sozialen Organismus handelt es sich nämlich darum, daß die Verwaltungen der betreffenden Zweige des menschlichen Lebens voneinander getrennt werden, daß also nicht etwa die Menschen gegliedert werden in Stände, sondern daß dasjenige, was vom Menschen abgesondert ist, die Verwaltung der Einrichtungen, in drei Glieder zerfällt, die ja zusammenzuwirken haben gerade durch den lebendigen Menschen. Der lebendige Mensch steht ja in allen drei Gebieten drinnen. Es ist nach und nach in der Menschheit das Bewußtsein entstanden, daß es eigentlich nicht menschenwürdig ist, Klassenunterschiede, Standesunterschiede und so weiter zu entwickeln. In der Realität werden diese nur überwunden werden, wenn man den sozialen Organismus nach dem Objektiven gliedert, nach dem, was vom Menschen abgesondert ist.