Wirtschaftsleben soll alle Bedürfnisse befriedigen

Quelle: GA 024, S. 473, 2. Ausgabe 1982, 01.1921

In das Wirtschaftsleben gehört dann nur noch Warenerzeugung, Warenverteilung und Warenverbrauch, die auf « assoziativer Grundlage » von Sachverständigen zu verwalten sind. Ungehindert von staatlichen und politischen Machtverhältnissen werden die Produzenten und Konsumenten der verschiedenen Länder in gemeinsamer Arbeit die Befriedigung aller Bedürfnisse regeln.