Vom Kolloquium über Wirtschaftsfragen in Zürich

30.09.2012

Aus der Veranstaltung „Wieviel Erde braucht der Mensch?“ vom 28. Und 29. September 2012, die ich am Samstagnachmittag besuchte, kam ich mit verschiedenen Eindrücken. Es gab sehr unterschiedliche Ansätze. Dabei gab es nicht nur Bekenntnisse zur Dreigliederung, sondern auch Distanzierungen, wie etwa von Christian Hiss. Der Eindruck der Vielfältigkeit bestätigt auch das Protokoll, das im Online-Archiv von Anthrozüri zu finden ist. Es kamen etwa achtzig Besucher, welche an sieben Referaten und zwei Podiums- und Plenumsdiskussionen teilgenommen haben. Insgesamt ein erfreulicher Anlass, der gesellschaftliche Fragen aus einer anthroposophischen Perspektive zur Diskussion brachte.

Dem Protokoll entnehme ich, dass Niklaus Schär (Wirtschafts- und Sozialgestalter und Mitarbeiter bei Coopera Beteiligungs-Aktiengesellschaft) das erste Referat gehalten hat. „Nutzung soll in einem Rechtsvorgang geregelt werden. Der eigentliche Bodenwert liegt nicht in einem Preis/m2, sondern in dem, was aus dessen Nutzung an freiem Geistesleben gefördert oder geleistet werden kann (möglicherweise erfasst als der Betrag, der jährlich als Schenkungsgeld an das freie Geistesleben daraus fliessen könnte).“ Soweit das Protokoll. Seltsam ist die Bezeichnung der Bodenfrage als Rechtsvorgang, insbesondere auch, weil dann der Bodenwert an den Abgaben ans Geistesleben orientiert werden soll. Hier bleibt unklar, ob es sich nun um eine Verwaltung durch das Geistes- oder durch das Rechtsleben handeln soll. Auf jeden Fall scheint eine Regelung durch die Wirtschaftsakteure nicht zur Diskussion gestanden zu haben.

Auch im Referat von Marc Desaules, Mitbegründer der Einrichtung LAubier in Montezillon, kann ich mich nur auf die Protokolleinträge stützen. "In meinem Urteil müssen die Interessen des Andern enthalten sein. Wenn Produzenten, Händler und Konsumenten mit dieser Gesinnung sich absprechen, entsteht was Rudolf Steiner für eine gesunde Preisregelung anregen wollte und als Assoziation im Wirtschaftsleben bezeichnet hat.“ Hier wurden zum Thema „gerechter Preis“ die Wirtschaftsakteure genannt, wie sie bei Niklaus Schär offenbar ausgelassen wurden. Interessant wäre es, zu erfahren, was damit gemeint ist, dass „in meinem Urteil“ die Interessen der Anderen enthalten sein sollen. Eine seltsame Formulierung: sollen denn die Anderen nicht für sich sprechen können?

Gehört habe ich unter anderem den Vortrag von Jonathan Keller, Lehrer an der Rudolf Steiner Schule Zürich, zum Thema "Unvorhersehbare Lebenskosten durch die Solidarität in der Arbeitsgemeinschaft, statt durch private Rücklagen, sichern". Dies fand ich ein interessanter Gedanke, den am Beispiel eines Zahnarztfonds veranschaulicht wurde. Fragen kamen bei mir auf, als er sagte, dass nicht die Eltern bestimmen sollen, wieviel sie für die Ausbildung ausgeben wollen, sondern die Lehrerschaft. Dies scheint mir die Perspektive des Lehrers zu sein. Müsste aber die Höhe der Schulgelder nicht sowohl von den Lehrern als auch von den Eltern gemeinsam bestimmt werden? Weiter wurde auch gefordert, dass der Staat die Steinerschule finanziell unterstützen soll. Eine verständliche Forderung, bei der aber die Frage aufkommt, ob es dann noch eine Steinerschule sein kann oder ob dadurch letztlich nicht eine Staatsschule entstehen würde?

Darauf folgten zwei weitere Referenten, welche ich auslasse. Unter anderem vom Leiter der Christengemeinschaft Schweiz, der wenig Konkretes zu Boden- und Wirtschafts-Fragen äusserte. Zum letzten Vortrag, den ich wieder nur aus dem Protokoll kenne, liegen mir zu wenige Informationen vor.

Für das Institut für soziale Dreigliederung war dieser Anlass insofern erfreulich, weil sich neben der Möglichkeit, das Institut in einem Blitzreferat vorzustellen, verschiedene gemeldet haben, die sich für Dreigliederungsseminare interessieren. Ebenfalls als Ergebnis dieser Veranstaltung ist mir zudem die Unterstützung zugesichert worden, dem Ableger des Instituts in Zürich demnächst eine geeignete rechtliche Grundlage zu schaffen.