Bundesverfassungsgericht verlangt gesetzliche Grundlage für Kopftuchverbot

23.09.2003

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts urteilt mehrheitlich, dass die Bundesländer zwar muslimischen Lehrerinnen das Kopftuchtragen im Unterricht grundsätzlich verbieten dürfen, aber nur wenn dabei keine Religion benachteiligt wird. Christliche und jüdische Symbole müssen also daher in diesem Fall auch verboten werden.

Allerdings müssen die Länder dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen. Diese fehlt in Baden-Württemberg. Drei der acht Richter stimmen gegen das Urteil.

Unmittelbar nach dem Urteil kündigt die christdemokratische Kultusministerin Annette Schavan einen Gesetzentwurf zum Kopftuchverbot an, der christliche und jüdische Symbole trotzdem erlauben soll.